25.02.2003
MOTORRAD

Unfall im Ausland: Umgang mit Versicherungen Unfall im Ausland: Umgang mit Versicherungen

In vielen Ländern schicken die Unfallbeteiligten ihre Unterlagen an ihre jeweilige Versicherung, und die Gesellschaften machen dann die Regulierung...

In vielen Ländern schicken die Unfallbeteiligten ihre Unterlagen an ihre jeweilige Versicherung, und die Gesellschaften machen dann die Regulierung unter sich aus, je nach festgestelltem Schuldanteil ihrer Klienten. Diese Variante wird einem dann im Ausland auch häufig erzählt, versehen mit dem beruhigenden Zusatz, man hätte damit ja dann gar nichts zu tun.
Das Vorgehen von Deutschland aus ist jedoch völlig anders. Hat man Ansprüche an eine ausländische Versicherung, braucht man einen Anwalt in dem Land, in dem die Versicherung ihren Sitz hat, und dieser macht die Ansprüche dann geltend. Die eigene deutsche Versicherung nimmt allenfalls den gemeldeten Unfall zur Kenntnis, wird von sich aus aber nicht tätig, sondern reagiert ausschließlich dann, wenn aus dem Ausland an sie Forderungen gestellt werden. Und das ist nur dann der Fall, wenn man selbst eine Schuld oder Mitschuld hat. Übrigens - auch die grüne Karte nutzt nur dem Unfallgegner was, der mit dieser die Daten der anderen Partei in die Hand bekommt.
In manchen Ländern, wie zum Beispiel Großbritannien, muß die Versicherung erst zahlen, wenn ihr Versicherungsnehmer den Schaden gemeldet hat. Es gilt also, die Versicherung des Gegners herauszufinden, und sei es mit Hilfe der Polizei, und mit dieser selbst Kontakt aufzunehmen.
Gutachten, die zur Schadensregulierung gebraucht werden, grundsätzlich überprüfen oder von einer Fachwerkstatt überprüfen lassen. Fehler verzögern nicht nur die Regulierung, sondern können bares Geld kosten.
Bei „Personenschäden“ sollte immer ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes gut kennt, um keine Chancen zu verschenken.


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