Viele Saisonfahrer und Schönwetterbiker nutzen das Saisonkennzeichen, um das Motorrad nicht über das ganze Jahr angemeldet haben zu müssen. Ein Motorrad mit Saisonkennzeichen darf nur im angegebenen Zeitraum im öffentlichen Verkehrsraum in Betrieb gesetzt werden. Sogar das Abstellen und Parken auf Gehwegen oder öffentlichen Parkplätzen ist außerhalb dieses Zeitraums nicht zulässig.