Die Vespa ist und bleibt ein Unikat: Klone des berühmtesten Rollers der Welt dürfen, zumindest in Italien, nicht verkauft werden.
Die Vespa ist und bleibt ein Unikat: Klone des berühmtesten Rollers der Welt dürfen, zumindest in Italien, nicht verkauft werden.
Vespa-Klone dürfen in Italien nicht verkauft werden. Das hat ein Gericht im norditalienischen Turin entschieden. Die Form der Vespa, so die Richter, falle unter das Urheberrecht und genieße als Industriedesign speziellen Schutz. Vorangegangen war ein Rechtstreit zwischen dem Vespa-Hersteller Piaggio und dem chinesischen Unternehmen Zhejiang Zhongneng. Dieses hatte 2013 auf der Motorradmesse EICMA in Mailand einen Vespa-Klon namens Ves ausgestellt, der auf Antrag von Piaggio von der italienischen Finanzpolizei beschlagnahmt wurde.
Das Turiner Gericht gab der Aktion und damit Piaggio nun Recht; der italienische Rollerhersteller sprach von einem „historischen Urteil“. Ob sich Donald Trump von dem Turiner Richterspruch beeindrucken lässt, scheint allerdings fraglich: Der US-Präsident hatte erst vor kurzem saftige Strafzölle für die Vespa angedroht.