Streit um Airbag-Patente: Dainese siegt gegen Alpinestars in Deutschland

Streit um Airbag-Patente
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Dainese siegt gegen Alpinestars in Deutschland

© Dainese

Die beiden italienischen Bekleidungshersteller Dainese und Alpinestars streiten schon seit Jahren um den Airbag für Motorradfahrer. Dainese sah durch die Airbag-Westen des Konkurrenten seine Patente verletzt – und bekam nun in Deutschland zum zweiten Mal Recht.

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Bereits im August 2017 hatte das Landgericht München I entschieden (Aktenzeichen: 21 O 23553/15 und 21 O 11358/16), dass Alpinestars die Vermarktung seiner Tech-Air Airbagwesten in Deutschland zu unterlassen und Dainese alle Schäden zu ersetzen hat, die der Firma durch deren Verkauf seit dem 1. Juli 2015 entstanden seien (MOTORRAD berichtete). Diese Entscheidung hat das Oberlandesgericht München, vor dem Alpinestars in Berufung gegangen war, am 7. Februar bestätigt. Anfechten lässt sich dieses Urteil nur noch über eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ob Alpinestars diese Option zieht, ist noch nicht bekannt. Man will erst das Urteil im Detail prüfen.

Mit dem Richterspruch aus München muss Alpinestars die Vermarktung der Tech-Air Street Airbag Westen und TechAir Racing Airbag Westen in Deutschland ab sofort unterlassen. Zudem muss Alpinestars die seit dem 1. Juli 2015 gelieferten Westen, die sich noch im Besitz von gewerblichen Kunden (sprich im Handel) in Deutschland befinden, zurückzurufen. Außerdem soll Alpinestars Dainese alle Schäden ersetzen, die durch den Verkauf der patentverletzenden Westen in Deutschland seit dem 1. Juli 2015 entstanden sind.

Alpinestars sieht keine Patentverletzung

Beigelegt ist der Streit um die Rechte am Airbag damit aber noch lange nicht: Die beiden Schutzkleidungshersteller, deren Stammsitze in Norditalien gerade mal 50 km auseinander liegen, stehen sich in Italien, Großbritannien und Frankreich in der gleichen Sache vor Gericht gegenüber.

Direkt nach der Bekanntgabe des Urteils erklärte Alpinestars in einer Mitteilung, dass die Alpinestars Tech-Air-Technologie keinerlei Patente von Dainese verletze, weder jetzt noch in der Vergangenheit. Alpinestars betonte auch, dass sich das Münchener Urteil ausschließlich auf den deutschen Markt bezieht und keinerlei internationale Wirkung für andere Märkte habe, wo Alpinestars seine Airbag-Technologie anbiete.

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