Bekleidungs-Versicherung: Finanzieller Ersatz bei Unfallschäden

Bekleidungs-Versicherung
:
Finanzieller Ersatz bei Unfallschäden

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Ab sofort vermittelt der finnische Motorradbekleidungsspezialist Rukka in Kooperation mit der Württembergischen Versicherung allen Bikern in Deutschland eine Bekleidungsschutz-Versicherung.

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Bei Unfällen kommt es in der Regel zu Schäden an der Maschine sowie mitunter zu Personenschäden. Aber auch die Schutzbekleidung wird oftmals in Mitleidenschaft gezogen. Hier setzt das neue Angebot von Rukka an.

Für einen Beitrag von 24,95 Euro pro Jahr kann jeder Biker in Deutschland bei der Württembergischen Versicherung seine Motorradbekleidung gegen Sturzschäden versichern. Das gilt unabhängig von der Marke der Bekleidung und davon, bei welcher Gesellschaft das Fahrzeug versichert ist. Wer seine Rukka-Bekleidung versichert ist zudem vom Selbstbehalt befreit.

Maximal 2.000 Euro

Nach einem Sturz oder einem Unfall übernimmt die Versicherung die Reparatur der Schäden an der Bekleidung. Sollte eine Reparatur nicht möglich sein, ersetzt die Versicherung den Neupreis bis zu einem Maximalbetrag von 2.000 Euro, sofern die Bekleidung nicht älter als 12 Monate ist. Ab dem 13. Monat wird der Zeitwert ersetzt. Auf den Kunden entfällt ein Selbstbehalt von 150 Euro pro Schadensfall. Der Versicherungsschutz gilt in allen EU-Ländern.

© Markus Jahn

Wer mit einem anderen Bekleidungsfabrikat stürzt und sich nach dem Schadensfall für einen Rukka-Anzug entscheidet, dem ersetzt die Versicherung sogar den zuvor einbehaltenen Selbstbehalt.

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