06.01.2011 Von: Michael Schümann
Erschienen in: 02/ 2011 MOTORRAD

Blickpunkt: Winterreifenpflicht Der Streit um die Winterreifenpflicht

Das Bundesverkehrsministerium sagt klipp und klar, bei Schnee brauchen auch Roller und Motorräder Winterreifen. Dass es die für die meisten Zweiräder gar nicht gibt, spielt keine Rolle. Bananenrepublik Deutschland? Gegen diese Bezeichnung sprechen wohl nur noch die aktuellen Außentemperaturen. Gegen die Winterreifenpflicht für Motorräder jedoch spricht noch eine ganze Menge mehr.

MRD_02_2011_10 (jpg)

Bald sind solche Winterfahrten nur noch mit Winterreifen möglich.  

Foto: Archiv  

IN DIESEM ARTIKEL

Bei der Nachbesserung der Winterreifenpflicht hat im Bundesverkehrsministerium kein Mensch an die Folgen für Motorräder gedacht - diese Meinung ist keineswegs nur unter betroffenen Motorradfahrern weit verbreitet. Für deren große Mehrheit kommt die seit Dezember gültige Neuregelung beinahe einem generellen Winterfahrverbot gleich. Dieselbe Meinung vertreten auch Sprecher der Reifenindustrie und selbst Polizisten, die aus ihren Innenministerien teilweise völlig andere Anweisungen bekommen haben als von Verkehrsminister Peter Ramsauers Bundesbehörde, die das aktuelle Winter-Wirrwarr zu verantworten hat.

Mehr über ...
Rat und Tat  Recht  Reifen  Winter 

Dabei gilt schon seit 2006 in Deutschland für "Kraftfahrzeuge" im Winter eine Winterreifenpflicht. Nur hat die Straßenverkehrsordnung bisher versäumt zu definieren, was oder wann genau "Winter" ist. Dagegen hatte ein betroffener Autofahrer geklagt und in zweiter Instanz Recht bekommen: Am 9. Juli 2010 hatte das Oberlandesgericht Oldenburg das unklare Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Also musste das Berliner Verkehrsministerium handeln und besserte eiligst nach.

Seit 4. Dezember besagt nun Paragraf zwei der StVO, dass Winterreifenpflicht besteht "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte". Sie gilt pauschal für "Kraftfahrzeuge" und damit laut Verkehrsministerium auch für Motorräder.

"Das stimmt nicht", argumentiert der Bundesverband der Motorradfahrer BVDM. Grund: Das umstrittene Gesetz nennt als Quasi-Definition von Winterreifen (eine rechtsverbindliche Definition existiert bisher nicht) eine europäische Richtlinie (92/23 EWG), die sich aber ausdrücklich nur auf vierrädrige Fahrzeuge bezieht. Da Motorräder jedoch zwei Räder haben, seien sie folglich nicht von der Winterreifenpflicht betroffen (siehe Interview). Sogar mehrere Landespolizeibehörden hatten sich dieser Meinung angeschlossen. Das im Interview erwähnte "interne Schulungspapier" musste nach MOTORRAD-Informationen zwischenzeitlich jedoch zurückgezogen werden. Schützenhilfe von Seiten der Polizei ist für betroffene Motorradfahrer demnach kaum zu erwarten. Und erste Betroffene gibt es bereits.

Heidenau K 66 Silica Winterreifen

Den Heidenau K 66 Silica (links) gibt es nur in einer Größe.  

Foto: Heidenau  

So handelte sich der Bochumer Dieter Damm gleich nach Inkrafttreten der neuen Regelung ein Bußgeld von 40 Euro und einen Flensburg-Punkt ein, weil die Reifen auf seiner Suzuki GS 500 F nicht die Buchstabenkombination M+S (Matsch und Schnee) aufwiesen. Sein Vergehen: Er war bei trockener Straße und vier Grad plus morgens mit dem Bike zur Arbeit gefahren. Während seines Rückwegs hatte es gegen 15 Uhr leicht zu schneien begonnen, da wurde er angehalten. Eine schreiende Ungerechtigkeit, findet der 50-jährige Bochumer, der keineswegs bei jedem Wetter fährt: "Bei Glatteis sowieso nicht." Immerhin würde es mit dem Heidenau K 66 Silica (unten) für seine Suzuki tatsächlich einen Gummi geben, der nicht nur pro forma die an einen Winterreifen zu stellenden Ansprüche erfüllt.

Das Gesetz kann für Biker jedoch gravierendere Folgen als Bußgeld und Punkte haben. "Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann den Fahrer in die Mithaftung nehmen, wenn der Unfall auf falsche Reifen zurückzuführen ist", ließ die Ergo-Versicherung zur Winterreifenpflicht gleich verlautbaren. Mit anderen Worten: Wer bei Glätte über den Haufen gefahren wird, ist selber schuld.

In ein ähnliches Horn stößt Ingo Strater, der als Sprecher des Bundesverkehrsministeriums MOTORRAD darauf aufmerksam macht, "dass die Teilnahme am Straßenverkehr bei den genannten Wetterverhältnissen mit Motorrädern unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist." Aha. Aber wozu dann noch Winterreifen?

Umfrage-Ergebnis

Conti TKC 80 Reifen

Der Conti TKC 80 hat zwar das Kontrollzeichen für Winterreifen, doch sein Hersteller sagt: "Das ist kein Winterreifen."  

Foto: Conti  

Da es (fast) keine Motorrad-Winterreifen gibt, erübrigte sich die Frage an die Leser, ob sie die Winterreifenpflicht eventuell gutheißen. So wollte MOTORRAD in einer Online-Umfrage folgendes wissen und bekam diese Antworten:

Bei Glätte, Schnee und Eis fahre ich sowieso nicht.  |||||||21,4%
Ein handfester Skandal, das kommt einem generellen Winterfahrverbot für motorisierte Zweiräder gleich.  ||||||||||||||||||||||||60,5%
Mir egal, ich fahre, wie und wann ich will.  ||7,4%
Mache mir Sorgen, dass die Versicherungen dies zu ihren Gunsten ausnützen werden.  |||10,7%

WEITER ZU SEITE 2: Interview mit dem Experten

1 | 2 |     

DIESEN ARTIKEL KOMMENTIEREN 


  • Marke

    Lade...

  • Modell

    Bitte Marke auswählen!

d_mrd_rsteaser_tps_meisteangebote
Thema: Elektro-Bikes
Das E-Bike ist im Stadtverkehr eine echte Alternative. Hier finden Sie alle Infos zu E-Bikes und alternativen Antrieben.
PS-Redaktion: VIP-Fahrtraining mit Neukirchner
Für das zweitägige Motorradtraining auf dem Sachsenring gibt es noch freie Plätze. Mit dabei: Redakteure und Profi-Rennfahrer!
Neu: iPhone-App von MOTORRAD
Ab sofort steht die neue iPhone-App "MOTORRAD für iPhone" im App-Store zum Download zur Verfügung.
"Oben ohne" an der star Tankstelle
Gratis-Kaffee für alle Biker – Die Kaffee-Biker-Aktion der star Tankstellen geht pünktlich zum Beginn der Saison in die nächste Runde.
Reifen-Spezial: Alles über Motorradreifen
Große Übersicht über Tourenreifen, Sportreifen und Hypersportreifen - inklusive Testergebnisse, Reifenkunde und Testtagebuch.