Marktübersicht Actioncams, Helmkameras, Drohnen und Dashcams

Marktübersicht Actioncams für Motorradfahrer
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Actioncams, Helmkameras, Drohnen und Dashcams

© Markus Jahn 23 Bilder

Wir zeigen euch, welche Actioncams und Dashcams es gibt, die sich für Motorradfahrer eignen, und stellen euch einen Helm mit integrierter Kamera sowie eine vergleichsweise einfach zu bedienende Drohne vor.

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Das Angebot an Actioncams hat in den letzten Jahren wieder zugenommen. Das liegt insbesondere an Marken wie Insta360 und DJI, die beide aus China kommen, aber im Gegensatz zu anderen Herstellern aus Fernost auf hochqualitative und ausgeklügelte Produkte setzen. Neben reinen Actioncams haben wir unsere Marktübersicht um zahlreiche weitere Produkte ergänzt: Zum einen finden Sie 6 Beispiele für Dashcams, die speziell für Motorradfahrer gedacht sind und entsprechend staub- und spritzwassergeschützt sowie mit praxisgerechtem Montagematerial daherkommen. Zum anderen sind auch 360-Grad-Kameras in der Übersicht mit aufgeführt, die in der Praxis insbesondere durch die nachträglich mögliche Wahl von Blickrichtung und -winkel bei vielen Motorradfahrern hoch in der Gunst stehen. Hinzu kommen der Helm des australischen Herstellers Forcite, der über eine fest ins Kinnteil integrierte Kamera verfügt sowie eine Kameradrohne.

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Gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Actioncams

Der Einsatz von Actioncams ist nicht ganz unbedenklich. Denn das Filmen im Straßenverkehr kann als Überwachung des öffentlichen Raums sowie als unzulässige Erhebung von personenbezogenen Daten gewertet werden. Insofern ist der Einsatz von Actioncams und auch Dashcams im öffentlichen Straßenverkehr stets kritisch zu hinterfragen. Die Kurzfassung: Sie sollten abwägen zwischen Kosten und Nutzen beim Filmen ihrer Motorradtouren.

© Thorsten Dentges
Einsatz von Actioncams und Dashcams im Straßenverkehr Wann ist Filmen erlaubt, wann ist es verboten?

Gesetzliche Vorgaben für das Filmen mit Drohnen

In vielen Fällen kann eine Drohne wunderschöne Aufnahmen vom Motorradabenteuer liefern, wobei hier natürlich gesetzliche Vorgaben beachtet werden müssen. Die gezeigte DJI Mini 4 Pro macht es einem zwar vergleichsweise einfach, dennoch muss bei ihrem Einsatz die EU-Drohnenverordnung sowie das deutsche Luftverkehrsgesetz beachtet werden – und das heißt: Sie brauchen eine Drohnenversicherung und müssen sich außerdem beim Luftfahrtbundesamt als Drohnen-Betreiber registrieren. Mit der anschließend zugeteilten Registrierungsnummer muss die Drohne dann gekennzeichnet werden, damit man regelkonform mit ihr fliegen darf.

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