Vollgutachten-Einzelabnahmen-Monopol § 21 StVZO Gesetz gefallen

Monopol § 21 StVZO ist gefallen
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Vollgutachten und Einzelabnahmen dürfen jetzt alle

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Mit seinem Beschluss vom Freitag (15.2.2019) hat der Bundesrat den Weg zur Liberalisierung des § 21 STVZO freigemacht. Künftig sind alle Prüforganisationen berechtigt ein Vollgutachten und Einzelabnahmen zu machen.

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Der Paragraph 21 StVZO regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Das sogenannte Vollgutachten ist Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

Alle dürfen jetzt auch Einzelabnahmen

Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich. Dieses Vollgutachten konnte in den alten Bundesländern bislang nur beim TÜV erlangt werden. In den neuen Bundesländern lag dieses Monopol bei der DEKRA.

Unter den § 21 STVZO fallen aber auch Fahrzeugumbauten, für die kein Gutachten vorgelegt werden können und die im Volksmund Sonderabnahme oder Einzelabnahme genannt werden.

Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss sind diese Monopolstellungen aufgehoben, so dass Kunden mit ihrem Fahrzeug bei jeder Prüforganisation ein Vollgutachten oder eine Einzelabnahme erlangen können. Mit dieser Liberalisierung des Marktes könnten sich auch Verschiebungen im Gebührengefüge ergeben. Dumpingpreise sind allerdings nicht zu erwarten, da auch hier der Gesetzgeber einen Gebührenrahmen vorgibt.

Gültig wird diese Neuregelung erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Zu den Prüforganisationen in Deutschland gehören der TÜV, die Dekra, die GTÜ, die FSP und die KÜS. Mit der Liberalisierung ist aber nicht gleich jede Prüfstelle dazu in der Lage Vollgutachtenn und Einzelabnahmen durchzuführen, denn dazu muss das Prüfpersonal erst die entsprechenden Berechtigungen erworben haben. Da viele Gutachter Selbständige sind, werden solche rund 30 Tage dauernden Lehrgänge in der Regel auf die weniger arbeitsintensiven Wintermonate gelegt. An zahlreichen Prüfstellen stehen die neuen Möglichkeiten entsprechend erst ab der Saison 2020 zur Verfügung.

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