Bis 1953 mussten in Deutschland Motorräder auch vorn ein Kennzeichen tragen. Allerdings nicht wie beim Auto frontal ausgerichtet, sondern längs in Fahrtrichtung auf dem vorderen Kotflügel. Seit dem 1. September 1953 gilt diese Vorschrift nicht mehr.
Die Gründe? Es kursieren Annahmen, dass die Regel geändert wurde, weil das Kennzeichen – vor allem dessen Blechkanten – bei Zusammenstößen die Verletzungsgefahr für andere Verkehrsteilnehmer erhöht habe. Dafür spricht auch die Tatsache, dass das vordere Kennzeichen am Motorrad damals im Volksmund "Schädelspalter" genannt wurde. In England hieß das Kennzeichen im Volksmund "Pedestrian Slicer", also übersetzt Fußgänger-Schlitzer
EU-Verordnung regelt Kennzeichen-Anbringung
Wo Motorräder heute das Kennzeichen tragen müssen, regelt – für Europa – die EU-Verordnung 44/2014:
1.3. Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e müssen darüber hinaus über eine Stelle zur Anbringung und Befestigung der vorderen amtlichen Kennzeichen verfügen.
1.3.1. Für Fahrzeuge der Klassen L1e, L2e, L3e, L4e und L5e gelten vordere amtliche Kennzeichen als ungeeignet, daher müssen diese Fahrzeuge keine entsprechenden Stellen aufweisen.
Zwei- und dreirädrige Fahrzeuge sowie Motorräder mit Beiwagen müssen – und dürfen – demnach kein vorderes Kennzeichen tragen, wohl aber leichte vierrädrige Fahrzeuge (L6e) sowie etwa schwere Quads (L7e).
Kein Platz an der Motorradfront
Bauartbedingt gibt es an der Motorradfront keinen Platz für ein Kennzeichen. Hinzukommen jede Menge bewegliche Bauteile in dieser Region – das Vorderrad schwenkt beim Einlenken und damit der Fender, die Gabel, der Scheinwerfer und eventuell die Abdeckung. Aerodynamisch würde ein Kennzeichen an dieser Stelle auch nur für Nachteile sorgen. Außer es wäre längs angebracht. Aber das hatte man in den 1950ern bereits eingesehen, dass auch bei dieser Anbringungsart die Nachteile überwiegen.
Kennzeichen-Beleuchtung und -Größe
Für die Zulassung in Deutschland muss das Kennzeichen hinten am Motorrad immer beleuchtet sein.
Für große Motorräder und Roller (über 125 Kubik Hubraum) sind hinten grundsätzlich zwei Formate üblich: das Kraftradkennzeichen mit kleinerer Schrift und 200 mm Höhe sowie 180, 200 oder 220 mm Breite und ein zweizeiliges Kennzeichen mit 200 mm Höhe und bis zu 280 mm Breite.
125er, also Leichtkrafträder und – roller, erhalten normalerweise ein verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen bis maximal 255 × 130 mm. Für Roller und Mopeds bis 45 km/h gilt dagegen kein amtliches Motorradkennzeichen: Sie benötigen ein Versicherungskennzeichen. Dieses misst 130 × 100 mm und wird jährlich ausgetauscht.
Wo ist das Kennzeichen vorn am Motorrad Pflicht?
In einigen asiatischen Ländern, darunter Indien, Indonesien, Malaysia und Thailand, sind Kennzeichen vorn am Motorrad oder Roller vorgeschrieben. Die konkrete Ausführung – etwa ein kleines Schild am vorderen Kotflügel oder oberhalb des Scheinwerfers – unterscheidet sich je nach Land.





