Moped fahren mit 15: Bund verlängert Modellprojekt

Moped fahren mit 15
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Bund verlängert Modellprojekt

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Das Bundesverkehrsministerium verlängert das Modellprojekt "Moped mit 15" um zwei Jahre. Die Fahrerlaubnisverordnung wird entsprechend geändert.

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In ländlichen Regionen besteht ein dringender Bedarf an Mobilitätsangeboten, vor allem für Jugendliche in der Ausbildung. Daher hat sich das Bundesverkehrsministerium jetzt dazu entschlossen, das Modellprojekt "Moped mit 15" zu verlängern.

Gerade auf dem Land reichen die Angebote des öffentlichen Nahverkehrs für Auszubildende oft nicht aus. Außerdem ist eine bessere Mobilität ein wichtiges Kriterium, um dem Wegzug junger Menschen aus den ländlichen Regionen entgegen zu wirken.

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Kleinkrafträder und Mopeds für 15-Jährige

Das Modellprojekt "Moped mit 15" läuft seit 2013 in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Später kamen auch Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern hinzu. Es sieht vor, dass Jugendliche die Fahrerlaubnisklasse AM bereits ab 15 Jahren (regulär 16 Jahre) erwerben können. Damit dürfen bereits 15-jährige Kleinkrafträder, Mopeds und vierrädrige Leichtfahrzeugen bis 45 km/h führen. Das Modellprojekt war zunächst bis Ende April 2018 befristet.

Projektbegleitend wurden Studien zur Verkehrssicherheit und zum Mobilitätsverhalten erstellt. Die haben nach Auskunft des Bundesverkehrsministeriums aber keine eindeutigen Ergebnisse erbracht. Deshalb wird das Modellprojekt um zwei Jahre  verlängert. Das Ministerium versucht einen reibungs- und nahtlosen Übergang in die neue Projektphase sicherzustellen.

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