Ein gelungener Auspuff ist Augen- und Ohrenschmaus zugleich. Was gilt es beim Umrüsten zu beachten, wo könnte Ärger drohen?
Ein gelungener Auspuff ist Augen- und Ohrenschmaus zugleich. Was gilt es beim Umrüsten zu beachten, wo könnte Ärger drohen?
Nicht alle Serien-Auspuffanlagen sind so attraktiv wie die der MV Agusta F4 auf dem Aufmacherfoto. Kein Wunder also, dass Zubehörschalldämpfer zu den beliebtesten Umbauteilen bei Motorrädern gehören. Je nach Motorradmodell wiegen die angebotenen schlanken Nachrüsttöpfe nicht einmal halb so viel wie die oft klobigen Serienteile. Außerdem erhöhen edle Hüllen aus Titan, Karbon oder anderen Werkstoffen die Attraktivität. Dafür sorgen auch unterschiedlichste Dämpferformen – beispielsweise rund, oval, trioval, hexagonal oder rhombisch, um nur einige zu nennen. Auch kerniger Sound ist ein Kaufkriterium, wobei sich die Nachrüstdämpfer selbstverständlich ebenso an die gesetzlichen Vorgaben halten müssen.
Nach diesem Prinzip arbeiten etwa 95 Prozent aller Nachrüstdämpfer. Im Dämpferinneren sitzt ein zentrales Siebrohr, das von Dämmmaterial (meist Stahl- oder Mineralwolle) umgeben ist. Dieser Dämmstoff verwandelt Schallenergie in Wärme. Vorteile der Absorptionsdämpfer: kostengünstige Fertigung, geringes Gewicht. Nachteile: Die Dämmwolle altert, wodurch die Dämpfung mit der Zeit nachlässt.
Nur wenige Nachrüstdämpfer, jedoch die meisten serienmäßigen Auspuffanlagen arbeiten nach diesem Prinzip. Der Schall wird durch verschiedene Kammern, die untereinander mit Röhrchen verbunden sind, mehrfach reflektiert und umgeleitet. In diesen so genannten Resonanzkammern löscht sich der Schall durch Phasenumkehr selbst aus. Vorteile: Die Dämpfung bleibt konstant. Nachteile: teuer und schwer.
Gemessen wird bei halber Nenndrehzahl – bei einem Motorrad, das seine Maximalleistung bei 10000/min erreicht, also bei 5000/min. Das Mikrophon wird in Höhe der Auspuffmündung in einem Winkel von 45 Grad zur Fahrzeuglängsachse und in einem Abstand von 0,5 Metern positioniert.
Als Ergebnis zählt der höchste von drei Messwerten, gerundet auf volle dB (A). Als Toleranzgrenze für Überprüfungen in Verkehrskontrollen durch die Polizei darf der in den Papieren eingetragene Wert um bis zu 5 dB (A) überschritten werden. Allerdings können die Ordnungshüter bei berechtigten Zweifeln bezüglich der Legalität der angebauten Auspuffanlage bereits bei geringeren Überschreitungen das Motorrad zu einer offiziell gültigen Fahrgeräuschmessung vorladen. Die Standgeräuschmessung am Straßenrand gilt vor dem Gesetz nicht als maßgebend.
Als Messstrecke dient eine große Fläche mit Normasphalt, die im Umkreis von 50 Metern keine schallreflektierenden Gegenstände aufweisen darf. Das Motorrad fährt im zweiten und dritten Gang mit exakt 50 km/h (+/– ein km/h Toleranz) an die 20 Meter lange Messstrecke heran. Der Fahrer zieht am Anfang der Strecke das Gas voll auf und beschleunigt bis zum Ende der Strecke durch.
In jedem Gang werden zwei Vorbeifahrten von links und zwei von rechts aufgezeichnet. Das in 1,2 Metern Höhe angebrachte Mikrophon steht 7,5 Meter von der Mitte der Messstrecke entfernt. Die insgesamt acht Messwerte werden gerundet und dann ein dB (A) Toleranz abgezogen. Der Mittelwert daraus ergibt den alles entscheidenden Fahrgeräuschwert, der bei Nachprüfungen höchstens ein dB (A) über dem momentan gültigen Grenzwert von 80 dB (A) liegen darf.
Benötigt man für einen Nachrüst-Schalldämpfer mit EG-Betriebserlaubnis (EG-BE) Ausweispapiere?
Nein. Als Legitimation gilt eine am Dämpfer gut sichtbar angebrachte Plakette oder Prägung. Anhand derer kann die Polizei beim KBA die ordnungsgemäße Verwendung ermitteln. Zumindest theoretisch. Wurde die Freigabe im Ausland erteilt, ergeben sich in der Praxis schon mal Schwierigkeiten. Die von einigen Auspuffherstellern mitgelieferten Scheckkarten mit dem Verwendungsbereich können daher in Kontrollen durchaus hilfreich sein.
Müssen Nachrüstanlagen einen Katalysator aufweisen, wenn das Serienmodell einen besitzt?
Alle ab 2006 nach Euro 3 homologierten Kat-Motorräder dürfen nur auf einen Nachrüstdämpfer mit Kat umgerüstet werden – andernfalls werden sie wahrscheinlich Probleme haben, die Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK) zu bestehen. Bei älteren, beispielsweise nach Euro 2 zugelassenen Motorrädern gilt:
Selbst wenn sie serienmäßig mit Kat ausgestattet sind, dürfen Nachrüstanlagen ohne Kat angebaut werden. Allerdings nur, wenn diese Anlagen vor dem 18. Mai 2006 ihre EG-BE erhalten haben. Überschreitet das Motorrad dann bei der AUK den vom Hersteller angegebenen Abgaswert, gibt’s lediglich einen entsprechenden Vermerk im Prüfbericht. Als Obergrenze für den CO-Gehalt gelten dann in der Regel 4,5 Volumen-Prozent.
Die häufigsten E-Kennzahlen bei Auspuffanlagen und die zugehörigen Länder:
1 Deutschland
2 Frankreich
3 Italien
4 Holland
6 Belgien
9 Spanien
11 Großbritannien
13 Luxemburg