Härtere Strafen für Raser in Österreich

Härtere Strafen für Raser in Österreich
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Höhere Bußgelder und Beschlagnahmung

© Jörg Künstle

Das Bußgeld für extreme Geschwindigkeitsüberschreitungen in Österreich wird auf 5.000 Euro erhöht. In besonders gefährlichen Fällen kann es bis zur Beschlagnahmung des Fahrzeugs kommen.

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Höhere Bußgelder, Führerscheinentzug und Beschlagnahmung des Fahrzeugs – in Österreich werden die Strafen für Raser härter, wobei der Fokus auf extremen Rasern und unbelehrbaren Wiederholungstätern liegen soll.

Bußgeld-Obergrenze mehr als verdoppelt

Für besonders schnelles Fahren wird das Bußgeld von 2.180 Euro auf 5.000 Euro. Diese Obergrenze der Geldbuße ist nur bei sehr schweren Fällen und bei Wiederholungstätern zu befürchten. "Wird ein deutscher Raser in Österreich ertappt, sollte er umgehend bezahlen, denn Bußgelder können europaweit vollstreckt werden.", so der Rat des ADAC.

Einen einheitlichen Bußgeldkatalog wie in Deutschland, gibt es in Österreich nicht. Für viele Vergehen stehen nur die "Einstiegs"-Bußgelder fest. Die tatsächliche Höhe wird dann von den Beamten festgelegt. Bisher konnten sie bei einem Geschwindigkeitsverstoß von über 50 km/h ein Bußgeld von bis zu 2.180 Euro verhängen. Ab Sommer 2021 stehen hier nun 5.000 Euro als Obergrenze fest.

Früherer und längerer Führerscheinentzug

Bisher drohte der Führerscheinentzug in Österreich ab 40 km/h zu schnell innerorts und bei mehr als 50 km/h zu schnell außerorts. Hier plant die österreichische Regierung, die Grenzwerte um je 10 km/h zu senken: 30 km/h innerorts und 40 km/h außerorts. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 40 km/h innerorts und mehr als 50 km/h außerorts soll außerdem die Mindestentzugsdauer für den Führerschein von zwei auf vier Wochen verdoppelt werden.

Der ADAC weist darauf hin, dass die geplanten Maßnahmen zum Führerscheinentzug für deutsche Autofahrer in der Regel nur Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis in Österreich habe.

© Jörg Lohse, moonrun (Fotolia).
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Beschlagnahmung des Fahrzeugs

In besonders gefährlichen Fällen extremer Raserei soll das Fahrzeug künftig beschlagnahmt werden. "Konkret soll dabei die Grenze der Geschwindigkeitsübertretung im Ortsgebiet bei 80 km/h, außerhalb bei 90 km/h über dem erlaubten Wert liegen. Das Paket sieht auch vor, dass die Entzugsdauer bei derartig heftigen Verstößen deutlich verlängert wird. Im Wiederholungsfall sei bei groben Überschreitung des Tempolimits der Führerschein künftig drei Monate weg.", laut Informationen der dpa. Von dieser Maßnahme können auch Nicht-Österreicher betroffen sein.

Die Regelung zur Fahrzeugbeschlagnahme tritt allerdings noch nicht im Sommer 2021 in Kraft, sondern ist fürs Jahresende geplant. Hier müssen noch rechtliche Fragen geklärt werden, wie beispielsweise vorgegangen wird, wenn das Fahrzeug einer dritten Person gehört.

Höchstgeschwindigkeiten in Österreich

Die generell zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge und Motorräder im Ortsgebiet beträgt 50 km/h, außerhalb des Ortsgebietes 100 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Ausnahmeregelungen, die niedrigere Geschwindigkeiten vorschreiben sind möglich.

Fazit

Die Raser-Diskussionen in Österreich wurden zuletzt immer hitziger und emotionaler. Spätestens nach dem Raser-Crash in Salzburg, bei dem ein 17-Jähriger ums Leben kam, war abzusehen, dass Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) nun die im Herbst 2020 vorgestellten Maßnahmen durchsetzen wird. Die neuen Regelungen werden von der Mehrheit der Österreicher begrüßt, da sie extreme Raser im Fokus haben.

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