Motorrad Streckensperrungen zum Lärmschutz

Blickpunkt automatische Verkehrszählung Streckensperrungen zum Lärmschutz?

Baden-Württemberg denkt darüber nach, aus Lärmschutzgründen beliebte Motorrad-Strecken zu sperren. Ein neues, automatisiertes Verfahren zur Verkehrszählung kann die dafür erforderlichen Nachweise liefern.

Streckensperrungen zum Lärmschutz? jkuenstle.de; animaflora-fotolia; pixelrobot-fotolia

Der Ernst der Stunde war bald klar, nachdem der baden-württembergische Minister für Infrastruktur und Verkehr, Winfried Hermann, Ende Mai Vertreter der Biker Union, des Bundesverbandes der Motorradfahrer und der Biker-Initiative Rennleitung 110 zu einem Informationsaustausch eingeladen hatte: Der Druck auf die Landespolitik in Sachen Motorradlärm wächst, und Hermann ist entschlossen, dem entgegenzuwirken. Stufe eins: Problemstrecken sollen mit Dialog-Displays – ähnlich variablen Tempo­anzeigen – bestückt werden, die Radaubrüder auf zu viel Krach hinweisen. Stufe zwei: Streckensperrungen für Biker, wenn das nichts bringt. So kam dann auch der Appell an die versammelte Zweirad-Lobby, „in den eigenen Reihen“ wegen des Lärmproblems auf die Motorradfahrer einzuwirken. Klare Ansage: Die Rote Karte droht.

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Die rechtlichen Hürden für Verkehrs­beschränkungen sind indes ziemlich hoch (siehe Interview). Dreh- und Angelpunkt hinsichtlich drohender Sperrungen und deren juristischer Legitimation ist, ob das Zweirad-Aufkommen auf diesen Strecken ortsunüblich ist. Das Oberverwaltungsgericht Münster (AZ 8 A 3743/06) hat dies so definiert: wenn das Verkehrsaufkommen „ausschließlich oder ganz überwiegend aus Motorrädern besteht“. Ob dies auch für alle meistbefahrenen Strecken Baden-Württembergs (siehe Tabelle Seite 64) zutrifft, ist fraglich. „Die absolute Anzahl allein kann kein Kriterium für Verkehrsbeschränkungen sein“, bestätigt Gerhard Scholl, der bei der obersten Straßenverkehrsbehörde Baden-Württembergs für Verkehrsrecht und Verkehrssicherheit zuständig ist. Als Beispiel nennt er die B 463 zwischen Nagold und Calw, wo zwar viele Biker unterwegs sind, dies aber im Rahmen des üblichen Verkehrsaufkommens bleibe. Ähnliches gilt für die L 83, die von der B 462 zur Schwarzenbachtalsperre führt: Hier tum­meln sich an Spitzentagen bis zu 214 Motorräder pro Stunde, doch die Gegend ist äußerst dünn besiedelt.

Im Leitpfosten integrierten Zählgeräte

Dennoch: „Das Schwert der Verkehrsbeschränkungen“, so Scholl, schwebt über den Motorradfahrern. Für ihn ist folgender Maßstab denkbar, um Problemstrecken als solche zu definieren: In besiedelten Gebieten müssten Motorradfahrer an bestimmten Tagen, etwa am Wochenende, mehr als die Hälfte des Gesamtverkehrs auf dieser Straße ausmachen. Und wie ist das herauszufinden? Eine neues Verfahren, das vom baden-württembergischen Verkehrsministerium in Zusammenarbeit mit dem Aachener Ingenieurbüro DTV-Verkehrsconsult entwickelt wurde, macht es möglich: Die automati­sierte Verkehrszählung – im Fachjargon Mo­nitoring genannt – liefert Art, Zahl und ­Geschwindigkeit der Fahrzeuge, die sich in 24 Stunden an jedem Tag der Woche auf der jeweiligen Straße bewegen. Die im Leitpfosten integrierten Zählgeräte können vom Bike bis zum Bus die Fahrzeugkategorien präzise unterscheiden.

Jetzt wird’s kritisch für die Biker-Gemeinde – und zwar weit über die Grenzen Baden-Württembergs hinaus. In immer mehr Bundesländern weiß man bald genau, auf welchen Landstraßen zu welchen Zeiten wie viele Motorräder unterwegs sind. Der Grund: Nach Willen des Gesetzgebers muss die Verkehrsbelastung auf deutschen Straßen im Fünf-Jahres-Takt per Zählung ermittelt werden. Das haben bislang Gruppen von bis zu zehn Personen an über 45000 Zählstellen übernommen, die Strichlisten führen. Aus Kostengründen ist dies nur an normalen Werktagen und zur Hauptverkehrszeit geschehen. Zudem würde lediglich auf einem Bruchteil der untergeordneten Landes- und Kreisstraßen gezählt, auf denen Motorradfahrer ja bevorzugt unterwegs sind.

MOTORRAD
Auf diesen Straßen sind die meisten Motorräder unterwegs.

Die letzte Verkehrszählung war 2010 – in Baden-Württemberg bereits automatisiert durchgeführt. Jetzt steht die nächste an, und das Zählverfahren per Leitpfosten hat sich inzwischen auch in Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rhein­land-Pfalz und im Saarland flächen­deckend etabliert. Befeuert wurde dies ­unter anderem von der Zusage des Bundes in Hinblick auf die anstehende Verkehrs­zählung, die Kosten für eine Geräte-Erst­ausstattung zu übernehmen. 

Baden-Württemberg macht den Vorreiter mit seiner angedachten Faustregel, wonach ein Überwiegen des Motorradanteils gegenüber dem restlichen Verkehr an bestimmten Tagen Streckensperrungen rechtfertigen könnte. Ob sie auch gerichtsfest ist, wird sich zeigen. Aber die Signalwirkung ist eindeutig: Andere Bundesländer werden nachziehen. Landauf, landab gehen Bürger auf die Barrikaden, weil ihnen das Röhren der Motoren auf die Nerven geht. Und egal in welcher farblichen Konstellation die jeweiligen Landtage bestückt sind, Wählerstimmen aus dem Lager lärmgeplagter Anwohner will man sich sichern. Bleibt nur zu hoffen, dass die präzisen Informationen, welche die Leitpfosten-Zählung liefert, die Debatte um Zumutbarkeiten etwas versachlichen könnte.

Alle Risiko­strecken für Motorradfahrer erfassen

Das wäre wohl auch Winfried Hermann recht, der ja eigentlich ein Herz für Motorradfahrer hat. Bereits im zweiten Jahr seiner Funktion als Verkehrsminister von Baden-Württemberg hatte er ein Programm zur Verbesserung der Sicherheit für Motorradfahrer angeschoben. Kernpunkt der Kam­pagne: Identifizierung der Gefahrenstellen landesweit. Verkehrssicherheits-Screening nennt sich das Ganze, und das geht so: Seit Mitte vorigen Jahres werden erstmals alle digital hinterlegten planerischen und bau­lichen Straßendaten, Informationen über den Straßenzustand und zum Unfallgeschehen zusammengeführt. „Ziel ist, alle Risiko­strecken für Motorradfahrer zu erfassen und die Umstände, die zum Unfall führten, herauszufinden“, sagt Gerhard Scholl vom Verkehrsministerium. 

Die Gefahrenstellen würden nach Dringlichkeit sortiert und vor Ort von den Unfallkommissionen systematisch bearbeitet und entschärft. So kommen etwa seit Mitte vorigen Jahres peu à peu nachgiebige Kurvenleittafeln aus Kunststoff zum Einsatz, die auf den Leitpfosten gesteckt werden. Sie verringern das Verletzungsrisiko für Biker bei möglichen Kollisionen im Vergleich zu den scharfkantigen Blechtafeln, die auf Stahlrohren thronen.

So funktioniert's

Sdun, alain wacquier-fotolia

Die Kombination von Radarsensor und Mikrofon im Leit­pfosten ermöglicht die Erkennung von acht Fahrzeugklassen. Beispiel Lkw: typisches Geräusch (Zacken), bestimmte Länge (Linie am Boden) und vier Achsen (Kreise) = Lastwagen mit Anhänger.

Gerrit Manssen im Interview

privat
Prof. Dr. Gerrit Manssen, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Deutsches und Europäisches Verwaltungsrecht an der Universität Regensburg

 ?  Bürger, die sich von Motorradlärm belästigt fühlen, fordern immer häufiger Streckensperrungen. Ist das rechtlich überhaupt möglich?

 !  Ja – Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO). Danach kann die Benutzung von Straßen „zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm oder Abgasen“ beschränkt werden.

 ?  Müssen dafür Voraussetzungen erfüllt sein?

 !  Voraussetzung für eine Anordnung ist, dass die Belästigungen durch Lärm oder Abgase für die Anwohner „unzumutbar“ sind. Dies hängt sehr von den örtlichen Gegebenheiten ab. Insbesondere kommt es darauf an, wie hoch die Vorbelastung durch Lärm ist. Wer in einer ruhigen Wohngegend lebt, hat eher einen Anspruch auf Schutz seiner Wohnruhe als jemand, der ohnehin an einer stark befahrenen Straße oder in einem gewerblich oder industriell geprägten Gebiet wohnt.

 ?  Was muss vorher probiert worden sein?

 !  Straßen sind für den Verkehr bestimmt. Es ist deshalb ein erheblicher Eingriff, be­stimmte Fahrzeuge wie etwa Motorräder „auszusperren“. Die Gründe, die für die Sperrung sprechen, müssen deshalb die Interessen der Verkehrsteilnehmer deutlich überwiegen. Ist Ursache für die Belästigung der Anwohner ein verkehrswidriges Verhalten von möglicherweise einzelnen Motorradfahrern, muss deshalb zunächst versucht werden, mit Polizei­kontrollen eine Verbesserung zu erreichen. Eine Sperrung für Motorräder kommt nur als letztes Mittel in Betracht.

 ?  Wie ist die überdurchschnittliche Belastung einer Strecke durch bestimmte Fahrzeugarten wie etwa Lkws oder Motorräder zu bestimmten Zeiten definiert?

 !  Eine allgemeine Definition dazu gibt es nicht. Eine Streckensperrung für Zweiräder kommt allerdings dann in Betracht, wenn Lärmmessungen ergeben, dass etwa am Wochenende vor allem Motorräder dafür verantwortlich sind. Bei Lkws kommt es vor allem darauf an, ob es zumutbare Ausweichrouten gibt, wenn die Straße für diese gesperrt wird.

 ?  Wer kann Streckensperrungen aus Lärmschutzgründen anordnen? 

 !  Zuständig sind die unteren Straßenverkehrsbehörden in den jeweiligen Bundesländern. Dies sind in der Regel die unteren Verwaltungsbehörden, also die Landratsämter.

Winfried Hermann im Interview

MVI BW / Joachim E. Röttgers
Winfried Hermann, Verkehrsminister Baden-Württemberg.

„Die Klagen haben sich verstärkt“

Der Grünen-Politiker sucht den Kontakt mit den Motorradverbänden und will mit ihnen zusammenarbeiten. Dennoch sieht sich Hermann in Sachen Lärmbelästigung durch Zweiräder vor Herausforderungen gestellt.

 ?  Hat es in der Vergangenheit in Baden-Württemberg schon einmal Verkehrsbeschränkungen auf einzelnen Strecken für Motorräder aufgrund von Lärmschutz gegeben?

 !  Nein, das war bislang nicht der Fall. Die Klagen über Motorradlärm haben sich aber in den letzten beiden Jahren verstärkt.

 ?  Ist in Zukunft mit Streckensperrungen für Biker wegen Geräuschbelastung zu rechnen?

 !  Für extreme Lärmsituationen ziehen wir auch Streckensperrungen in Erwägung. Derzeit gibt es nur wenige Urteile zu Streckensperrungen wegen Motorradlärm. Als Maßstab würde ich ein Überwiegen des Motorradverkehrs gegenüber dem sonstigen Verkehr, jedenfalls zu bestimmten Tagen, etwa an Wochenenden, zugrunde legen. Wenn dies auf einzelnen Strecken in Baden-Württemberg zutrifft, dann werden wir im Interesse der Anwohner auch über Streckensperrungen aus Lärmschutz­gründen nachdenken.

 ?  Sind konkrete Maßnahmen geplant?

 !  Zum Saisonende schauen wir zu­nächst auf die Unfalllage und prüfen die Notwendigkeit von Beschränkungen und Verboten aus Sicherheitsgründen. Dabei überprüfen wir auch, ob verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz in der nächsten Saison erforderlich sind.

 ?  Es war angekündigt worden, auf ausgewählten Strecken interaktive Hinweistafeln zu installieren, die auf mögliche Lärmbelastung aufmerksam machen. Wo und wann sollen diese Displays aufgestellt werden?

 !  Wir sind in engem Kontakt mit ei­nem Gerätehersteller von Dialog­displays und Leitpfosten-Zählgeräten, um abzuklären, ob durch eine Kombination der bewährten Techniken der Dialogdisplays zur Geschwindigkeitsanzeige und der Leitpfosten-Zählgeräte zur Lärmmes­sung zu laute Fahrzeuge auf dem Display angezeigt werden können. Auf diese Weise können Motorradfahrer mit lärmerhöhender Fahrweise identifiziert und über die Displayanzeige unmittel­bar zu einer moderaten Fahrweise aufgefordert ­werden. Es liegt ein entsprechendes An­gebot der Herstellerfirma vor. Es waren noch vergaberechtliche Fragen zu klären. (Anmerkung d. Red.: Das Pilot-Gerät wurde im September in Todtmoos auf seine Praxistauglichkeit hin getestet.)

 ?  Müssen laute Autos und LKWs im Zuge des Gleichbehandlungsgrundsatzes künftig auch mit Fahrverboten rechnen?

 !  Wahr ist: Nicht nur Motorräder machen Krach. Wir überlegen, den recht­lichen Rahmen weiterzuentwickeln, um für alle Fahrzeuge mit zu hohen Lärm- und Luftschadstoffemissionen in Gebieten mit Grenzwertüberschreitungen selektive Verkehrsverbote anordnen zu können.

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