Neuer EU-Führerschein kommt 2013 Europa-Regelungen für den Führerschein
Wer als 16- oder 17-Jähriger ab dem 19. Januar 2013 seinen A1-Führerschein ablegt, darf fahren, was die 15 PS hergeben. Was ändert sich sonst noch beim neuen Führerschein?
Als Parlament und Rat der Europäischen Union vor drei Jahren die 3. Führerscheinrichtlinie beschlossen, gaben sie den Mitgliedsländern der EU viel Zeit für deren Umsetzung: Bis zum 19. Januar 2011 müssen die nationalen Gesetze formuliert sein, ab 19. Januar 2013 treten sie in Kraft. Deutschland nützt diesen Spielraum aus. Derzeit steht nur fest, was die EU-Richtlinie definiert. Denn trotz aller Bemühungen um Harmonisierung bleiben den einzelnen Staaten in wichtigen Fragen Entscheidungen überlassen (siehe Tabelle weiter unten).
Fakt ist, dass die Tempo 80-km/h-Regelung für jugendliche Leichtkraftradfahrer, die europaweit nur in Deutschland existiert, zum Januar 2013 fällt. Allerdings nur für diejenigen, die zum Stichtag oder danach den Führerschein erhalten. Diese 16- und 17-Jährigen schwimmen dann mit ihren 15 PS starken, ungedrosselten 125ern im Verkehr mit. "Das war überfällig", kommentiert Hermann Bohrer, Präsident des Industrie-Verbands Motorrad Deutschland (IVM). Positiv bewerten Motorradfahrer auch die neuen Einsteiger-Bikes der Klasse A2, die 48 statt wie bislang 34 PS leisten, was die stufenweise Ausbildung verlockender macht. Bohrer: "Die Industrie wird attraktive Modelle zur Einführung des EU-Führerscheins 2013 anbieten, so dass wir hier eine Belebung im Markt erwarten."
Viele andere Details der Fahrerlaubnis sind jedoch in Deutschland umstritten. Motorradfahrerverbände plädieren dafür, dass Teenager bereits ab 15 statt wie bislang ab 16 Jahren 50-cm³-Mopeds fahren dürfen, die 45 km/h laufen. Das würde Jugendlichen, insbesondere auf dem Land, Mobilität garantieren. Die 15-Jährigen in Deutschland dürfen derzeit nur Mofas bewegen, eine Klasse, die aus 50er-Rollern besteht, die auf 25 km/h gedrosselt sind. Selbst das Bundesverkehrsministerium spricht sich für die Einführung des AM ab 15 Jahren aus. Allerdings sträuben sich Vereine wie ADAC, ACE und ARCD hartnäckig. Ihr Argument: Verkehrssicherheit. Als eine "Lizenz zum Schnellfahren" hat Grünen-Verkehrspolitiker Winfried Hermann das Vorhaben kritisiert. Rasen mit 45 km/h? Eine bizarre Diskussion. Reiner Brendicke, Hauptgeschäftsführer des IVM: "Die Forderung hat nicht zügellosen Umgang mit Zweirädern zum Ziel, sondern eine sorgsame und schrittweise Heranführung an individuelle Mobilität mit guter Ausbildung und klaren Grenzen."
Ein weiterer umstrittener Punkt ist der Einschluss der 125er-Klasse in den Pkw-Führerschein. Zum Beispiel nach öster-reichischem Vorbild: Einigen Fahrstunden auf dem Leichtkraftrad folgt eine Prüfung, und erst dann kann der Pilot auf der 125er durchstarten. Bislang dürfen deutsche Pkw-Lenker mit Leichtkrafträdern losdüsen, wenn sie vor dem 1. April 1980 ihren Führerschein erhielten. Mittlerweile betrifft das die Altersklasse ab 48 Jahren. Doch der Entwurf des Bundesverkehrsministers lässt nicht auf den Einschluss in die Klasse B hoffen. Verkehrs-sicherheit heißt wiederum das Argument, das alle anderen Ideen vom Tisch fegt.
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Der Aufstieg von der Klasse A1 für Leichtkrafträder zur A2 für Motorräder bis 48 PS und weiter zum offenen A ist jeweils durch einen Zweijahresabstand geregelt. Wer diesen Weg durchläuft, muss nur ein einziges Mal die theoretische Prüfung ab-legen. Für den Aufstieg ist jedoch entweder eine mindestens siebenstündige Schulung oder eine Prüfung vorgeschrieben. Die Tendenz in Deutschland weist in Richtung Prüfung, weil dadurch mehr Objektivität zu erwarten sei. Allerdings bedeutet dies die Wiedereinführung der Aufstiegsprüfung zwischen A2 und offenem A. In Deutschland ist die Aufstiegsprüfung 1993 abgeschafft worden, was keine erhöhten Unfallzahlen zur Folge hatte.
Noch ein Punkt, der für Unmut sorgt: Für Dreiräder wie den Piaggio MP3 mit 46 Zentimetern Spurbreite reicht bislang der Pkw-Führerschein. Ab 2013 wird es für neue Führerscheininhaber kompliziert: Dreiräder sowie bis zu 350 Kilogramm schwere Leichtfahrzeuge, beide mit bis zu 50 cm³ und 45 km/h, gehören zum Führerschein AM, der die früheren Klassen M und S in Deutschland umfasst. Dreiräder mit bis zu 15 kW (20 PS) dürfen mit A1-Fahrerlaubnis bewegt werden, für schnellere Trikes braucht es den A.
Fazit: Die Argumente der Zweirad-Lobby haben in Deutschland bislang wenig bewirkt. Leider.
Führerscheinrecht
| Seit 1998 gültige EU-Fahrerlaubnis in der BRD | |
| AM | 50-cm³-Moped mit maximal 45 km/h |
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
| Einschluss | Klasse B (Autoführerschein) enthält auch AM |
| A1 | Leichtkraftrad bis 125 cm3 und maximal 11 kW (15 PS) |
| Ausnahmen | Für 16- und 17-jährige Fahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h |
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
| Einschluss | Klasse B (Auto) enthält auch A1, wenn der Autoführerschein vor dem 1. April 1980 bestanden wurde |
| A2 | Motorrad bis maximal 25 kW (34 PS), Leistungsgewicht 0,16 kW/kg |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
| A (stufenweiser Zugang) | Motorrad mit unbegrenzter Leistung |
| Mindestalter | 20 Jahre |
| Bedingung | 2 Jahre Vorerfahrung auf Motorrad der beschränkten Klasse A |
| Prüfung | Keine |
| A Direkteinstieg | Motorrad mit unbegrenzter Leistung |
| Mindestalter | 25 Jahre |
| Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
| Neue EU-Fahrerlaubnis, spätestens ab 19. januar 2013 gültig | |
| AM | 50-cm³-Moped mit maximal 45 km/h |
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Prüfung | Theoretische Prüfung |
| Einschluss | Klasse B enthält auch AM, wenn für den AM nur eine theoretische Prüfung erforderlich ist |
| A1 | Leichtkraftrad bis 125 cm3 mit maximal 11 kW Leistungsgewicht 0,1 kw/kg (Mindestgewicht 110 kg) |
| Ausnahmen | Keine |
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
| Einschluss | Keine Vorschrift |
| A2 | Motorrad bis maximal 35 kW (48 PS), Leistungsgewicht 0,2 kw/kg (Mindestgewicht 175 kg), darf nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sein, (offene Leistung, also maximal 70 kW) |
| Mindestalter | 18 Jahre |
| Prüfung | Prüfung oder Schulung, wenn zweijährige Fahrpraxis mit A1 vorliegt |
| A (stufenweiser Zugang) | Motorrad mit unbegrenzter Leistung |
| Mindestalter | 20 Jahre |
| Bedingung | 2 Jahre Praxis auf Motorrädern der beschränkten Klasse A2 |
| Prüfung | Prüfung oder Schulung, wenn zweijährige Fahrpraxis mit A2 vorliegt |
| A Direkteinstieg | Motorrad mit unbegrenzter Leistung |
| Mindestalter | 24 Jahre |
| Prüfung | Theoretische und praktische Prüfung |
| Mögliche nationale Ausnahmen | |
| AM | Keine |
| Mindestalter | 14–18 Jahre |
| Prüfung | Auch praktische Prüfung erforderlich |
| Einschluss |
Wenn praktische Prüfung erforderlich, kann Einschluss in Klasse B verweigert werden. |
| A1 | Keine |
| Ausnahmen | Keine |
| Mindestalter | 17–18 Jahre |
| Prüfung | |
| Einschluss | Einschluss in Autoführerschein |
| A2 | Keine |
| Mindestalter | 19–20 Jahre |
| Prüfung | Prüfung oder Schulung |
| A (stufenweiser Zugang) | Keine |
| Mindestalter | 21–22 Jahre |
| Bedingung | Keine |
| Prüfung | Prüfung oder Schulung |
| A Direkteinstieg | Keine |
| Mindestalter | Keine |
| Prüfung | Keine |