Bildstrecke: Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016
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Moto Guzzi-Fahrer Holger Siegel ist Sprecher des Arbeitskreises Motorradlärm im BUND.

Ab 1. Januar 2016 gelten neue Geräuschvorschriften für Motorräder. Einige bestehende Gesetzeslücken werden dann geschlossen. Der maximale Schallpegel ist dann auf 73 bis 77 db(A) begrenzt.

Kawasaki lässt neue Modelle schon freiwillig nach der UNECE-R 41.01 typprüfen. Dabei schneiden Motorräder nicht zwangsläufig schlechter ab, wie die Beispiele Ninja und Z 300 zeigen: Motor, Auspuff und Ansaugtrakt sind gleich, das Fahrgeräusch ist im neuen Messzyklus sogar niedriger. Kawasaki Ninja 300 nach alter EU-Richtlinie 97/24/EG: 78 dB(A).
Kawasaki Z 300 nach neuer UNECE-R 41.04: 72 dB(A).
Was zu viel ist, ist zu viel: Bereits bei den ersten Tests Ducati 1199 Panigale fiel auf, dass sie mitunter bei Konstantfahrt um die 50 km/h dank Auspuffklappen von brüllend laut auf dumpf röchelnd umschaltet. Im Rahmen eines größeren Auspufftests führte MOTORRAD eine Fahrgeräuschmessung mit den Panigale-Modellen 1199 und 899 durch (siehe Tabelle).
Eine flotte Runde beim Renntraining? Auf bestimmten Strecken gelten Grenzwerte, an denen laute Serienmaschinen schnell scheitern.
An der Zahl erkennt man, in welchem Land das Fahrzeug oder Bauteil typgenehmigt wurde. Die technische Prüfung kann jedoch in einem anderen Staat durchgeführt worden sein.
Gert Thöle (links), MOTORRAD-Testchef, genießt den Klang wohlklingender Motoren, möchte aber seine Mitmenschen nicht mit Krach und Lärm belasten.