Vorschriften: Eintragen lassen, ABE, keins von beidem?
Bevor sich die Interessenvertreter der einen oder anderen Prüforganisation wieder schwer auf den Schlips getreten fühlen, sei darauf hingewiesen, dass an dieser Stelle der Begriff "TÜV" als Synonym für Prüforganisation gebraucht wird. Die alle zwei Jahre fällige Hauptuntersuchung (HU) und die im gleichen Rhythmus zu bestehende Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) können selbstverständlich auch von Organisationen wie der DEKRA, der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) oder der KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger) durchgeführt werden. TÜV ist auch nicht gleich TÜV, denn DEN Technischen Überwachungsverein gibt’s nicht, dafür aber diverse TÜV Sowieso, die im Wettbewerb miteinander stehen. Einzelabnahmen sind in den alten Bundesländern tatsächlich reine TÜV-Sache, in den neuen Bundesländern erledigt das die DEKRA. Die Eintragung von Bauteilen mit ABE oder Teilegutachten dürfen aber auch alle anderen Prüfdienste erledigen.
Eintragungspflichtig: Bauteile oder Baugruppen, für die eine ABE oder ein Teilegutachten erforderlich ist und die in die Papiere eingetragen werden müssen. Ausnahme: Wird die ABE mitgeführt, ist der Eintrag nicht zwingend: Ansaugstutzen, Bremsarmatur, Bremsbeläge, Bremsflüssigkeitsbehälter, Bremshebel, Bremsleitungen, Bremspedal, Bremspumpe, Bremsscheibe, Bremszange, Cockpitverkleidung, , Fahrwerkshöherlegung, Fahrwerkstieferlegung, Federbein(e), Felgen, Fußrastenanlage, Gabel, Gabelbrücke, Gabelfedern, Gabelstabilisator, Getriebeabstufung, Hauptbremszylinder, Hauptständer, Heckhöherlegung, Hecktieferlegung, Heckverkleidung, Hinterradabdeckung, Kettenrad (bei nicht identischer Zähnezahl), Kotflügel, Krümmer (nur wenn sich Rohrführung der Querschnitt ändert), Lampenmaske, Lenker, Lenkerenden-Blinker (bei aktuellen Motorrädern nur in Verbindung mit hinterem Blinkerpaar), Lenker-Klemmböcke (Riser), Lenkungsdämpfer, Luftfilter, Luftfiltereinsatz (bei verändertem Luftdurchsatz), Luftfilterkasten, Reifen (bei Dimensionsänderung), Ritzel (bei nicht identischer Zähnezahl), Schwinge, Seitenständer, Sekundärübersetzung, Sitzbank (bei massiven Veränderungen der Abmessungen), Soziushaltegriffe, Tachometer, Tank, Vergaser, Vergaser-Bedüsung, Verkleidung, Verkleidungskiel, Verkleidungsscheibe
Eintragungsfrei: Bauteile oder Baugruppen, die nicht in die Papiere eingetragen werden müssen und weder Teilegutachten noch ABE oder EG-BE benötigen: Batterie, Bordsteckdose, Drehzahlmesser, Gabelprotektoren, Gaszug, Gehäusedeckel, Gepäckträger (sofern keine maßgebliche Veränderung am Fahrzeug), Griffgummis Handschalen/-protektoren, Heizgriffe, Kerzenstecker (muss Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen), Kettenrad (bei identischer Zähnezahl), Kickstarter, Kühlwasserschläuche, Kupplungsarmatur, Kupplungsflüssigkeitsbehälter, Kupplungshebel, Luftfiltereinsatz (bei unverändertem Luftdurchsatz), Motorschutzwanne, Navigationsgerät, Öltemperatur-Direktmesser, Rahmen lackieren, Rahmenschützer/Sturzpads, Ritzel (bei identischer Zähnezahl), Sitzbank (unter Beibehaltung der Originallänge; Haltevorrichtung für Sozius beachten), Suchscheinwerfer (darf nicht während der Fahrt benutzt werden), Vibrationsdämpfer (an Lenkerenden), Warnblinkanlage, Zündkerzen, (müssen Spezifikationen bezüglich Funkentstörung entsprechen)
Bauartgenehmigung eintragungsfrei: Teile, die mit einem EG- oder ECE-Prüfzeichen versehen sind und nicht in die Papiere eingetragen werden müssen: Blinker, Glühlampen, Hupe, Kennzeichenbeleuchtung, Miniblinker, Nebelscheinwerfer, Scheinwerfer, Spiegel, Zusatzscheinwerfer, Rücklicht, Rückstrahler (Winkel senkrecht zur Fahrbahn beachten)
Sonderfälle: Die folgenden Bauteile sind streng genommen ein Fall für eine ABE, was in der Praxis allerdings kaum angewendet wird - daher: eintragungsfrei. Alarmanlage, Benzinfilter, Benzinleitung, Benzinleitungs-Schnellkupplung, Bremsscheibenabdeckung, Heckinnenkotflügel, Kennzeichenhalter, Kettenschutz, Kühlergrill, Schutzbügel, Soziusabdeckung
EG-BE erforderlich: Schalldämpfer
Kat-Problematik: Müssen Nachrüstdämpfer mit EG-BE einen Kat besitzen, wenn auch der Serientopf einen aufweist? Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Motorräder, die serienmäßig einen Kat besitzen, dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüstet werden. Anders sieht es mit älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern aus. Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstdämpfer ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese vor dem 18. Mai 2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten haben. Wenn dann bei der AUK der für das Motorrad (vom Hersteller) vorgegebene Wert überschritten werden sollte, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht. Zumindest sollten zwischenzeitlich alle Überwachungsvereine entsprechend instruiert worden sein.
Nobody is perfect. Menschen nicht. Und ihre Motorräder meist auch nicht. Selbst wenn die eigene Maschine ganz nah am Traummotorrad dran ist. Egal ob brandneu oder in vielen Jahren ans Herz gewachsen. Man entdeckt stets den ein oder anderen Punkt, wo man sich noch etwas mehr Komfort, Sportlichkeit, Leistung oder schlicht den Schuss Individualität wünscht. Auch wenn die Zeiten, als schwache Fahrwerke oder Motoren praktisch zum Handeln zwangen, weitgehend vorbei sind. In manchen Fällen ist es mit kleinen Änderungen an Rasten oder Auspuff getan.
In schwereren Fällen, wenn die Hersteller partout nicht anbieten, wonach einem der Sinn steht, muss der Tuner ran und tief in die Trickkiste greifen. Wenn es der Geldbeutel zulässt.
Das Ziel dabei ist jedoch stets das gleiche: das Bike noch ein Stück näher an die eigenen Vorstellungen zu bringen, unverwechselbarer, maßgeschneidert zu machen. Egal ob dieses Ziel technische Perfektion ist oder man vorzieht, auf Perfektion zu pfeifen und einen möglichst starken Charakter zu modellieren. Das Schöne daran: Als Basis muss dazu keineswegs stets das neueste oder angesagteste Material herhalten. Selbst relativ unscheinbare oder schon etwas ältere Maschinen lassen sich in herrliche Unikate verwandeln.