| 03.08.2005 Von: Ralf Schneider, Norbert Sorg | Erschienen in: 17/2005 |
Ermittlungen gegen BMW (Archivversion)Komplexe Systeme
Dass Staatsanwälte gegen BMW ermittlen, war in plusminus und Tagesschau zu sehen. Also muss
was dran sein an den Vorwürfen gegen das Integral-ABS, meinten danach viele. Dabei fangen die
Staatsanwälte gerade an zu arbeiten an diesem Fall. Und hören vielleicht schon bald wieder damit auf.
Mitunter weist der Staat dem wü-
tenden Bürger sogar den richtigen Weg, den Rechtsweg. So geschehen, als Alexander R., der ob des Ärgers mit dem Integral-ABS seiner BMW bereits Fachpresse und diverse Foren in helle Aufregung versetzt hatte, sich entschloss, gegen den Hersteller zu klagen. Wegen Betrugs. »Das kann man BMW nun keineswegs vorwerfen, dass sie behaupten, die Motor-
räder hätten ABS, und dann ist da nur ein Gelump drin«, sagt Anton Winkler, Presse-
sprecher der Staatsanwaltschaft München. Also formulierte die Staatsanwaltschaft die Klage treulich um, eröffnete ein Verfahren wegen »gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr«, ließ R. nicht in einen juristischen Irrgarten laufen.
Und die Ankläger setzten noch eins drauf, ermitteln wegen gefährlicher Körper-
verletzung. »Denn bei internen Tests von BMW«, das habe man ihnen zugetragen, »sei es zu Stürzen gekommen, wenn man das Integral-ABS mehrmals hintereinander benutzt, wie es im normalen Fahrbetrieb eigentlich nie vorkommt. Dann wird der Strom zu schwach, und das ABS fällt aus.« Das gehe die Staatsanwaltschaft überhaupt nichts an, blockt BMW-Pressemann Jürgen Stoffregen diese Vorwürfe ab. »Das sind Extremtests, interne Angelegenheiten, bei denen neue Entwicklungen ausgelotet werden.« Und bei denen in der Tat nicht auszuschließen sei, dass es gelegentlich zu Stürzen komme.
Den weiteren Verlauf der Untersu-
chungen dürfte diese Kontroverse ohnehin
nicht beeinflussen. Die werden sich darum
drehen, ob das Integral-ABS von BMW
tatsächlich einen »gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr« provoziert. Dass ein System seine Mängel haben kann, reicht für eine Anklage allerdings nicht aus, wenn der Hersteller auf eventuell auftretende Schwierigkeiten hinweist und ein Warnsystem installiert. Wenn mindestens eines von zwei roten Lämpchen hektisch flimmernd das Ausschalten von ABS und Brems-
kraftverstärker anzeigt (siehe MOTORRAD 17/05), deutet das, meint Winkler, darauf hin, »dass es zu einem Extremfall kom-
men kann, das Fahrzeug unsicher wird«. Darauf aber müsse sich der Fahrer einstellen und entsprechend vorsichtig agieren. Obendrein sei dem Fahrer zuzumuten, sich eingehend mit der Betriebsanleitung und dem komplexen technischen System eines Motorrads auseinanderzusetzen. Nur dann, wenn er seiner Eigenverantwortung als Verkehrsteilnehmer gerecht wird, kann er sicher unterwegs zu sein.
Freilich unter der Voraussetzung, dass der beanstandete Mangel der ABS und Bremskraftverstärker abschaltende Spannungsabfall zum Beispiel im normalen Fahrbetrieb lediglich ganz selten auftritt und der Pilot eine Chance hat, rechtzeitig und angemessen zu reagieren. Klar, dass BMW die Auffassung vertritt, dies sei
der Fall. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), von Kläger R. schon Anfang des Jahres
alarmiert und aktiviert, schätzt die Sache nüchterner ein, wie Klaus Pietsch, Leiter der Abteilung Qualitätssicherung, mitteilt. »Momentan kann BMW weder ent- noch belastet werden.« Das wiederum dürfte die Staatsanwaltschaft in München interessieren, die plant, nach Eingang einer Stellungnahme von BMW unabhängige Sachverständige zu beauftragen und Fahrversuche durchführen zu lassen. Erst danach werde über eine mögliche Klage entschieden. Und dann: Klage gegen wen? Wer ist rechtlich für einen Konstruktionsfehler verantwortlich? Der Ingenieur, dessen Chef oder der oberste Boss? Wird wohl auf Letzteren hinauslaufen. Falls überhaupt...
Auf die Frage, wie lange das
Verfahren sich noch hinziehen könnte,
antwortet Winkler mit einem möglicherweise prophetischen Versprecher: »Ich glaube nicht, dass wir schon im August einstellen können.
| 03.08.2005 Von: Ralf Schneider, Norbert Sorg | Erschienen in: 17/2005 |
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