Verhalten bei Polizeikontrollen
Höflichkeit zahlt sich aus

Polizeikontrollen sind vermutlich nichts, was sich irgendwer als Hobby aussuchen würde. Damit der unfreiwillige Stopp nicht länger dauert oder teurer wird als nötig, kann man ein paar Verhaltensregeln verinnerlichen.

Höflichkeit zahlt sich aus
Foto: Marcus Jahn

Der Ton macht die Musik

Dass wir Motorradfahrer ein Straßenschild mit Tempolimit auch mal übersehen und dann schneller unterwegs sind als erlaubt, ist eine Binsenweisheit. Auch, dass es der eine oder andere ignoriert, um mal kurz die Sau rauszulassen - guckt ja eh keiner.

Wenn doch mal einer guckt und Geldstrafe inklusive Flensburger Punkte drohen, heißt es: Ruhe bewahren, freundlich sein, zurückhalten. Polizisten sind auch nur Menschen, die ihre Arbeit machen. Daher gibt es keinen Grund, pampig zu werden - es sei denn, man verträgt das Echo. Und umgekehrt: Wer freundlich ist, wird in der Regel auch so behandelt. Das spart beiden Seiten Zeit, Nerven und dem Kontrollierten möglicherweise sogar Geld.

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Bloß keinen Vorsatz vermuten lassen!

Wer weiß, dass er die Regeln der Straßenverkehrsordnung etwas zu frei interpretiert hat, darf und sollte damit hinterm Berg halten. Das steht jedem zu und hilft im Fall der Fälle, eine Menge Geld zu sparen.

Wegen der seit Februar 2009 gültigen Vorsatzklausel kosten bestimmte Verkehrsdelikte, die vorsätzlich begangen wurden, doppelt so viel, als wären sie aus Versehen, also fahrlässig geschehen.

Zur Annahme des Vorsatzes kann bereits die scheinbar harmlose Aussage führen, man fahre die Strecke jeden Tag. Daraus schließt der Gesetzgeber nämlich, man müsse die Geschwindigkeitsbeschränkungen kennen.

BMW-Polizeimotorräder

Das sagt die Polizei

Wir zitieren den Beamten: "Auch wenn ich als Polizist auftrete, so bin ich doch trotzdem ein normaler Mensch und benehme mich auch so. Und deshalb erwarte ich von jedem, auch von jemandem, den ich gerade angehalten habe, dass er sich mir gegenüber ebenfalls wie ein normaler Mensch benimmt. Dazu gehört, dass man höflich miteinander spricht, dass man Helm und Sonnenbrille abnimmt - ich mache das natürlich auch. Durch Ausmachen des Motors und Absteigen vom Motorrad signalisiert man Gesprächsbereitschaft.

BMW Motorrad
In Deutschland ist die Motorrad-Polizei unter anderem mit voll ausgestatteten BMW R 1299 RT unterwegs.

Man sollte sich klarmachen, dass das Thema, um das es in solch einer Situation geht, Fakten sind in Form eines oder auch mehrerer Verkehrsverstöße. Die kann ich mit Hilfe der im Motorrad integrierten Mess- und Aufzeichnungstechnik belegen. Da lässt sich also nichts wegdiskutieren. Vor allem, wenn ich einen weniger routinierten Fahrer vor mir habe, zeige ich ihm auch gern an Ort und Stelle, was er falsch gemacht hat. Dabei ist natürlich niemand verpflichtet, irgendeine Aussage zur Sache zu machen. Es ist verbrieftes Recht, sich nicht selbst zu belasten.

Aber auch eine solche Ablehnung kann man höflich formulieren, dann ist alles okay. Und zur Sache kann man sich nach Erhalt des Bußgeldbescheids immer noch äußern. Wenn mir aber einer gleich blöd kommt und sofort mit dem Anwalt droht, dann bekommt er von mir den Polizisten, den er offenbar erwartet. Da lasse ich mich auf keine Diskussion ein, schließlich ist ein sinnvolles, belehrendes Gespräch in dieser Situation nicht möglich. Das kommt allerdings selten vor.

Ich muss sagen, dass die große Mehrheit, also über 90 Prozent der Motorradfahrer, einsichtig ist. Ich hatte in den vergangenen fünf Jahren nur einen, der sofort auf stur geschaltet hat. Das Gros der Motorradfahrer ist auch in der Fahrweise vorsichtiger geworden. Trotzdem sind die Unfallzahlen gestiegen. Das zeigt, dass die Polizei weiter mit Kontrollen aktiv bleiben muss."

Das sagt der Anwalt

mps-Fotostudio
Rechtsanwalt Ingo Becker aus Stuttgart (www.rechtsanwaltskanzlei-becker.de)

Anfang 2009 wurde in der deutschen Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) die Ahndung vorsätzlich begangener Verkehrsverstöße neu geregelt. Zum einen wurde für bestimmte Verstöße, die schon aus der Natur der Sache heraus nur vorsätzlich begangen werden können, ein eigener Abschnitt im Bußgeldkatalog geschaffen - mit teils hohen Geldbußen.

Wer sich zum Beispiel mit einem anderen Motorradfahrer auf ein Rennen einlässt, riskiert jetzt 400 Euro und einen Monat Fahrverbot. Die Annahme des Vorsatzes dabei ist verständlich: Aus Versehen hat wohl noch niemand an einem Rennen teilgenommen.

Zudem wurde mit § 3 Absatz 4a BKatV neu geregelt, dass jeder vorsätzlich begangene Verkehrsverstoß mit der doppelten Geldbuße belegt wird. Dies gilt derzeit (Stand: 2017) bei allen Verstößen des Abschnittes I der BKatV mit einer Mindestgeldbuße von 55 Euro. Wer etwa außerhalb einer geschlossenen Ortschaft mit 31 km/h zu viel unterwegs ist, bezahlt normalerweise 160 Euro. Bei einem vorsätzlichen Verstoß sind 320 Euro fällig.

Die Behörde oder der kontrollierende Beamte muss jedoch zunächst von einer fahrlässigen Begehungsweise ausgehen. Somit ist bei einer Kontrolle durch die Polizei oder auch in einem Anhörungsbogen entscheidend, welche Angaben man macht. Die klassische Ausrede "Ich weiß ja, dass ich zu schnell war, habe jedoch einen dringenden Termin" führt dann genau zum Gegenteil des gewünschten Erfolges. Man räumt damit ein, dass man das Tempolimit kannte und sich trotzdem nicht daran gehalten hat.

Das Gleiche kann passieren, wenn man die abgefahrenen Reifen mit dem Hinweis entschuldigt, neue seien bereits bestellt. Nicht zuletzt wegen solcher Aussagen werden in späteren Gerichtsverfahren, in welchen über das Bußgeld und/oder das Fahrverbot entschieden werden soll, als Beweismittel die eigenen Angaben aufgeführt.

Bei Kontrollen gilt also: "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold." Als Beschuldigter muss man gegenüber den Polizeibeamten außer den persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort entweder gar keine oder keine wahrhaften Angaben machen. Über dieses Recht, die Aussage zu verweigern, müssen die Beamten aufklären. Allerdings lohnt es sich kaum, sich wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h auf seine Rechte zu berufen. Dann kann es passieren, dass die Beamten gerade deshalb ganz genau hinschauen.

Hier ist es oft besser, freundlich zu sein und den Fehler nicht zu leugnen. Gerade bei kleineren Verkehrsverstößen liegt es im Ermessen der Beamten, ob sie nur mündlich verwarnen oder ein Verwarngeld verhängen. Hier gilt oft der Grundsatz: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus."

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Erscheinungsdatum 15.09.2023