Wenn wir in diesem Zusammenhang von E-Bikes sprechen, meinen wir Pedelecs. Also, die Fahrräder, die mit einem bis zu 250 Watt starken E-Motor anrollen, der sich erst zuschaltet, wenn der Radler in die Pedale tritt. Für diese E-Bikes besteht keine Kennzeichen-, Führerschein- oder Helmpflicht.
So funktioniert das illegale E-Bike-Tuning
Per Dongle oder Clip wird dem Fahrrad vorgetäuscht, es wäre langsamer als es tatsächlich ist. Dazu wird jeder zweite Impuls des Speedsensors per Zusatzmodul unterdrückt, so dass die Motorsteuerung denkt, dass E-Bike fahre beispielsweise nur 20 km/h, obwohl es real 40 km/h schnell ist. Die einfache Art des Tunings macht es sogar Technikmuffeln möglich, ihr E-Bike zu frisieren. Und Tuning Kits zwischen 70 und 200 Euro stellen auch finanziell keine große Hemmschwelle dar.
Möglich sind durch das E-Bike-Tuning auch Geschwindigkeiten von über 70 km/h. Da wäre der Fahrer selbst dann nicht mehr legal unterwegs, wenn sein Elektrorad in die Kategorie der S-Pedelecs fiele, S-Pedelecs dürfen nämlich „nur“ maximal 45 km/h schnell sein. Versicherungskennzeichen, Helm und ein Führerschein (mind. Klasse AM) wären dann Pflicht.
Laut ARD-Informationen ist in Deutschland mittlerweile jedes dritte E-Bike frisiert. Dabei wird ignoriert, dass die Fahrräder nicht für solch hohe Geschwindigkeiten ausgelegt sind. Vor allem beim Thema Bremsen kann das zur Gefahr werden. Die Fahrradfahrer sind derweil oft nur mit einem Helm ausgestattet. Nebenbei: Die Haftpflichtversicherung greift bei einem Schadensfall nicht, denn das getunte E-Bike dürfte auf öffentlichen Straßen gar nicht unterwegs sein.
Ab Juli 2019 sollen, laut den Information des Bayerischen Rundfunks (BR), erste E-Bikes auf den Markt kommen, deren Motoren nicht mehr so einfach zu manipulieren sind.
Polizei-Kontrollen sind aufwendig
Die Kontrollen gestalten sich für die Polizei als schwierig, denn das Software-Tuning ist nicht sichtbar. Und selbst wenn die Polizei einen Verdacht hat, muss erst einmal ein Gutachten über die Fahrleistungen erstellt werden.
Strafrechtlich verfolgt werden kann nur der Anwender, nicht der Anbieter des Tuning-Kits. Wir kennen das aus dem Motorradzubehör-Bereich, Stichwort „Schalldämpfer“. So lange der Hersteller angibt, dass es sich um Teile handelt, die in Deutschland nicht auf öffentlichen Straßen verwendet werden dürfen, ist er aus dem Schneider.