Unfall im Ausland
Oh Backe

Ein Crash im Ausland steht bei den meisten Bikern wohl ganz oben auf der Horrorliste. Doch es gibt Tips, wie man den Schaden und Ärger zumindest im nachhinein begrenzen kann.

Es ist warm, endlich. In Frankreich ist bereits Frühling, und ich freue mich über den ersten Urlaubstag. Sicher kommt bald ein Zeltplatz. Doch statt eines Hinweisschilds taucht dieser weiße Renault auf, schießt über ein Kuppe und genau auf mich zu. Er überholt, kann gar nicht zurück auf seine Fahrbahn, ich peile zwischen Straßenrand und Auto durch, höre Reifen quietschen, eine Ewigkeit scheint innerhalb eines einzigen Wimpernschlages zu vergehen. Dann kracht es. Und dann ist es still, ich schwebe wie schwerelos, lande weich im Gras. Das schlimmste anzunehmende Ereignis eines Jahresurlaubes ist eingetreten. Es hat gekracht. Aber richtig. Ich rappele mich auf, kraxele die Böschung hoch. Wo ist meine Frau? Sie fuhr direkt hinter mir... Ich sehe ihr Motorrad zwischen Leitplanke und dem querstehenden Renault, sie steht daneben, es scheint ihr nichts passiert zu sein. Wahrhaftig sind wir beide unverletzt. Kaum zu fassen. Der Fahrer sitzt noch im Auto, das Dach ist geknickt, er bekommt die Tür nicht auf. Mehrfach entschuldigt er sich mit tonloser Stimme, als ich ihm raushelfe.Langsam finde ich die Fassung wieder und versuche, die Situation zu analysieren. Wo ist mein Motorrad? Auf der Straße jedenfalls nicht. Jenseits der Leitplanke, unten im Graben, entdecke ich es schließlich, grauslig zugerichtet. An der Unfallstelle sieht es aus wie auf einem Schlachtfeld. Zeugen, schießt es mir durch den Kopf, gibt es Zeugen? Und: Ich muß Bilder machen. Den Tankrucksack mit der Fotoausrüstung finde ich irgendwo im Gras, die Kamera funktioniert zum Glück. Während ich fotografiere, mache ich eine Art Plus-Minus-Bilanz auf. Auf der Minus-Seite steht: Mopeds kaputt und der Urlaub am ersten Tag beendet. Auf der Plus-Seite: Wir sind unverletzt, ich kann so leidlich Französisch, wir haben Schutzbrief und Rechtsschutz, der Gegner ist eindeutig schuldig und einsichtig, wir haben Fotos vom Unfallort und tatsächlich einen Zeugen, der nicht nur alles gesehen hat, sondern auch bereit ist, uns zu helfen.Inzwischen ist die Polizei da und macht sich an die Unfallskizze. Auf sie werden wir uns später stützen können, auch wenn in Frankreich, wie in vielen anderen Ländern auch, bei Unfällen ohne Verletzte kein Protokoll aufgenommen wird. Für Sanitäter und Polizei sollen wir unterschreiben, daß wir nicht ins Krankenhaus mitfahren. Nachdem uns versichert wurde, daß wir auch am nächsten Tag noch zum Arzt gehen und Anzeige erstatten können, unterschreiben wir. Die - wenn auch ncit gerade üppigen - Sprachkenntnisse sind jetzt äußerst hilfreich.Und die französischen Polizisten erweisen sich als wahre Engel. Wieder und wieder wird uns erklärt, wie es weitergeht, bis wir es verstanden haben. Sie bringen uns ein ein Hotel, organisieren für uns ein Zimmer mit Telefon, einen Tisch fürs Abendessen und den Abtransport der Motorräder, zeigen uns, wo Wache und Abschleppdienst sind, tragen uns sogar das Gepäck ins Hotel.Dann sind wir allein. Ich weiß immer noch nicht, was »Constat amiable« bedeutet. So heißt das, was wir auf Anraten der Polizei gemeinsam mit dem Unfallgegner am nächsten Tag ausfüllen sollen. Ami, so viel weiß ich, heißt Freund. Ich frage mich, wie wohl der junge Franzose, der uns soeben abgeschossen hat, unser Freund werden kann.Die Knochen beginnen zu schmerzen, wir wollen zusehen, daß wir am nächsten Tag nach Hause fahren können. Mit dem ganzen Gepäck und dem Wust an Ausrüstung bleibt nur ein Mietwagen. Mehrere Anrufe bei den beiden Schutzbrief-Organisationen unserer Motorräder, ACE und Motocard, bringen Klarheit über die Kostenfrage. Unsere Heimfahrt zahlt der ACE und die Abschleppkosten schickt der Unternehmer gleich der gegnerischen Versicherung. Der Mann kennt sich aus. Ein zwiespältiges Servicebild hinterläßt ausgerechnet die Motocard, der hauseigene Spezialschutzbrief für Motorradfahrer. Angenehm ist, daß ein französischer Vertreter direkt mit dem Hotel verhandelt und die Übernachtungskosten übernimmt. Unakzeptabel ist, daß wir mit dem deutschen Motocard-Vertreter am Telefon sowohl um die zweite Nacht - die bezahlt werden muß, da wir erst abends um sechs Uhr abreisen - wie um das Frühstück handeln müssen, obwohl eigentlich alles innerhalb des Kostenrahmens und der Vertragsbedingungen liegt. Das kann ich allerdings erst zu Hause nachlesen, da wir das Kleingedruckte nicht dabeihaben.Auch beim Thema Mietwagen zeigt sich die Motocard nicht von der kundenfreundlichsten Seite. Während der ACE sofort erklärt, bis zu 700 Mark zu übernehmen, erzählen die Motocard-Vertreter etwas von 100 Mark pro Tag. Daß dies für sieben Tage gilt, unterm Strich also auf denselben Betrag hinausläuft, erfahren wir ebenfalls erst wieder zu Hause aus den Vertrags-Bedingungen. Was uns letztlich aber auch nichts geholfen hätte, kostet ein One-way-Mietwagen ins Ausland schließlich etwa 900 Mark für 24 Stunden. Ohne den ACE hätten wir ziemlich ratlos dagestandenAm folgenden Tag treffen wir unseren Unfallgegner beim Polizeiposten. Er hat einen europäischen Unfallbericht in französischer Sprache dabei - den »Constat amiable«, wie ich jetzt erleichtert feststelle - und ist immer noch bereit, alle Schuld auf sich zu nehmen. Sogar schriftlich. Die diensthabende Polizistin überreicht uns zum Abschluß einen Zettel mit ihrem Namen und ihrer Telefonnummmer, den Daten des Zeugen und eine Kopie von der Unfallskizze. Interessanterweise hat in Frankreich selbst der Verursacher eines derart schweren Überholunfalls nicht mit einer Strafe zu rechnen und bleibt rechtlich unbehelligt.Als der Papierkrieg erledigt ist, erleben wir nochmals die Hilfsbereitschaft der Franzosen. Der Hotelchef sucht uns die Mietwagenstationen im 50 Kilometer entfernten Besancon heraus, und unser Unfallgegner fährt uns sogar hin. Noch am Abend sitzen wir im Auto, jeden Knochen inzwischen schmerzhaft spürend. 36 Stunden nach Urlaubsbeginn sind wir wieder zu Hause. Der Kampf kann beginnen.Der beschriebene Fall klingt so konstruiert wie eine Rahmenhandlung für einen Artikel »Unfall im Ausland«, ist aber dem Autor tatsächlich so passiert. Außer der Tatsache, daß es gekracht hat, ist eigentlich alles gut gegangen. Allerdings muß man sich bei der Kostenerstattung in Geduld üben. Selbst wenn über die Schuldfrage keine Zweifel bestehen, sind drei bis vier Monate Schadenregulierungsdauer das Minimum. Ist die Schuldfrage nicht eindeutig klar und kommen womöglich Schmerzensgeldforderungen hinzu, können auch Jahre vergehen.Doch was tun, wenn man verletzt ist, die Sprache nicht kann, niemand Fotos gemacht hat und womöglich die polizeiliche Unfallaufnahme falsch ist? Was, wenn der Unfallgegner plötzlich alle Schuld bestreitet und es keine oder nur dünne Beweise gibt? Ganz klar: Es gibt so unendlich viele Unwägbarkeiten, daß man unmöglich alle einkalkulieren kann. Eine ganze Menge Dinge kann man dennoch tun, um den Schaden zu begrenzen.Und eines soll auch nicht unerwähnt bleiben: Auf den Leseraufruf »Auslandsunfälle« in Heft 6/1996 kamen keine zehn Antworten. Man sollte dies als gutes Zeichen werten. Und in den Zuschriften erzählten alle von großer Hilfsbereitschaft und freundlichen Menschen, egal ob Zivilist oder Polizist, egal ob sie schuldhaft oder schuldlos in einen Unfall verwickelt waren. Auch das läßt hoffen, daß der Ernstfall nicht immer zum Horrortrip werden muß.

Unsere Highlights

Unfälle außerhalb Europas

Ohne Eigeninitiative und Hilfe von Einheimischen geht nichts. Rechtssystem und -empfinden sind uns meist fremd, das Recht des Stärkeren oft maßgebend. Wer ein Leihmotorrad benutzt, kann sich an den Vermieter wenden, beim eigenen Motorrad gilt prinzipiell dasselbe Vorgehen wie in Europa. Die Chancen auf Schadensersatz bei fremdverschuldeten Unfällen sind jedoch häufig gering. USA, Kanada: Die Gesetzgebung der Bundesstaaten ist so unterschiedlich, daß kaum allgemeingültige Hinweise gegeben werden können. Die medizinische Versorgung ist gut und schnell, aber teuer und sofort zu zahlen. Hilfreich ist die medizinische Hotline des ADAC unter Telefon 1-888-ADAC-1996, ein Anwalt fast immer ratsam. Australien: Im menschenleeren Outback sind Pubs, Farmer und Truckfahrer dank CB-Funk die wichtigsten Anlaufstationen. Ebenso wie in Neuseeland funktioniert im übrigen Land alles wie in Europa. Beim eigenen Motorrad auf landesweit gültige Haftpflichtversicherung achten.Afrika: Hier zählt eine Uniform mehr als das Recht. Wichtig ist: Ruhe bewahren und mit den Leuten reden, die Hilfsbereitschaft der Einheimischen ist meist enorm. Wer zu zweit oder dritt reist hat bessere Karten als ein Alleinreisender. Schlimm ist der noch immer kursierende Tip, nach einem Unfall mit verletzten Einheimischen schnellstens zu verschwinden. Wer tatsächlich Lynchjusitiz befürchtet, den sollte der nächste Weg zur Polizei führen, um den Unfall zu melden.

Hilfe für Verletzte

Ist eine stationäre Krankenhausbehandlung nötig, bewährt sich wieder der Schutzbrief sowie eine Auslands-Reisekrankversicherung. Letztere gibt es bei Krankenkassen und Automobilclubs und kostet für ein Jahr zwischen zwölf und 30 Mark. (Beachten, ob nach Kalender- oder Versicherungsjahr gerechnet wird.) Sie übernimmt die Kosten, die die Krankenkasse und der Schutzbrief nicht zahlen (vorher prüfen). Das sind Behandlungskosten in den Ländern, mit denen kein Gesundheitsabkommen besteht, Beträge, die über die deutschen Kassensätze hinausgehen, und Dinge, wie etwa ein Transport ins Krankenhaus, wenn man im Hotel die Treppe runterfällt. Hier fühlt sich nämlich der Schutzbrief nicht zuständig, weil das Ganze ohne Fahrzeug passierte. Außerdem sorgt sie für den mitunter extrem kostspieligen Heimtransport von erkrankten oder verletzten Personen. Und zwar in ihrem gesamten Geltungsbereich, also auch außerhalb Europas, wo kein Schutzbrief mehr gilt. Wichtig ist es, bei Verletzungen nach unverschuldeten Unfällen ein medizinisches Gutachten im Schadensland anfertigen zu lassen, und sei es auf der Grundlage eines deutschen Gutachtens. So ist zum Beispiel ein teilweise abgerissener Finger in Frankreich ein Grund für die Anrechnung einer geringen prozentualen Invalidität mit entsprechendem Schadenersatz, in Deutschland jedoch nicht.Übrigens sollte ruhig ein zweiter Arzt zu Rate gezogen werden, wenn die Erstversorgung Zweifel offen ließ.

Wie komme ich zu meinem Recht?

Eine Schadensregulierung mit einer ausländischen Versicherung nach ausländischem Recht ist im Allgemeinen eine schwierige Sache, bei der man ohne einen einheimischen Rechtsanwalt chancenlos sein dürfte. Und das selbst in eindeutigen Fällen, in denen eine außergerichtliche Einigung möglich ist. Kommt die Sache vor Gericht, geht ohne Anwalt in der Regel gar nichts. Auch wenn ihre - bei unklarer Rechtslage oft eingeschränkten - Leistungen mitunter umstritten sind, hilft in solchen Fällen eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deutlich weiter. Und zwar nicht nur, weil sie die Anwaltskosten übernimmt, sondern oft zahlen auch gegnerische Versicherungen bereitwilliger, wenn man sie wissen läßt, daß das Prozeßkostenrisiko durch eine Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist. Grundsätzlich gibt eine solche Versicherung bei Auslandsunfällen die Sicherheit, ohne finanzielles Risiko seine Ansprüche geltend machen oder sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zur Wehr setzen zu können. Sie benennt einen Korrespondenzanwalt im Schadensland und übernimmt häufig auch außergerichtliche Gutachterkosten.Achtung: Die meisten Rechtsschutzversicherungen gelten nur in Europa und den Mittelmeer-Anrainerstaaten. Lediglich die Advocard in Hamburg bietet seit kurzem eine rund um den Globus erweiterte Gültigkeit für ihren Rechtsschutz - für die Dauer einer vierwöchigen Urlaubsreise. Wer länger unterwegs ist, sollte vor der Abreise anrufen, in Ausnahmefällen sind auch längere Deckungszusagen aushandelbar. Weltweiten Rechtsschutz, allerdings in eingeschränkter Form, bietet auch der bereits oben erwähnte ARAG Top-Schutzbrief.Ein Unfall im Ausland liegt übrigens bereits vor, wenn zwei Deutsche 500 Meter hinter der Grenze zusammenrasseln. Wenn innerhalb einer Motorradgruppe einer den anderen anfährt und dabei verletzt, genügt das, um ein Verfahren im Ausland am Hals zu haben. Es muß also nicht die große Tour sein, um in der Tinte zu sitzen. Der Redaktion ist ein Fall bekannt, bei dem ein deutscher Motorradfahrer zwei Kilometer von der deutschen Grenze entfernt in Österreich von einem deutschen Auto angefahren und schwer verletzt wurde. Der Autofahrer wäre wartepflichtig gewesen, passierte aber die Engstelle mit offenbar so hohem Tempo, daß er erst den durch die notwendige Bremsung aus der Spur geratenen Motorradler von der Maschine holte und dann selbst mit seinem Wagen im Acker auf dem Dach zu liegen kam. Durch eine Verkettung unglücklicher Umstände dauert der Rechtsstreit mit dem Unfallgegner noch immer an. Trotz einer durchaus eindeutigen Unfallaufnahme der Polizei, der aber leider einen Zahlendreher beim Kennzeichen des Unfallautos unterlief, und eines unzuverlässigen Zeugen der Gegenseite wurde ein Verfahren gegen den Motorradfahrer eröffnet. Ihm wurde vorgeworfen, daß der Geländewagenfahrer durch ihn ins Schleudern geraten wäre. Der Biker konnte sich zunächst nicht dagegen wehren, da er schwerverletzt ins Krankenhaus nach Innsbruck kam und sich bis heute an den Unfall nicht erinnern kann. Ein deutscher Anwalt war nötig, da die Ansprüche gegen eine deutsche Versicherung gerichtet wurden. Ebenso wurde ein österreichischer Anwalt gebraucht, um sich gegen das Verkehrsgerichtsverfahren zur Wehr zur setzen. Lautete das erste Urteil noch auf fast 10 000 Mark Geldstrafe, wurde das Verfahren in zweiter Instanz eingestellt. Ohne Rechtsschutzversicherung wäre dem Biker hier wohl die Luft ausgegangen. Mußte doch erstmal die Schuldfrage geklärt werden, dann die Haftungsquote und erst dann die Regulierung, zu der man die Versicherung im Extremfall verklagen muß. Recht haben und bekommen kann mitunter teuer sein.

Umgang mit Versicherung

In vielen Ländern schicken die Unfallbeteiligten ihre Unterlagen an ihre jeweilige Versicherung, und die Gesellschaften machen dann die Regulierung unter sich aus, je nach festgestelltem Schuldanteil ihrer Klienten. Diese Variante wird einem dann im Ausland auch häufig erzählt, versehen mit dem beruhigenden Zusatz, man hätte damit ja dann gar nichts zu tun.Das Vorgehen von Deutschland aus ist jedoch völlig anders. Hat man Ansprüche an eine ausländische Versicherung, braucht man einen Anwalt in dem Land, in dem die Versicherung ihren Sitz hat, und dieser macht die Ansprüche dann geltend. Die eigene deutsche Versicherung nimmt allenfalls den gemeldeten Unfall zur Kenntnis, wird von sich aus aber nicht tätig, sondern reagiert ausschließlich dann, wenn aus dem Ausland an sie Forderungen gestellt werden. Und das ist nur dann der Fall, wenn man selbst eine Schuld oder Mitschuld hat. Übrigens - auch die grüne Karte nutzt nur dem Unfallgegner was, der mit dieser die Daten der anderen Partei in die Hand bekommt. In manchen Ländern, wie zum Beispiel Großbritannien, muß die Versicherung erst zahlen, wenn ihr Versicherungsnehmer den Schaden gemeldet hat. Es gilt also, die Versicherung des Gegners herauszufinden, und sei es mit Hilfe der Polizei, und mit dieser selbst Kontakt aufzunehmen. Gutachten, die zur Schadensregulierung gebraucht werden, grundsätzlich überprüfen oder von einer Fachwerkstatt überprüfen lassen. Fehler verzögern nicht nur die Regulierung, sondern können bares Geld kosten. Bei »Personenschäden« sollte immer ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden, der die Gepflogenheiten des jeweiligen Landes gut kennt, um keine Chancen zu verschenken.

Vorsicht bei Selbsthilfe!

Jede Selbsthilfe, die vor Ort möglich ist, ist immer besser, als auf die Hilfe anderer zu warten. Eines sollte jedoch beachtet werden: Bei einem Unfall mit Fremdverschulden sollte der gegnerischen Versicherung immer die Möglichkeit gegeben werden, das Schadens-Motorrad zu begutachten - auch dann, wenn in Deutschland repariert wird. Auf letzteres und auch auf die Anrechnung deutscher Preise besteht meist ein Anrecht. Es empfielt sich, ein internationales Werkstatt-Verzeichnis seiner Marke mitzuführen. Sowohl für die Ersatzteilbeschaffung wie auch für die erste Hilfe an der Unfallmaschine, die so in die richtigen Händen gegeben werden kann. Ist das Motorrad nur leicht ramponiert, kann es dort auch wieder fahrfertig gemacht werden.

Fotos machen!

Derjenige, der am Unfallort noch dazu in der Lage ist (bei eigener Verletzung Mitreisende bitten), sollte auf alle Fälle möglichst viele Bilder machen, egal, wen man vor Ort für den Schuldigen hält. Nicht nur für die Klärung der Schuldfrage, auch für die Schadensregulierung können die Fotos hilfreich sein, wenn sie die Herkunft der Schäden unterstreichen. Wenigstens auf einem der Bilder sollten die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge lesbar sein. Falsch notierte Fahrzeugnummern können zu den aberwitzigsten Verwirrungen führen.

Wann hilft die Polizei

Wenn irgend möglich, bei Motorradunfällen, vor allem mit Fremdbeteiligung, immer die Polizei rufen oder rufen lassen, auch wenn allem Anschein nach niemand verletzt ist. Ihrer Beweissicherung wird auch von Seiten der Versicherungen immer noch der größte Wert beigemessen. Unbedingt Unfallzeugen ausfindig machen und dafür sorgen, daß ihre Aussage oder zumindest ihre Adresse aufgenommen wird. Es kann nicht schaden, wenn Zeugen auf den Unfallfotos zu erkennen sind. So mancher Zweifelsfall wurde schon durch Zeugenaussagen entschieden. Zusätzlich sollte jeder einen internationalen Unfallbericht dabeihaben (gibt es bei Versicherungen und Automobilclubs), um kein fremdsprachiges Formular ausfüllen zu müssen. Die eigenen Angaben dürfen zwar auch in deutsch gemacht werden, doch was hilft das, wenn der Unfallbogen in der Landessprache ist und man nicht weiß, wo man was angeben soll. Es ist ja schließlich nicht davon auszugehen, daß der Unfallgegner bereitwillig seine Schuld anerkennt und dem Opfer sogar beim Ausfüllen hilft. Wichtig: Vor Ort nur dann etwas unterschreiben, wenn man es verstanden hat. Sonst hilft nur weigern und auf einem Dolmetscher bestehen! Gegebenenfalls von der Polizei aus die Notrufzentrale des Schutzbriefes anrufen, damit diese einen besorgen kann.

Lesestoff

Wer einen Unfall im Ausland hatte, besorgt sich am besten das Buch »Unfall im Ausland - Schadensregulierung« von Hermann Neidhart aus dem ADAC-Verlag. Hier kann man sich wirklich schlau machen, um im Ernstfall von Anfang an alle Chancen zu nutzen - selbst wenn man einen Anwalt hat, der die eigenen Ansprüche im Ausland durchsetzt. Mit Hintergrundwissen formuliert es sich leichter. Allgemein hilfreich sind spezielle Motorrad-Wörterbücher.

Checkliste

Was nach dem Unfall zu tun ist:- Unfallstelle absichern oder absichern lassen.- Wenn andere am Unfall beteiligt sind, grundsätzlich dafür sorgen, daß die Polizei kommt.- Fotos machen mit Kennzeichen des Unfallgegners und Lage der Fahrzeuge.- Die Daten des Unfallgegners, wie Versicherungsnummer und Gesellschaft, Adresse, Namen und Telefonnummer notieren, Grüne Versicherungskarte zeigen lassen, besser mitnehmen und später zurückschicken.- Zeugen suchen, deren komplette Daten aufnehmen.- Nichts unterschreiben, was man nicht versteht. Bei Verhandlungen mit Polizei und Unfallgegnern wenn irgend möglich einen Dolmetscher hinzuziehen.- Bei Verletzungen: Im Zweifel immer untersuchen lassen, und sei es nur, um später gegenüber der Versicherung etwas in der Hand zu haben.- Schutzbriefzentrale anrufen, Telefon: ..................................., Schutzbrief-Nummer: .............................Bei Fremdverschulden und vor Ort nicht reparablem Motorrad: Die Maschine nicht zum Heimtransport abholen lassen, bevor die gegnerische Versicherung es gesehen hat.- Bei (wohlmöglich) selbstverschuldetem Unfall: kein Schuldeingeständnis unterschreiben.

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MOTORRAD 12 / 2023

Erscheinungsdatum 26.05.2023