25.02.2003
MOTORRAD

Unfall: Feststellung der Schadenshöhe Unfall: Feststellung der Schadenshöhe

Bei kleineren Schäden genügt oft schon ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, um mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen.

Bei kleineren Schäden genügt oft schon ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, um mit der gegnerischen Versicherung abzurechnen. Bei größerenSchäden ist es aber meist sinnvoller, einen Sachverständigen einzuschalten. Ab 1000 Mark Schadenshöhe hat ein Geschädigter Anspruch auf einen Sachverständigen seiner Wahl, den die gegnerische Versicherung bei Alleinverschulden ihres Versicherungsnehmers voll bezahlen muß. Für einen 1000-Mark-Schaden genügt oft schon eine kleine Delle im Tank, eine Kerbe im Rahmen oder eine angeschlagene Verkleidung.

Wichtig ist es, mit einem Sachverständigen zusammenzuarbeiten, der sich auch mit Motorrädern auskennt - ein guter Pkw-Sachverständiger muß noch längst keine Ahnung von Motorrad-Fahrwerken haben. Die meisten Händler kennen entsprechende Profis, ein guter Tip sind auch die Sachverständigen, die mit eigenen Rahmenmeßlehren arbeiten (regelmäßig als Sammelanzeige in der Rubrik "Werkstätten" in MOTORRAD zu finden). Steht die Schadenshöhe fest und hat die gegnerische Versicherung genickt, geht es ans Abrechnen. Niemand ist verpflichtet, die Maschine in einer Werkstatt reparieren zu lassen.


Anspruch auf Schadensersatz hat auch, wer selbst schraubt und/oder das Motorrad nur teilweise oder gar nicht repariert - der Fachbegriff lautet "fiktive Abrechnung". Übersteigt die Schadenshöhe (Reparaturkosten plus Wertminderung) rund 70 Prozent vom Restwert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, und die Versicherung zahlt bei fiktiver Abrechnung nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Wird dagegen repariert, dürfen die Reparaturkosten unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 130 Prozent des Restwerts betragen. Geschädigte haben übrigens auch Anspruch auf einen Rechtsanwalt, und der wird spätestens dann gebraucht, wenn es neben den reinen Reparaturkosten noch um so schöne Dinge wie Nutzungsausfall, merkantilen Minderwert und Schmerzensgeld geht.


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