Gerichtsurteil - Sicherheitsabstände in Gruppen
Nach einem schweren Auffahrunfall innerhalb einer Biker-Gruppe hatte ein Motorradfahrer gegen den hinter ihm Fahrenden geklagt. In zweiter Instanz hat das hessische Oberlandesgericht in Frankfurt jetzt die Klage auf Schadenersatz abgewiesen. Begründung: In der Gruppe seien die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände nicht eingehalten worden. Das hätten Zeugen bestätigt, sei ferner in Motorradgruppen üblich und ein im Straßenverkehr vertrautes Bild.
Deshalb war für die Richter davon auszugehen, dass die beteiligten Motorradfahrer das Risiko des fehlenden Sicherheitsabstands „einvernehmlich und bewusst“ eingegangen sind, was das Gericht als „stillschweigenden gegenseitigen Haftungsverzicht“ wertete. Klartext: Wer in dichten Gruppen fährt, muss in Kauf nehmen, von hinten abgeräumt zu werden. (Quelle: www.versicherungsjournal.de)
Neue Geschwindigkeits-Messtechnik Section Control
MOTORRAD
Die neuen Anlagen kosten jeweils 700.000 Euro.
Das Land Niedersachsen startet ab 2015 ein Pilotprojekt für abschnittsbezogene Geschwindigkeitskontrollen. Bei der umstrittenen „Section Control“ werden alle Fahrzeuge am Anfang und Ende eines Straßenabschnitts gefilmt. Eine Uhr misst die Durchfahrtszeit und ermittelt so die Durchschnittsgeschwindigkeit.
Niedersachsen will die je 700.000 Euro teuren Anlagen an Strecken aufstellen, an denen sich Unfälle häufen. Die Daten von Fahrzeugen, die die Geschwindigkeit nicht überschritten haben, sollen sofort gelöscht werden. Auf den überwachten Abschnitt weisen Schilder hin.
Gerichtsurteil zu innerörtlichem Rollerfahren
Bilski
Keine gesetzliche Pflicht, aber empfehlenswertL Schutzkleidung für Rollerfahrer.
Bei Innerortsfahrten könne von Rollerfahrern keine vollständige Schutzkleidung verlangt werden. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Heidelberg dieses Jahr (Az 2 O 203/13).
Die Vorgeschichte: Ein VW-Lenker nahm einem leger gekleideten Rollerpiloten die Vorfahrt. Dieser verletzte sich schwer. Die Frage: Trägt der Rollerfahrer ein Mitverschulden? Das würde zur Minderung des Schadenersatzes führen.
Es gibt zwar keine Pflicht, Schutzkleidung zu tragen. Aber ein Fahrer muss alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Gefahr gering zu halten. Bei Motorradfahrern ohne Schutzkleidung haben Gerichte bereits den Schadenersatz herabgesetzt.
Geräuschmessung per Leitpfosten
Innenministerium Baden-Württemberg
Die Theorie: In Leitpfosten eingebaute Mikros messen und melden zu laute Fahrzeuge.
Klingt nach Big Brother: Mit Leitpfosten-Zählgeräten, die durch versteckte Mikros Geräusche messen, will Baden-Württemberg Lärmprobleme durch zu laute Bikes angehen. Jedoch scheint das nicht so richtig zu funktionieren.
"Mit dem neuen Verfahren können Geschwindigkeitsverläufe und Lärmwerte einzelner Fahrzeuge ermittelt werden", so die Pressemitteilung des Ba-Wü-Innenministers. Den Prototyp des "Leitpfostenzählgeräts", das objektive Messergebnisse liefern soll, hat das Land am 6. August auf der bei Bikern sehr beliebten B 39 bei Löwenstein getestet. Der Pfosten soll Messungen an Polizisten liefern, die dann wenige 100 Meter weiter eine Anhaltekontrolle durchführen. So die Theorie.
In der Praxis berichteten Insider von einem totalen Flop. Das Verkehrsministerium aber hält sich zurück: Messergebnisse lägen noch nicht vor. "Die mögliche Weiterentwicklung sowie der Einsatz dieser Technik müssen noch abgestimmt werden", erklärte Pressesprecher Edgar Neumann unverbindlich.
Günter Loos, Pressesprecher des Innenministeriums wird deutlicher: "Die Zählgeräte können künftig helfen, einen Geräuschatlas zu entwickeln. Nicht mehr und nicht weniger."
Zahl der MPUs wächst wieder
Quelle: BASt
Anlässe für eine der knapp 95.000 medizinisch-psychologische Untersuchungen im Jahr 2013.
94.819 Personen sind 2013 bei medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPUs) begutachtet worden – knapp ein Prozent mehr als im Vorjahr. Damit ist der rückläufige Trend der letzten Jahre beendet. Zwischen Autolenkern und Motorradpiloten unterscheidet die Statistik nicht.
Rund 57 Prozent der Personen sind als "geeignet" für eine Fahrerlaubnis eingestuft worden, sieben Prozent sind nachschulungsfähig und 36 Prozent "ungeeignet".
Der häufigste Grund für eine MPU war wie in den Vorjahren Alkoholauffälligkeit – allerdings mit einem Rückgang um zwei Prozentpunkten im Vergleich zu 2012. Die Zahl der MPUs mit Betäubungsmitteln als Ursache stieg um sechs Prozentpunkte.
Mithaftung trotz gesetzeskonformem Verhalten
Archiv
Die Autobahn-Richtgeschwindigkeit ist kein Tempolimit - aber wer sie überschreitet, kann eine Teilschuld zugesprochen bekommen.
Wer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h auf Autobahnen überschreitet, kann bei einem Unfall mithaften, auch wenn der Unfallgegner einen schweren Fehler begangen hat. So urteilte das Oberlandesgericht Koblenz (Az 12 U 313/13).
Quelle: www.verkehrsrecht.de