Motorrad-Neuzulassungen März 2018

Motorrad-Neuzulassungen März 2018
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Top 20 der beliebtesten Bikes

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Die Motorrad-Neuzulassungen im März 2018 werden erneut von der BMW R 1200 GS dominiert. Dahinter tauchen gleich zwei Kawasakis in den Top 3 auf. Auch ein Supersportler hat es dieses Mal ins Ranking geschafft.

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Wie es aussieht, gibt es in Sachen Neuzulassungen auch in diesem Jahr absolut kein Vorbeikommen an der BMW R 1200 GS. Allein im März konnte die Reiseenduro von BMW 1.479 Neuzulassungen verbuchen. Zum Vergleich: das bisher in diesem Jahr am zweitbesten platzierte Motorrad, die Kawasaki Z 900, konnte im Zeitraum Januar bis Ende März 2018 1.160 Neuzulassungen verzeichnen. Im selben Zeitraum wurde das BMW-Flaggschiff 2.285 Mal neu zugelassen.

Honda Fireblade erneut in den Top 20

Bereits im Februar hatte es die Honda Fireblade knapp in die Top 20 geschafft. Nach dem 20. Platz im Februar landet der Honda-Supersportler bei den Neuzulassungen im März 2018 mit 261 verkauften Exemplaren auf der 13. Position. Ansonsten haben es noch drei weitere Honda-Modelle ins Ranking geschafft. Die weiteren Bikes in den Top 20 kommen von den Herstellern BMW, Suzuki, Yamaha, KTM, Husqvarna und Kawasaki.

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Starker Saisonstart von Kawasaki

Betrachtet man die Neuzulassungsstatistiken nach Herstellern, hat wenig überraschend BMW die Nase vorn. Der deutsche Traditionshersteller konnte im bisherigen Jahr insgesamt 7.231 Neuzulassungen verzeichnen.

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Verglichen mit demselben Zeitraum im vorigen Jahr ist die Zahl allerdings gesunken. Zwischen Januar und März 2017 waren es für BMW noch 8.587 Neuzulassungen. Zufrieden sein dürfte man auch bei Kawasaki. Die Japaner liegen im Hersteller-Ranking auf Position 2, vor Honda und KTM. Nicht ganz so gut verlief der Saisonstart 2018 für Yamaha. Die in den letzten Jahren so erfolgreichen Japaner liegen im Hersteller-Ranking hinter Harley-Davidson auf Position 6. Die Top 10 werden durch Triumph, Suzuki, Ducati und Husqvarna komplettiert.

Erklärung zum Begriff "Juristische Person"

Wie gewohnt zeigen wir in der Bildergalerie, wie viele der neu zugelassenen Modelle auf juristische und private Personen zurückzuführen sind. Für das bessere Verständnis, hier noch eine kurze Erläuterung zu den beiden Begriffen. Bei juristischen Personen handelt es sich im Prinzip um gewerbliche Zulassungen. Hierbei kann es sich beispielsweise um Händler-Zulassungen, Polizei-, Fahrschul-, Miet- oder Firmen-Motorräder handeln.

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