Helmersatz Leser fragen - Experten antworten


In diesem Artikel: BMW R 1150 RSKawasaki ZR-7S

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Probefahrt bei schlechtem Wetter? Nicht optimal, sagt der Experte  

Foto: fact  

Jemand hat meinen Helm aus Versehen runtergeschmissen. Jetzt ist das gute Stück stark verkratzt. Bekomme ich von der gegnerischen Versicherung den Neuwert oder nur den Zeitwert ersetzt?

Carsten R. Hoenig, Rechtsanwalt und Motorrad-Rechtsexperte in Berlin:

Die herrschende Ansicht in der Fachliteratur und der Rechtssprechung geht davon aus, dass der Schädiger beziehungsweise dessen Versicherer lediglich den Zeitwert der Kleidung ersetzen muss. Ich bin aber anderer Meinung. Nach meiner Kenntnis wurden zwar lediglich vier Gerichtsentscheidungen veröffentlicht, die allerdings meine Ansicht stärken, dass es zu
keinem Abzug »Neu für alt« kommen darf. Eine davon ist ein Urteil unter dem Aktenzeichen 2 O 514/00 vom Landgericht Oldenburg vom 23. März 2001: »Motorradkleidung unterliegt nicht den für normale Kleidung geltenden Bewertungsmaßstäben; sie dient vornehmlich der Sicherheit des Fahrers und ist daher – jedenfalls, wenn sie noch relativ neuwertig ist – mit dem Neuwert zu erstatten.« Da die Beschädigung des Helms als solche feststeht, ist der genaue Grad der Schädigung irrelevant. Denn der Helm dient allein der Sicherung des Motorradfahrers. Sein Wert ist voll zu ersetzen, um dem Geschädigten eine Neuanschaffung zu ermöglichen und so für ihn jegliches Sicherheitsrisiko bei weiteren Motorradfahrten auszuschließen.


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