Österreich erhöht E-Motorrad-Förderung auf 1.900 Euro.

Österreich erhöht Elektromotorrad-Förderung
1.900 Euro bei E-Motorrad-Kauf

Veröffentlicht am 04.02.2022
Österreich erhöht Elektromotorrad-Förderung Zero SR
Foto: Rossen gargolov

Über die Neuzulassungen 2021 in Österreich berichteten wir bereits. Die Zahlen des österreichischen Gesamtmarkts gingen im Vergleich zu 2020 etwas zurück. Doch der Anteil von Elektro-Motorrädern und -Mopeds wächst: In der Fahrzeugklasse L1e, also Mopeds, Mofas und Pedelecs mit bis zu 45 km/h und bis zu 50 cm³ Hubraum, gab es 2.461 Neuzulassungen, was einem Plus von 32,1 Prozent gegenüber Vorjahr entspricht. In der Klasse L3e, also alle Fahrzeuge mit Hubraum über 50 cm³ und mehr als 45 km/h Höchstgeschwindigkeit, gab es 932 Neuzulassungen (+21,1 %).

Höhere Förderung für Motorräder Klasse A und A2

Um das Wachstum weiter zu fördern, verdoppelt Österreich den Zuschuss für den Kauf eines Elektromotorrads. Die Förderung liegt damit bei insgesamt 1.900 Euro. Die Arge 2Rad, also der Dachverband der österreichischen Zweiradimporteure und Zweiradindustrie verkündet: "Um saubere Antriebe auch bei schwereren Motorrädern zu forcieren, haben sich das Klimaschutzministerium und die Arge2Rad für 2022 auf eine Erhöhung der Förderungen für Motorräder mit mittlerer und hoher Leistung geeinigt. Das Klimaschutzministerium verdoppelt seinen Förderbetrag und macht damit den Weg frei für insgesamt 1.900 Euro Unterstützung beim Kauf eines E-Motorrads."

Karin Munk, Generalsekretärin der Arge 2Rad: "Die Verhandlungen mit dem Klimaschutzministerium waren konstruktiv und fair. Der im Moment sehr kleine Anteil unseres A2 und A Segmentes bedarf eines Hebels, um auch außerhalb der Städte elektrisch Gas zu geben".

Förderung für E-Moped und A1-Klasse bleibt gleich

Wer sich ein E-Moped kauft, bekommt in Österreich weiterhin insgesamt 800 Euro Förderung, wer bei einem Elektro-Leichtmotorrad zugreift, bekommt den Kauf mit 1.200 Euro bezuschusst.

Die neue E-Mobilitätsoffensive startet im Februar 2022 und wird – abhängig von den verfügbaren Mitteln – bis längstens März 2023 laufen. Voraussetzung für alle Förderungen der E-Mobilitätsoffensive ist der Nachweis über den Bezug erneuerbarer Energie beim Laden.