Die Verbotsschilder kamen praktisch über Nacht. Es war gerade Frühling geworden und Wolfgang Romig freute sich auf die ersten Touren mit seiner Honda XBR 500, als der Berufskraftfahrer aus Hessen plötzlich feststellen musste, dass er mit dem Motorrad fast nicht mehr aus seinem Dorf heraus kam: "Plötzlich waren für Motorräder überall rings herum die Straßen gesperrt. Einfach so, ohne Ankündigung. Wenn ich mit dem Bike in die Arbeit fahren wollte, hätte ich einen Umweg von 20 Kilometern machen müssen." So wie Wolfgang ging es im vorigen Frühjahr vielen Motorradfahrern in Hessen, konkret im Raum Limburg, Dillenburg, Gießen, Wetzlar. Ging und geht. Denn die Sperrungen blieben trotz örtlicher Proteste von Betroffenen entweder das ganze Jahr über bestehen oder wurden häufig umgewandelt in 30-km/h-Tempolimits - nur für Motorräder, und das auf teils stark befahrenen Kreis- und Landstraßen.
Die betroffenen Straßen, davon hat sich MOTORAD selbst überzeugt, sind in einem durch die Bank jämmerlichen Zustand. Entweder hat Schwerlastverkehr den Belag in Kurven stellenweise zu regelrechten Wellen zusammengeschoben, oder der Asphalt besteht nur noch aus einer vielfach geflickte Holperstrecke. Meist warnen zusätzliche Schilder auch vor bestehender Rutsch- und Schleudergefahr - Warnungen, die für alle Verkehrsteilnehmer gelten. Tempobeschränkungen für Autos und Lastwagen bestehen jedoch meist keine, Pkw und Lkw haben freie Fahrt: 60, 80 oder gar 100 km/h - es darf gefahren werden, was geht. Aber genau das geht nicht, finden Motorradfahrer. "Da fährt einen dann doch jeder Lastwagen zu Klump, wenn ich mit 30 auf meiner XBR unterwegs bin", fürchtet Wolfgang Romig. "Für mich ist nicht nachvollziehbar, was das soll."
Rückblende. Gleiche Region, acht Jahre früher. Am 27. April 2002 rutscht Harry Leugner bei Tempo 50 auf einem Landstraßenabschnitt, der laut einem anschließend erstellten Gutachten bei Nässe "die Griffigkeit einer feuchten Stahlschiene" hat, das Hinterrad seiner BMW weg. Leugner rutscht also auf gerader, aber regennasser Strecke beim Anbremsen mit seiner R 1100 GS weg, stürzt auf die Gegenfahrbahn, wird von einem Auto erfasst, erliegt seinen inneren Verletzungen. Den verantwortlichen Behörden war der miese Fahrbahnzustand zu diesem Zeitpunkt längst bekannt. Nicht nur weil es vorher schon andere Unfälle an der gleichen Stelle gegeben hatte. Auch Hinweise der zuständigen Straßenmeisterei lagen vor, und in der Bitumendatenbank von MOTORRAD war die hessische Landstraße 3053, auf der sich der tödliche Unfall 2002 ereignet hatte, seit 2001 unter dem Stichwort "absolute Gefährdung" gelistet.
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Asphalt mit Faltenwurf: Autos und LKW haben hier freie Fahrt, doch für Motorradfahrer gilt Tempo 30.
Schuld an Harry Leugners tragischem Tod, das stellte das hessische Oberlandesgericht in zweiter Instanz schließlich fest, trug nicht etwa er selbst. Das Gericht konnte keinerlei Fahrfehler des 38-jährigen Vaters eines eineinhalb Jahre alten Sohns erkennen. Der Witwe Steffi Leugner und dem mittlerweile zehn Jahre alten Max sprach das Gericht Ende 2009, sieben Jahre nach dem Unfall, Schmerzensgeld in Höhe von 15000 Euro und eine Halbwaisenrente zu, verwies auf die Verantwortung der für die Erhaltung eines sicheren Straßenzustands zuständigen Behörden. Und genau die hat dieses Urteil nun aufgeschreckt und zum Handeln veranlasst.
Damit sind wir zurück im hier und heute. Konkret im Bereich des Amts für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) Dillenburg, in welchem auch der Unfall-Abschnitt der Landstraße 3053 liegt (siehe Karte vorn). Dieses Amt hat - knapp acht Jahre nach dem Unfall, aber nur wenige Wochen nach Bekanntwerden des oben geschilderten Urteils - 13 Streckenabschnitte für Motorräder zunächst komplett gesperrt, unter anderem um Wolfgang Romigs Wohnort herum. Später im Jahr wird die Sperrung für elf Abschnitte auf Tempo 30 umgewandelt, zwei bleiben bestehen. Aber auch im angrenzenden Main-Kinzig-Kreis, für den das ASV Gelnhausen zuständig ist, sind plötzlich zehn Strecken für Motorräder gesperrt.
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Unmittelbar nach der Tragödie 2002 wurde die lebensgefährliche Strecke gesperrt.
Der zeitliche Zusammenhang der Sperrungen mit der vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gescheiterten Berufung des Bundeslands Hessen, das damit der fahrlässigen Tötung von Harry Leugner schuldig gesprochenen wurde, ist kein Zufall. Das bestätigt nicht nur der Chef der Kreisordnungsbehörde des Lahn-Dill-Kreises, Reinhard Strack-Schmalor. Sein Amt ist zuständig für den Unter- und Erhalt der Kreisstraßen. Die Landstraßen sind dagegen Ländersache, gehen als solche die jeweiligen Ämter für Straßen- und Verkehrswesen (ASV) an. Auch Marco Gräb, Sprecher des ASV Dillenburg, bestätigt: "Das Urteil hat zu einer Sensibilisierung geführt. Schließlich waren die damals getroffenen Maßnahmen nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend."
Ausreichend wofür? Um Unfälle wie den von Harry Leugner zu verhindern, ganz offenkundig nicht. Das hätte nur eine grundhafte und damit teure Erneuerung der maroden Fahrbahn bewirken können, die nur mehr aus bei Nässe spiegelglattem Bitumen ohne erkennbaren Splitanteil bestand. Die Erneuerung erfolgte noch 2002, vier Monate nach dem Unglück.
Die jetzigen Sperrungen und Tempolimits bewirken jedoch sicher eines: Sollte wieder etwas passieren, ist definitiv der Motorradfahrer schuld, der entweder zu schnell, nämlich mit mehr als 30 km/h unterwegs war, oder die Straße gar nicht hätte befahren dürfen.
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Erst nach dem Unfall wurde in Betracht gezogen die obige Strecke zu erneuern.
Eine ganze Motorradsaison haben sich die Behörden in Hessen damit nun aus der Verantwortung für die möglichen Folgen der teilweise miserablen Fahrbahnzustände gestohlen. Eine Verantwortung, die gerichtlich im Zusammenhang mit dem Tod von Harry Leugner soeben erst wieder, nämlich im Dezember 2010, neu bestätigt wurde. Da saß in Wetzlar der ehemalige Chef der Straßenmeisterei auf der Anklagebank, in dessen Zuständigkeitsbereich der BMW-Fahrer 2002 umgekommen war. Nach dem zivilrechtlichen Frankfurter Urteil hatte die Staatsanwaltschaft gegen ihn Anklage erhoben, um nun, kurz vor der Verjährung, auch nach dem Strafrecht einen Schuldigen zu benennen. Ohne Erfolg. Der Mann konnte zwar nicht beweisen, aber immerhin glaubhaft darlegen, dass er die Verantwortlichen bei Polizei und beim Land mehrfach vor der drohenden Gefahr gewarnt hatte. Aber nichts war geschehen. Bis eben der Unfall passierte. Das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt. In der Begründung sprach der Richter in Zusammenhang mit Leugners Tod einerseits von einem "Lebensrisiko", sah jedoch andererseits "die Verantwortung" oberhalb der Straßenmeisterei, nämlich "auf der höheren und der nächst höheren Ebene sicher auch", sprich in Verwaltung und Politik. Aber da sei "eine strafrechtliche Verfolgung schwierig bis unmöglich".
Für Harry Leugners Tod wird also niemand mehr persönlich zur Verantwortung gezogen werden. Aber vielleicht soll der Tod des Motorradfahrers nicht gänzlich sinn- und folgenlos bleiben. Denn was die gesperrten und tempobegrenzten Strecken in der Region angeht, so besteht für 2011 immerhin ein Funken Hoffnung. Für einige der betroffenen Kreisstraßen kündigt Amtsleiter Strack-Schmalohr die nötige "grundhafte Erneuerung plus eine größere Anzahl von Oberflächenreparaturen" an - vier Millionen Euro sehe die aktuelle Haushaltsplanung des Lahn-Dill-Kreises derzeit dafür jedenfalls vor. Weniger optimistisch gibt sich Marco Gräb vom zum Land Hessen gehörigen Dillenburger Amt, das als so genannter "Baulastträger" für die Erhaltung der Landstraßen zuständig ist: "Es kann durchaus sein, dass Straßen noch länger in verbesserungswürdigem Zustand sind." Immerhin schließt er nicht aus, dass "Beschränkungen auch zurück genommen werden", da es sich dabei um Sofortmaßnahmen handle, deren dauerhafte Notwendigkeit derzeit noch überprüft werde. Dazu sei das Amt mit Polizei und dem ADAC "im Gespräch".
Dauerhafte Sperrungen oder Tempolimits könnte das dem Bundesland Hessen unterstehende Amt auch gar nicht aussprechen. Denn dafür ist wieder der Kreis zuständig, dessen Ordnungsamtleiter Strack-Schmalohr hier eine ganz klare Position hat: "Bei Sperrungen ohne erkennbares Ende machen wir nicht mit." Sie müssen mittelfristig also aufgehoben werden. Aber was kommt dann? "Das hängt vom Einzelfall ab", erläutert Strack-Schmalohr. "Wir sind in allen Fällen dran, hier Bewertungen vorzunehmen. Wobei die Verkehrssicherheit Priorität hat. Uns ist klar, dass ein Tempolimit immer zwei Seiten hat." Einerseits soll es der Sicherheit dienen, anderseits denjenigen aus der Verantwortung nehmen, der es ausspricht. Nur: "Eine solche Einschränkung kann nicht dauerhaft für eine bestimmte Gruppe Verkehrsteilnehmer ausgesprochen werden. Letztlich versuchen wir, das Land in die Pflicht zu nehmen, seinen Aufgaben nachzukommen." Konkret: Das Bundesland Hessen muss endlich für die Erneuerung seiner Landstraßen aufkommen. Hoffentlich tut es das bald.