30.12.2008
Erschienen in: 02/ 2009 MOTORRAD

Tipps von Rechtsanwalt Ralph Andreß (Archivversion) „Es ist Ihr Eigentum“

Die Ermittlung der Schadenshöhe unterscheidet sich bei Kasko- und Haftpflichtschäden: Im Kaskofall ermittelt – laut Vertrag – die Versicherung den Schaden. Im Haftpflichtfall sind Sie „Herr des Restitutionsgeschehens“. Sie wählen den Sachverständigen aus und entscheiden über Reparatur oder Verkauf.

Gutachten können erheblich differieren: Der Sachverständige kann einzelne Parameter in seinem Gutachten variieren, etwa die Stundenverrechnungssätze, Ersatzteilaufschläge, Verbringungskosten, Wertminderung. Nicht zuletzt auch den Restwert.

Vorsicht bei Angeboten der Versicherungen, schnell und unbürokratisch behilflich zu sein. Niemand kann Ihnen vorschreiben, was mit Ihrem Eigentum geschieht, welche Werkstatt Sie beauftragen oder welchen Mietwagen Sie nehmen. Sie haben ein „Integritätsinteresse“ an Ihrem Fahrzeug. Viele Ihrer Ansprüche wie Wertminderung, Schmerzensgeld oder Haushaltsführungsschaden werden oft nicht angesprochen. Geschweige denn die Kostenpauschale.


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