Versicherungen für die Reise
Hallo, Herr Kaiser!

Wer sich gegen Unbilden im Urlaub schützen will, hat viele Möglichkeiten. Doch nicht jede Versicherung macht Sinn. Wir lotsen Sie durchs Dickicht der Angebote.

Wenn einer eine Reise tut, dann kann er sich was brechen. Diese alte Volksweisheit wird gerne verdrängt. Und das ist gut so, denn schließlich soll man ja mit Freude verreisen und sich nicht ständig das Hirn zermartern, was alles passieren könnte. Gerade deshalb tut es vor der Abfahrt den meisten Gemütern gut, gegen die Tücken der Fremde noch die eine oder andere Versicherung abzuschließen. Die Frage ist nur: Welche braucht man, welche kann man sich sparen und statt dessen lieber einen Capuccino extra trinken gehen?Auf den Punkt gebracht gibt es drei Arten der Vorsorge: Die notwendige, die nicht schädliche und die überflüssige. Notwendig sind solche Versicherungen, ohne die man Gefahr läuft, sich hohen finanziellen Risiken auszusetzen. Beispiel: Die Auslands- Reisekrankenversicherung. Nicht schädlich sind solche, die einfach nur ein gutes Gefühl geben, bei näherer Betrachtung aber eigentlich nicht benötigt werden. Beispiel: Die Reisegepäckversicherung. Wer sein Motorrad ohnehin nie aus den Augen lässt, der braucht keine. Und überflüssig sind solche, die man doppelt hat oder deren Leistung man mit einer anderen Versicherung viel besser abdecken könnte. Beispiel: Die Reisehaftpflichtversicherung, wenn ich ohnehin eine Privathaftpflicht habe.Prinzipiell kann man sich ja gegen alles versichern. Gegen schweres Krankheiten, gegen gebrochene Knöchel nach Stürzen von Treppe oder Bike, gegen den Exitus oder Diebstahl des geliebtes Motorrades -Horrorszenarien gibt es genug. Doch wirklich amüsant sind die nur zu Hause auf dem sicheren Sofa. Reizvoll zur Eingrenzung der realen Folgen von Unfall oder Diebstahl erscheint da die Absicherung von der Sorte »Rundum-Sorglos-Paket«. Verlockend, doch potenziell unübersichtlich. Ist auch wirklich alles drin?Da kann es sinnvoller sein, einmal in die Materie einzutauchen und einzeln nachzuschauen, welche Versicherung welchen Schadensfall wirklich abdeckt.Also ran ans Werk:Die Reise-Unfallversicherung Eine Unfallversicherung bewahrt vor den persönlichen, finanziellen Folgen eines Unfalls. Sie beinhaltet meist Krankenhaustagegeld, Verdienstausfall (wichtig für Selbständige), aber auch eine Rente oder eine Einmalsumme bei Invalidität oder Tod. Die Bedingungswerke variieren ebenso stark wie die Kosten. Nur: Wer ohnehin eine Unfallversicherung hat, braucht keine spezielle für die Reise. Die Auslands-RechtsschutzversicherungSie deckt die Kosten für einen Rechtsstreit im Ausland. Gerade bei Verkehrsunfällen hat man ohne sie wenig Chancen, zu seinem Recht und an sein Geld zu kommen. Wer aber einen Verkehrsrechtsschutz hat, genießt damit üblicherweise auch Deckung im Ausland. Genauso wie bei der Privatrechtsschutzversicherung, die neben Verkehrsrechtsfälllen auch den Anwalt am Maschendrahtzaun zahlt. Auch hier gilt: Prämien vergleichen und auf Doppelversicherung achten.Die Reise-HaftpflichtversicherungHier lauert eine weitere Falle einer Doppelversicherung. Denn eine Privathaftpflichtversicherung haben ziemlich viele Leute, und die zahlt auch dann, wenn Sie sich in Jordanien auf des Scheichs teure Brille setzen. Immer, wenn sie anderer Leute Hab und Gut zerstören, ohne sich dabei eines Fahrzeuges zu bedienen, das selbst eine Haftpflichtversicherung hat, kommt sie für den Schaden auf. Egal wo. Es darf allerdings kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.Die Auslands-Reise- KrankenversicherungEine Leistung der Kategorie »muss man haben«, deckt sie doch die Kosten ärztlicher Behandlung im Ausland, welche die deutsche Krankenkasse nicht übernimmt. Zwar haben die Länder in der EU mit Deutschland ein sogenanntes Sozialversicherungsabkommen geschlossen, mit dem über die Krankenkasse abgerechnet werden kann. Übersteigt der ausländische jedoch den in Deutschland üblichen Satz, bleibt der Patient auf den Kosten sitzen. Außerhalb Europas wäre man ganz auf sich alleine gestellt. Ein zweiwöchiger Krankenhausaufenthalt in den USA können locker fünfstellige Summen aus dem Geldbeutel ziehen. Eine Auslands-Reise-Krankenversicherung deckt solche Beträge ab. Wichtig ist dabei der Zusatz »Reise«. Außerdem kümmert sie sich in der Regel um die Kosten des Heimtransports von Kranken oder Verletzten. Diese meist sehr günstigen Versicherungen – etwa 13 bis 30 Mark Jahresprämie – gelten ein Jahr lang, aber nur sechs Wochen am Stück. Wer länger verreist, muss den Vetrag modifizieren, wodurch sich der Betrag abhängig von der Reisedauer erhöht. Abschließen kann man die Auslands-Reise-Krankenversicherung zum Beispiel bei Automobilclubs oder bei den Versicherungen von Sparkassen oder Banken. Tipp: Mit der eigenen Krankenkasse sprechen, was und wie viel die bei Auslandsunfällen zahlen.Die ReisegepäckversicherungWer hätte das gedacht: Das Reisegepäck ist häufig über die Hausratversicherung mitversichert. Inhabern hilft dabei der Blick ins Bedingungswerk oder ein Anruf beim Vertreter oder der Hotline. Die sogenannte Campingklausel sorgt dafür, dass Sachen wie Schlafsack oder Kochgeschirr auch auf dem Campingplatz versichert sind. Nix gibt’s aber bei Verlust der Habseligkeiten im Flieger oder auf dem Fährschiff. Der Schutzbrief Vor einigen Jahren hatte man noch nicht die Qual der Wahl: Da gab es den Schutzbrief vom Automobilclub und wer ins Ausland fuhr, hatte einen Auslandschutzbrief. Die damaligen Grundleistungen gibt es heute noch: Pannenhilfe, Ersatzteilversand, Rat am Telefon, Organisation, Abschleppen, Mietfahrzeug, während das eigene repariert wird, Hotelübernachtung oder - wenn gar nix mehr geht - Heimtransport der Reisenden mit Bahn, Mietwagen oder Flieger und Rückführung des Motorrades nach Hause. Betroffene wissen: Ohne Schutzbrief kann so was nicht nur reichlich ätzend, sondern auch ziemlich teuer werden.Heute gibt es mehr Anbieter und zu den genannten Grundleistungen eine Vielzahl weiterer, variierender Leistungen. Ein Vergleich lohnt, und die Preisunterschiede sind enorm, schwanken zwischen zwölf und 100 Mark.Der Geltungsbereich eines Schutzbriefes ist genau definiert: Er beginnt meist 50 Kilometer von der heimischen Haustür und endet an den Grenzen des geographischen Europa. Für den Krankenrücktransport von Verletzten ergibt sich übrigens in der Regel eine Doppelversicherung, wenn bereits eine Auslands-Reise-Krankenversicherung besteht. Das ist nicht zu vermeiden, aber auch kein Nachteil. Ein paar wichtige Fragen sollten vor dem Abschluss geklärt werden: Ist womöglich der Schutzbrief schon in der Haftpflichtversicherung des Motorrades eingeschlossen, ist er im Clubbeitrag des Autoclubs dabei oder kostet er extra? Gilt der Schutzbrief nur für das eine Motorrad, oder für alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge, oder gilt er für den Versicherten, egal mit was der unterwegs ist? Und: Wie sind die Regelungen für den Heimtransport einer beschädigten beziehungsweise schrottreifen Maschine und ist ein erweiterter Geltungsbereich für die USA möglich?Die Urlaubs-VollkaskoBei Vollkasko denken die meisten Zeitgenossen an eine Versicherung, die zahlt, wenn man sein Bike selbst vor den Baum fährt. Stimmt auch, aber in Ländern wie der Türkei, Bulgarien, Teilen des ehemaligen Jugoslawiens oder den GUS-Staaten hilft sie auch bei bei unverschuldeten Unfällen weiter. Denn dort sind noch immer die Haftpflichtdeckungssummen der Verkehrsteilnehmer auf erschreckend niedrigem Niveau, so dass eine Urlaubs- oder Kurzzeitvollkasko vor großem Schaden bewahren kann. Sie zahlt nämlich die Differenz zwischen dem tatsächlichen Personen- und Sachschaden und dem was die gegnerische Haftpflicht des ausländischen Unfallgegners bezahlt. Wenn sie überhaupt bezahlt. Das ist Vorteil Nummer zwei: Die Vollkasko zahlt in jedem Fall, und holt sich anschließend vom ausländischen Gegner, was sie kriegen kann. Dass diese Leistungen teuer sind, wäre hier nicht einmal das Problem. Vielmehr besteht es darin, überhaupt eine Urlaubsvollkasko zu bekommen. Motorradfahrer ernten hier meist ein Kopfschütteln. Wer also auf diesen Versicherungsschutz Wert legt, ist gut beraten, bereits beim Abschluß der zu Haftpflichtversicherung des Bikes nach der Möglichkeit einer Urlaubsvollkasko zu fragen. Steht man zu Urlaubsbeginn vor dem Problem, ist es meist zu spät.Die Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge im AuslandDiese Versicherung firmiert unter dem netten Namen »Mallorca-Police«. Der Hintergrund: Sie mieten ein Fahrzeug im Ausland, brummen einem, sagen wir mal, deutschen Miturlauber über den Fuß, und der möchte mehr Geld sehen, als die Haftpflichtversicherung des Mietmopeds oder -wagens löhnen will. Diese Differenz übernimmt die Mallorca-Police. Also: Eine gute Sache, nur sollte man bei der Haftpflichtversicherung vom eigenen Motorrad und Auto nachsehen, ob sie dort nicht schon eingeschlossen ist.Die Haftpflichtversicherung für das eigene Motorrad im AuslandKlingt banal und wird doch oft nicht beachtet: Außerhalb der eingetragenen Geltungsbereiche der grünen Versicherungskarte ist das Motorrad nicht versichert. Manche Länder, etwa in Afrika, lassen einen bei der Einreise eine eigene Versicherung direkt an der Grenze abschließen, das Heck der Maschine ziert dann unter Umständen ein Blechschild mit mehr oder weniger kryptischen Zeichen.Wer sein Motorrad über den großen Teich mit nach Amerika nimmt, muss eine extra Versicherung aufnehmen. Man bekommt in der Regel vom Transporteur eine Adresse, wo eine Haftpflicht und auch Diebstahlschutzversicherung für das Bike organisiert werden kann. Sie wird vier- wochenweise gezeichnet. Tipp: Billiger ist ein Abschluss direkt in den USA, der vorher per Post und Fax geregelt wird. Zum Beispiel: Berglund Agency, Inc.Insurance 5625 E.Indian School Road,Studio B, Phoenix, Arizona, 85018Telefon: 001-480/949-1034, Fax: 994-0321. Ansprechpartner: Shelly MooreOrganisierte ReisenWer seine Motorrad- Reise über ein Reisebüro oder einen Veranstalter als Pauschalreise bucht, benötigt im Grunde die selben Versicherungen wie ein Einzelreisender. Denn schließlich kann auch er Opfer von Krankheit, Unfall oder Diebstahl werden.Pauschalreisende sollten sich allerdings noch zusätzliche Gedanken machen. Wenn der Teilnehmer vor Tourbeginn krank wird oder aus triftigen familiären Gründen die Reise nicht antreten kann oder abbrechen muss, deckt die Reiserücktrittskostenversicherung die Forderungen des Veranstalters. Sonst würde der verhinderte Reisende auf den zum Teil erheblichen Stornierungskosten sitzenbleiben. In jedem Fall ist es auch hier wichtig, sich mit dem Bedingungswerk zu beschäftigen. Eine gute Reiserücktritt- oder -abbruchversicherung zahlt auch dann, wenn zum Beispiel die Mutter im Sterben liegt (was der Arzt natürlich bescheinigen muß), und eine Fortsetzung oder ein Antreten der Reise nicht zumutbar erscheint. Nur: was ist zumutbar und was nicht? Hier hat die Versicherung einen gewissen Ermessensspielraum. Weil derartige Reiseservice-Versicherungen meist vom Veranstalter vermittelt oder zumindest empfohlen werden, darf man aber meist auf korrekte Abwicklung hoffen.Wenn doch etwas passiertVor allem bei Unfällen im Ausland ist eine möglichst lückenlose Dokumentation später sehr hilfreich. Fotos, Zeugenadressen, Unfallskizze der Polizei, bei Verletzungen die Diagnose des Arztes, Daten der gegnerischen Versicherung – je mehr man hat, um so größer ist die Chance, nachher von Deutschland aus die Ansprüche durchzusetzen oder unberechtigte Ansprüche Dritter abzuwehren. Denn die erwähnte Rechtsschutzversicherung kann zwar helfen, die eigenen Ansprüche durchzusetzen, aber sie kann vor Ort Versäumtes nicht nachholen.Und wer versäumt hat, sich vor Abschluss eines Versicherungsvertrages über die gebotenen Leistungen zu informieren, hat hinterher auch schlechte Karten. Dann nämlich, wenn man im Schadensfall feststellen muss, dass der eingetretene Schaden gar nicht versichert war. Da kann es dann unter Umständen am Ende günstiger sein, seine Haftpflichtversicherung für das Motorrad bei einer Versicherung mit Servicenetz abzuschließen, die einen auch bei Spezialfragen wie dem Thema Versicherungen für die Reise nicht im Regen stehen lässt.Bleibt nun nur noch, eine gute Reise zu wünschen. Und dass in den Reiseerzählungen weder vom Brechen noch vom Versichern die Rede sein möge.

Unsere Highlights

Hotline

Beratung in Sachen Versicherungen für die Reise gibt es bei der Service-Hotline von MOTORRAD. Unter der Telefonnummer 0190/77 44 75 kann sich jeder seine individuelle Prämie ausrechnen lassen, egal ob für eine Rechtsschutzversicherung, Privathaftpflicht oder lohnende Pakete. Partner von MOTORRAD ist die WHW Wirtschaftsanalysen GmbH, Alter Postweg 41, 21614 Buxtehude. WHW verkauft selbst keine Versicherungen, sondern berät und recherchiert in Datenbanken von über 100 Versicherern. Die Kosten der Servicenummer betragen 2,42 Mark pro Minute, die Leitung ist Montags bis Freitags von 9 bis 13 Uhr und von 16.30 bis 19.30 Uhr geschaltet. WHW ist auch im Internet präsent unter http://www.whw.de.

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MOTORRAD 20 / 2023

Erscheinungsdatum 15.09.2023