10.09.2004
MOTORRAD

Stellungnahme von BMW zum Bremslichtschalter

Jürgen Stoffregen von der BMW-Presseabteilung nimmt Stellung.
In diesem Artikel: BMW R 1200 GS

BMW-Details-14.jpg

Die "allgemeine Warnleuchte" wurde von MOTORRAD auf der Testfahrt ignoriert.  

Foto: fact  

Im Zusammenhang mit der Eigendiagnose des BMW Motorrad Integral ABS werden Funktionen des Systems hin und wieder etwas verkürzt dargestellt, was zu Fehlinterpretationen führen kann. Zur Erläuterung nachfolgend die Abläufe, die nach jedem Start des Motorrades erneut stattfinden:

Eigendiagnose beim Start

Vor dem Losfahren, d.h. nach „Zündung ein“ und Motorstart führt das ABS einen kompletten Systemcheck (Eigendiagnose) durch. Dabei werden auch alle elektrischen und elektronischen Komponenten auf sichere Funktion geprüft. Für diese Testphase sind unbetätigte Bremsen erforderlich. Das hängt mit dem internen Test für die Hydraulikpumpen zusammen. Dazu muss das Motorrad muss einige Meter frei rollen – für die Prüfung der ABS-Sensoren. Erst nach erfolgreicher, fehlerfrei absolvierter Systemprüfung werden alle Funktionen der Bremse vollständig freigegeben. Dieser gesamte Vorgang bis zur Freigabe ist innerhalb von Sekunden mit dem normalen Anfahrvorgang abgeschlossen.

Bremsbetätigung während Eigendiagnose

Erfolgt beim Start während der Phase der Eigendiagnose eine Bremsbetätigung, z. B. bei Anfahren an Steigung oder Gefälle, kann die Systemprüfung zunächst nicht abgeschlossen werden. Dann erlischt/erlöschen die ABS-Kontrollleuchte(n) nicht, sondern blinkt/blinken weiter. Sobald die Bremse jedoch zum Losfahren erstmalig geöffnet wird, wird die Systemprüfung sofort vervollständigt und es steht unmittelbar die volle Brems- und ABS-Funktion zur Verfügung.

Nicht freigegebenes System – Restbremsfunktion

Solange die Eigendiagnose das System nicht freigegeben hat, stehen auch nicht alle Systemeigenschaften der Bremse in vollem Umfang zur Verfügung. Unter Umständen bleibt die Bremse in der so genannten Restbremsfunktion, die rein mechanisch-hydraulisch – ohne Bremskraftverstärkung und ohne ABS-Regelung – funktioniert. Mit der Restbremsfunktion können hinreichend hohe Verzögerungen erzielt werden, allerdings sind der Betätigungsweg und die Betätigungskräfte gegenüber der gewohnten Bremse deutlich erhöht. Der Zustand eingeschränkter Bremseigenschaften wird dem Fahrer über die rote(n) Warnleuchte(n) deutlich sichtbar und dauerhaft signalisiert.

Weitere Informationen:

Aufmacher-020.jpg

Auch mit Restbremsfunktion lässt sich die GS noch sicher zum Stand bringen.  

Foto: fact  

Fehlfunktion Bremslichtschalter während Diagnose

Ein „hängender“ Bremslichtschalter („Bremslicht ein“), der während der Eigendiagnose auftritt, wird als Fehler interpretiert, und deshalb kann das System auch nicht freigegeben werden. In diesem Falle bleibt das System in der Restbremsfunktion und zeigt dieses deutlich und dauerhaft über die Kontrollleuchten an. Ein mehrfaches Ein- und Ausschalten der Zündung und Neustart des Motors kann dieses nicht beheben, wenn die Fehlfunktion des Bremslichtschalters andauert. Dann sollte nur mit entsprechender Vorsicht weitergefahren werden. Es steht dann nur die Restbremsfunktion ohne ABS zur Verfügung, es sollte umgehend eine Werkstatt aufgesucht werden, um den Defekt am Bremslichtschalter zu beseitigen.

Störungen nach erfolgreicher Systemfreigabe

Nachdem die Eigendiagnose das System für die Fahrt freigegeben hat, ablesbar am Erlöschen beider Kontrollleuchten, haben eventuell danach auftretende Störungen oder Defekte am Bremslichtschalter keinen spürbaren Einfluss auf die Funktion der Bremse und des ABS. Im Druckmodulator des ABS sind hochwertige Druckschalter integriert, durch die jederzeit eine zuverlässige Aktivierung der Hydraulikpumpe auch bei Fehlfunktion der Bremslichtschalter gewährleistet ist (Systemredundanz = doppelte Sicherheit). Alles funktioniert wie gewohnt, ein „Aussteigen des ABS“ oder gar der Bremskraftverstärkung während der Fahrt kann also dadurch nicht passieren.


Zusammenfassung

Nach bestandener Eigendiagnose und Freigabe können im Fahrbetrieb ein plötzlicher Ausfall oder sonstige Störungen an den Bremslichtschaltern in keinem Fall irgendeine Beeinträchtigung der Funktion oder Sicherheit der Integral-Bremse bewirken.


Die Eigendiagnose nach jedem Motorstart stellt eine Sicherheitsmaßnahme dar. Sie gewährleistet, dass auch unbemerkt oder schleichend auftretende Störungen vor jeder Fahrt sicher erkannt werden. Es könnte beispielsweise ein ABS-Sensorkabel während das Motorrad abgestellt ist unbemerkt beschädigt worden sein.

Die ABS-Kontrollleuchten sind unbedingt zu beachten und ein Nichterlöschen nach dem Start bzw. Anfahren oder ein Aufleuchten während der Fahrt sind ein ernstzunehmender Hinweis auf eine mögliche Systemstörung.“


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