Interview mit der BASt Prüfungspflicht für Klapphelme
Horst M. Pasulke (39), stellvertretender Vorlagen-Dezernent bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), nimmt Stellung zu der geplanten ECE-Nachprüfungspflicht für Klapphelme.
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MOTORRAD: Welche aktuellen Probleme gibt es bei Klapphelmen und wie wurden Sie auf das Thema aufmerksam?
Pasulke: Wir haben als BASt eine vom Gesetzgeber initiierte Marktbeobachtungspflicht und mussten bei Stichproben feststellen, dass der Klappmechanismus vieler am Markt befindlicher Helme nach einer überproportional gestuften Nutzungsdauer nicht mehr den ECE-Vorgaben entspricht.
MOTORRAD: Handelt es sich um sicherheitsrelevante Mängel? Welche Konsequenzen sollen aus Ihren Erkenntnissen gezogen werden?
Pasulke: Nicht zwangsläufig. Uns geht es ausschließlich um die Norm-Kompatibilität der ECE-Verfügungsableitung. Und genau da sehen wir Nachprüfungs-Bedarf.
MOTORRAD: Wie soll die Nachprüfung konkret ablaufen?
Pasulke: Wir werden die Prüforganisationen anweisen, bei der alle zwei Jahre fälligen Fahrzeug-HU auch den Klapphelm zu überprüfen. Mittelfristig werden ungeprüfte Klapphelme nicht mehr zulässig sein.
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