Wer vertritt die Interessen der Motorradfahrer am besten? Anlässlich der Bundestagswahl befragte MOTORRAD die im Parlament vertretenen Parteien zu wichtigen Motorrad-Themen.
Wer vertritt die Interessen der Motorradfahrer am besten? Anlässlich der Bundestagswahl befragte MOTORRAD die im Parlament vertretenen Parteien zu wichtigen Motorrad-Themen.
Rund sechs Millionen aktive Motorradfahrer gibt es in Deutschland, die meisten von ihnen befinden sich im besten Steuerzahler-Alter sie spielen bei der kommenden Bundestagswahl also keine ganz geringe Rolle. Die Vertreter der Parteien sind sich dessen bewusst; ent-sprechend schnell haben sie die Fragen der Redaktion beantwortet. Dabei gab sich FDP-Generalsektretär Dirk Niebel, 46, als einziger Spitzenpolitiker persönlich die Ehre. Alle Antworten wurden unverändert wiedergegeben. Selbstverständlich ist sich die Redaktion MOTORRAD bewusst, das komplexe Thema ?Motorradfahren in Deutschland„ mit ihren Fragen nur umreißen zu können, hofft aber, die wichtigsten Probleme angesprochen zu haben.
Die Spitzenkandidaten:
Für zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h ist nach den Bestimmungen des europäischen Rechts eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 notwendig. Untersuchungen zum Unfallgeschehen haben gezeigt, dass auch eine langjährige Erfahrung als Autofahrer nicht ausreicht, bei den heutigen Verkehrsverhältnissen sicher ein Leichtkraftrad zu führen. Daher wird die CDU an der Erfordernis einer zweiradspezifischen Ausbildung festhalten.
Verkehrssicherheit hat für uns Priorität. Jedes Unfall-opfer ist eines zu viel. Wir setzen deshalb auf modernste Sicherheitstechnik für alle Verkehrsträger. Die CDU befürwortet, Motorräder künftig obligatorisch mit dem Bremssystem ABS auszustatten. Streckensperrungen für Motorräder werden vor Ort von den lokal zuständigen Straßenverkehrsbehörden im Wesentlichen aus Gründen der Unfallprävention (etwa bei besonders kurvenreichen Strecken) oder des Lärmschutzes (etwa in Kurorten oder vor Krankenhäusern) angeordnet. Wenngleich die Bundespolitik hier nicht zuständig ist, kann doch festgehalten werden, dass etwa Maßnahmen zur Streckensicherung oder Radaranlagen, die von hinten blitzen, dazu beitragen können, dass Streckensperrungen vermieden werden können. Derzeit wird vom Bundesverkehrsministerium eine Änderung der Straßenverkehrsordnung auch auf die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit geprüft, nach der bei Staus und stockendem Verkehr auf Autobahnen Motorradfahrer künftig die Rettungsgasse in der Mitte benutzen dürfen. Die Benutzung der Standspur soll aber weiter untersagt bleiben, um Pkw davon abzuhalten, den Motorrädern zu folgen. Um die Verkehrssicherheit noch stärker auszubauen, müssen weiter Unfallschwerpunkte entschärft und die Sicherheit auf den Fahrbahnen auch durch straßenbauliche Maßnahmen verbessert werden. Die CDU plädiert zudem dafür, an besonderen Gefahrenstellen einen Unterfahrschutz bei Leitplanken zu installieren. Auch sollen besonders gefährliche Strecken für Motorradfahrer zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gekennzeichnet werden.
Der generelle Einschluss der Krafträder der Klasse A1 in die Klasse B ist problematisch. Das gilt besonders im Hinblick auf junge Fahrer, die wenig Erfahrung haben und besonders häufig an Unfällen beteiligt sind. Diese Fahrer würden von einer neuen Regelung besonders Gebrauch machen. Optimale Fahrausbildung und eine Zweirad-Fahrprüfung sind daher für die Verkehrssicherheit wichtig. Eine mögliche gesetzliche Neuregelung werden wir daher sehr genau prüfen. Sie darf auf keinen Fall das Risiko für Verkehrsunfälle von jungen Motorradfahrern erhöhen.
Verkehrssicherheit hat für uns Priorität. ABS hilft erfahrungsgemäß, Stürze zu vermeiden. Dies ist umso wichtiger, als die Unfallfolgen bei Stürzen regelmäßig schwerwiegender sind als bei anderen Unfällen. Wir setzen deshalb auf modernste Sicherheitstechnik für alle Verkehrsträger. Die CSU befürwortet, Motorräder künftig obligatorisch mit dem Brems-system ABS auszustatten. Die Sperrung ganzer Streckenabschnitte für bestimmte Verkehrsarten ist stets eine Einzelfallentscheidung der Behörden vor Ort. Diese entscheiden nach Untersuchungen etwa zur Unfallgefahr und nach Abwägung verschiedener Interessen. Streckensperrungen auch für Motorradfahrer sind ein massiver Eingriff. Sie kommen erst dann in Betracht, wenn andere Mittel nicht den erwünschten Erfolg bringen oder von vornherein feststeht, dass der geringere Eingriff keinen Erfolg haben kann. Dies hängt auch in hohem Maße von dem verantwortungsvollen Verhalten der Verkehrsteilnehmer selbst ab, die durch Beachtung der geltenden Regeln dazu beitragen, dass geringere Eingriffe den gewünschten Erfolg auch für die Verkehrs-sicherheit und die Belange etwa der Bewohner an beliebten Strecken erzielen. Eine Freigabe der Rettungsgasse für motorisierte Zweiräder auf Autobahnen und mehrspurigen Straßen hat aufgrund der besonderen Situation der Zweiradfahrer gewisse Vorteile. Motoren der Zweiräder sind oft luftgekühlt und auch die Schutzkleidung heizt sich sehr schnell auf. Allerdings sprechen auch wesentliche Argumente gegen eine Benutzung der Rettungsgasse. Die Rettungsgasse muss in erster Linie Rettungsfahrzeugen und Polizei zur Verfügung stehen. Diese dürfen in keinem Fall behindert werden. Darüber hinaus sind plötzliche Fahrstreifenwechsel anderer Verkehrsteilnehmer auch bei stockendem Verkehr nicht auszuschließen. Außerdem steigen Fahrzeuginsassen erfahrungsgemäß bei längeren Staus aus ihren Fahrzeugen aus und halten sich dann auf der Fahrbahn auf. Insgesamt gibt es also erhebliche Vorbehalte gegen eine Freigabe der Rettungsgasse für Motorräder. Instandhaltungsmaßnahmen mit Bitumenverguss- und Porenfüllmassen sind Stand der Technik. Das Vergussmaterial wird mit Brechsand und Splitt abgestreut, um die Griffigkeit der Fahrbahnoberfläche bestmöglich zu erhalten. In kritischen Kurvenbereichen oder bei einer Häufung von Rissen wird nach Möglichkeit die schadhafte Deckschicht insgesamt ersetzt. Im Hinblick auf eine ständige Verbesserung der Verkehrssicherheit sind wir bestrebt, bestehende bautechnische Verfahren weiter zu entwickeln und neue Verfahren zu erproben. Die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern hat etwa hydraulische mit bitumenhaltigen Vergussmassen verglichen. Während bitumenhaltiges Vergussmaterial Risse in der Regel dauerhaft verschließt, zeigten sich beim hydraulischen Verfahren bereits nach einem Jahr wieder Risse.
Wir sehen in dem Einschluss von Leichtkrafträdern in die Führerscheinklasse B eine interessante Möglichkeit, um Elektro-Leichtkrafträder zu fördern, mit denen die Umwelt entlastet wird.
Ja, ABS ist eine wirksame technische Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrs-sicherheit. Sie sollte daher verpflichtend werden. Die Möglichkeit der Strecken-sperrungen durch den § 45 der Straßenverkehrsordnung aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs wollen wir grundsätzlich nicht ändern. Im Übrigen sind davon nicht nur Motorräder betroffen, sondern z.B. auch Lkw. Eine solche Regelung werden wir in der kommenden Legislaturperiode prüfen. Wir werden prüfen, ob das Regelwerk für die Anlage von Straßen entsprechend überarbeitet werden sollte.
Das Fahren eines Zweirades ist etwas anderes als das Fahren eines Autos. Deswegen halten wir es auch im Interesse der Sicherheit des Fahrers bzw. der Fahrerin für sinnvoll, dass für das Führen von Leichtkrafträdern mit über 100 km/h praktische Fahrstunden absolviert werden müssen. Den generellen Einschluss dieser Fahrberechtigung in die Führerscheinklasse B lehnen wir deshalb ab.
Für DIE LINKE ist die Verkehrssicherheit eines der zentralen verkehrspolitischen Anliegen. Wir wollen die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer verbessern und bekennen uns zur ?Vision Zero“. Alle verkehrspolitischen Maßnahmen und Entscheidungen sind auf die Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit zu prüfen. Weil ABS auch bei Motorrädern die Bremswege im Notfall lebensrettend verkürzt, würden wir die serienmäßige Ausstattung aller Neu-Motorräder mit ABS begrüßen. Strecken sollten nur dann gesperrt werden, wenn sich die Konflikte gar nicht anders lösen lassen. Die Konflikte müssen aber vor Ort entschieden werden am besten durch einvernehmliche Lösungen. Da es ?schwarze Schafe„ bei Motorradfahrern nun einmal gibt und man nicht jede betroffene Strecke rund um die Uhr überwachen kann, sehen offenkundig viele Gemeinden keine andere Lösung, als Strecken zu sperren worunter dann alle Motorradfahrer leiden müssen. Dieser Konflikt ist bedauerlich, kann aber vom Bundestag oder der Bundesregierung nicht gelöst werden. Gerade bei stundenlangen Staus in der Ferien-zeit bedeutet das zwangsweise Warten von Motorradfahrern eine erhebliche Belastung und gefährdet letztlich die Sicherheit. Andererseits kommt es dazu nie, weil Motorradfahrer sich verständlicherweise trotzdem am Stau vorbeischlängeln. Deswegen ist es besser, die übliche Praxis gesetzlich zu regeln, nicht primär um die Rechtsunsicherheit zu beseitigen, sondern vielmehr um durch klare Vorgaben die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Die konkreten Forderungen, die der ADAC hierzu aufgestellt hat, halten wir für ausgewogen. Wegen der größeren Verkehrssicherheit (s. Antwort auf Frage 2) sollte ab sofort zumindest auf den großflächigen Einsatz von Bitumen verzichtet werden. Durch die Ausweitung der Mittel für den Straßenerhalt wollen wir außerdem dafür sorgen, dass Straßen weniger geflickt werden, sondern schneller als bislang gleich von Grund auf erneuert werden. Steht die nächste Grunderneuerung erst in längerer Zeit an, dann sollten andere Verfahren als Bitumen verwendet werden.
Die SPD ist offen gegenüber dem Vorschlag, zu prüfen, ob allen Inhabern eines Pkw-Führerscheins erlaubt werden sollte, Krafträder bis 125 cm³ fahren zu dürfen. Dabei muss jedoch auch berücksichtigt werden, wie die Verkehrssicherheit garantiert werden kann. Ein Gefährt auf zwei Rädern fährt sich anders als ein Pkw auf vier Rädern, selbst wenn es ein leichtes Motorrad oder Moped ist. Ein Pkw-Fahrer, der noch nie ein Zweirad gefahren ist, muss erst das Gefühl für ein Moped oder Motorrad entwickeln. Ein wackeliger Verkehrsteilnehmer wird schnell zum Verkehrshindernis und stellt eine Unfallgefahr für sich und die anderen Verkehrs-teilnehmer dar.
Aus Sicht der SPD kann die obligatorische Ausstattung von neuen Motorrädern mit ABS sinnvoll sein. Wir nehmen dabei die Hinweise der Motorradverbände ernst, die vor einem verbindlichen Einbau von ABS warnen und von technischen Problemen berichten. Letztere müssen gelöst werden. Laut Aussagen von Forschungsprojekten der Bundesanstalt für Straßenwesen bringen grundsätzlich Antiblockiersysteme beim Bremsen von Motorrädern Vorteile. Sie verhindern das Blockieren des Vorderrades bei Vollbremsungen, was unweigerlich zum Unfall führen würde. Außerdem verkürzen sich die Bremswege. Streckensperrungen sorgen immer wieder für lautstarken Protest der betroffenen Motorradfahrer. Auf Strecken, auf denen es häufig zu schweren Unfällen mit Zweirädern kommt, kann aus Sicherheitsgründen eine Sperrung notwendig sein. Sie sollte jedoch immer die Ausnahme bleiben. Richtig ist es, im konkreten Fall das direkte Gespräch mit den Bikern zu suchen und das Problem im Dialog zu lösen. In den meisten Fällen hilft schon eine Geschwindigkeitsbegrenzung, um die Gefahren zu mindern. Vorstellbar wäre, dass Motorradfahrer bei Staus die Rettungsgasse nutzen können. Entsprechende Vorschläge müssten mit allen Beteiligten, u. a. mit den Ländern diskutiert werden. Wir sind jedoch skeptisch, ob eine generelle Erlaubnis für Motorradfahrer, am stehenden Verkehr links und rechts vorbei zu fahren, mit der Garantie der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer vereinbar ist. Es besteht die Gefahr, dass es durch spontan geöffnete Türen von Pkws oder das spontane Ausscheren von Verkehrsteilnehmern zu vermehrten Unfällen von Motorradfahrern kommen kann. Die SPD setzt sich für eine bessere, fachgerechte Instandsetzung von Straßen ein, um die Risi-ken für Motorradfahrer durch Bitumenflicken und Risse in der Straßendecke zu minimieren. Dazu gehört auch, dass Frostschäden nach dem Winter schnell beseitigt werden.