Geräusch- und Abgasmessungen

Geräusch- und Abgasmessungen
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© Hertneck

Die Experten des Dekra-Technologie-Centers in Klettwitz, nur einen Steinwurf vom Eurospeedway Lausitz entfernt, führten im Beisein von MOTORRAD die Stand- und Fahrgeräuschmessungen sowie die Abgasuntersuchungen nach Vorgaben der AUK durch.

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STANDGERÄUSCHMESSUNG: Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung im Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und im Abstand von 0,5 Metern positioniert. Gemessen wird die Lautstärke bei halber Nenndrehzahl – bei der K 1200 S, die ihre Maximalleistung bei 10250/min entwickelt, somit bei 5125/min. Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A). Der in den Papieren eingetragene Wert beträgt 94 dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei sind bis zu 5 dB (A) mehr zulässig. Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung auf einem dafür geeigneten Gelände vorladen – die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend.

FAHRGERÄUSCHMESSUNG: Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang mit exakt 50 km/h (± ein km/h Toleranz) an die Messstrecke (siehe Abbildung oben) heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch. In jedem Gang werden zwei Vorbeifahrten von rechts und zwei von links aufgezeichnet. Die insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf.

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Abgasmessung mittels Sonde, CO-Analyse-Gerät und mobile Rechnerstation.

ABGASUNTERSUCHUNG: Bei der AUK wird über eine in den Endtopf eingeführte Sonde oder einen Auffangtrichter der CO-Gehalt in Volumen-Prozent bestimmt. Im Fall der BMW darf dieser laut Hersteller den Wert 0,3 bei erhöhter Leerlaufdrehzahl (2250/min ± 250/min) nicht überschreiten. Der Originaltopf schafft diesen Wert dank riesigen Katalysators locker. Auch die Nachrüstanlagen von Akrapovic und GPR unterschreiten den Grenzwert. Alle andern Test-Dämpfer – vor allem die ohne Kat – stoßen mehr als 0,3 Volumen-Prozent CO aus. Was nicht heißen muss, dass die Dämpfer bei einer AUK durchfallen. Der Fahrzeughersteller hat nämlich die Möglichkeit, die zulässigen Grenzwerte, nach denen die Prüfstellen bei der AUK bewerten, in gewissen Grenzen höher zu setzen. In der Regel gilt jedoch für Euro-3-Fahrzeuge mit serienmäßigem Kat als Grenzwert 0,3 Volumen-Prozent CO bei erhöhter Leerlaufdrehzahl und für ältere Motorräder, die nach Euro 2 zugelassen wurden und keinen Kat besitzen, 4,5 Volumen-Prozent CO bei Leerlaufdrehzahl. Allerdings gibt es noch jede Menge Ausnahme- und Sonderregelungen. Diese alle aufzuführen ist schlicht unmöglich. Deshalb der Tipp: Wer Näheres zu den bei der AUK verbindlichen Abgaswerten wissen möchte, sollte sich an den Fahrzeug- und an den Auspuffhersteller wenden.

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