Umfaller oder Unfall - Unfallschäden am Motorrad

Umfaller oder Unfall - Unfallschäden am Motorrad Krumm gelaufen

Umfaller oder Unfall? Wie gravierend Schäden nach einem Sturz sind, hängt von vielen Faktoren ab. Dreh- und Angelpunkt für Sicherheit und Folgekosten: Ist der Rahmen noch intakt?

Krumm gelaufen KTM

Shit happens. Rainer Marbach (Name geändert) mietet Anfang ­August beim baden-württembergischen Ducati-Händler seines Vertrauens eine Hypermotard 939. Drei Tage lang will Marbach sein Traummotorrad Probe fahren, ehe er sich für den Kauf des italienischen Krachers entscheidet.

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Auf einem Landsträßchen auf der Schwäbischen Alb nahe Lenningen passiert es dann: Der 27-Jährige bremst bergab vor einer scharfen Linkskurve bei beginnender Schräglage leicht ab – und stürzt. Das Vorderrad sei „blitzschnell weggeklappt“, so Marbach. Ob es am ziemlich glatt gefahrenen Asphalt lag oder daran, dass die Reifen noch nicht auf Betriebstemperatur waren oder möglicherweise eine Spur Öl auf der Fahrbahn war, darüber rätselt der routinierte Motorradfahrer immer noch. Marbach kommt aber, wie er selbst sagt, glücklicherweise relativ glimpflich davon, weil er in der begrasten Böschung gelandet ist – die Maschine etwa einen Meter von ihm entfernt. Die gerade einmal einen Monat alte Hypermotard ist – wie sich nach Begutachtung eines Sachverständigen herausstellt – de facto ein Totalschaden. Grund: Der Lenkanschlag am Rahmen links ist verformt, und auch der Heckrahmen ist beschädigt.

Solche Rahmenschäden treten seit dem Siegeszug der Upside-down-Gabeln immer häufiger auf. Der Grund: Aufprallenergie wird nicht mehr wie bei herkömmlichen Telegabeln in erster Linie durch das Abknicken der Standrohre abgebaut, sondern auch direkt über den Lenkkopf in den Rahmen eingeleitet. Doch auch wenn das Motorrad nur umfällt, ohne dass es zu einer Karambolage, also einem Verkehrsunfall, kommt, können Rahmen- und damit Unfallschäden auftreten. Laut juristischer Definition ist ein Unfall nämlich „ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis“. Ruprecht Müller vom ADAC-Technikzentrum in Landsberg stellt klar: „Daher gilt streng ­genommen ein Motorrad schon als Unfallmaschine, wenn es einmal umgefallen ist.“

Bedeutet dies, dass ein Motorrad nach einem harmlosen Umfaller im Stand beim anstehenden Verkauf schon als Unfall-Motorrad deklariert werden muss, obwohl alle offensichtlichen Mängel fachgerecht beseitigt wurden? Kaum zu glauben, aber wahr: In einem Land, in dem bis zum letzten i-Tüpfelchen alles reglementiert ist, überlässt der Gesetzgeber die Einschätzung, ob es sich bei einem Schaden um einen Unfallschaden oder einen Bagatellschaden handelt, in erster Linie dem Besitzer. Der muss nicht unbedingt Sachverstand, aber doch „seinen gesunden Menschenverstand walten lassen“, so ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Eine allgemeingültige Definition von Unfallfahrzeugen gebe es nicht. Eins jedoch ist klar: In dem Moment, in dem der Rahmen in Mitleidenschaft gezogen wurde, handelt es sich um einen Unfallschaden, denn Rahmenreparaturen bewegen sich in der Regel im Spannungsfeld zwischen vom Hersteller verboten und derart teuer, dass man besser gleich den Rahmen tauscht. Ein typischer und offensichtlicher Schaden ist zum Beispiel ein beschädigter Lenkanschlag. Weniger offensichtlich ist es, wenn aufgrund eines Sturzes oder einer Kollision die Rahmendaten nicht mehr stimmen oder der Rahmen Risse aufweist. Derartige Schäden lassen sich in der Regel weder mit bloßem Auge erkennen noch am Zustand der Maschine ausmachen, wie unsere Beispiele oben und unten zeigen. Weil aber unterm Strich laut GDV zunächst auch jeder harmlose Umfaller ein Unfall ist, würde es sich unbedingt empfehlen, jeden Sturz mit dem Käufer zu besprechen. Der auf Zweirad-Begutachtung spezialisierte Kfz-Sachverständige Michael Groß aus Fellbach bei Stuttgart sagt: „Ein Supersportler in Leichtbauweise, der auf die Auspuffseite fällt, bleibt unter Umständen mit einem verzogenen Heckrahmen auf der Straße liegen.“ Die mögliche Schwere der Schäden sei zudem stark davon abhängig, welchen Bewegungsablauf die stürzende Maschine nimmt: „Rutscht das Fahrzeug lediglich, sind die Folgen meist weniger gravierend “, so der Sachverständige. Beim Anstoß an Bordstein oder Leitplanke sieht das jedoch ganz anders aus: „Es kommt dann an der Anstoßstelle zu heftiger punktueller Belastung der Bauteile, und schwere Schäden sind wahrscheinlich.“

Und dann? Sind Aluminium-Brückenrahmen überhaupt noch zu reparieren? Und wie kann ich mich als Käufer einer
Gebrauchtmaschine oder als Händler bei Ankauf oder Inzahlungnahme eines Gebraucht-Bikes vor verheimlichten Unfallschäden schützen? Klaus Backhaus, Chef eines Ingenieurbüros in Gütersloh, meint dazu: „Die Mehrzahl der Gebrauchtmotorräder weist leichte Unfallschäden auf.“ Fehler in der Fahrwerks­geometrie seien mit einem modernen Vermessungsverfahren allerdings schnell identifiziert. Der auf Zweiräder spezialisierte Sachverständige setzt dabei, wie viele seiner Kollegen, auf das mega-m.a.x.-System. Eine Rahmenvermessung nach einem Unfall diene sowohl der Absicherung beim späteren Verkauf der Maschine als auch der eigenen Sicherheit. „Ein veränderter Nachlauf beziehungsweise Lenkkopfwinkel kann gefährliches Hochgeschwindigkeitspendeln auslösen“, so Backhaus.

Er und sein Team haben in den vergangenen 15 Jahren zahlreiche Motorradrahmenvermessungen durchgeführt. „Viele Messungen belegen, dass Maschinen mit deutlich erkennbaren Unfallschäden nicht zwingend auch Veränderungen der Fahrwerksgeometrie aufweisen.“ Umgekehrt könnten Motorräder, die aus dem Stand umgefallen sind und nahezu unversehrt aussehen, Rahmenschäden haben. „Da bleibt in der Regel nur, das Bauteil auszutauschen“, so Backhaus.

Ist ein Rahmen-Tausch nicht zu vermeiden, wird es auf jeden Fall ein teurer Spaß. Je nach Modell und Hersteller ist man mit ­Ersatzteilpreisen von 2000 Euro aufwärts dabei – plus mindestens um die 20 Arbeitsstunden. Angesichts dieser Preise ist man ganz schnell dran am wirtschaftlichen Totalschaden. Und zwar an einem, von dem im Zweifel weder Verkäufer noch Käufer etwas ahnen.

Interview

Fragen an Engelbert Staudacher, ­Inhaber des Rahmen­instandsetzungs-betriebs Köster GmbH in Kammertal-Goldbach.

Welche Hersteller geben überhaupt noch Reparaturfreigaben für Motorradrahmen?

In der Regel werden Reparaturen am Rahmen abgelehnt. Wenn sie überhaupt freigegeben sind, dann nur in engen Grenzen. Die Tendenz geht ganz klar in Richtung eines kompletten Austauschs.

Warum sind die Motorradhersteller so restriktiv, wenn es um Rahmenreparaturen geht?

Erstens ist es einfacher, den Rahmen zu tauschen. Zweitens müssen die Vertragshändler eine fachgerechte Reparatur auch umsetzen können.

Können Sie typische Beispiele für Reparaturmöglichkeiten nennen?

Das ist pauschal nicht zu sagen. Es gibt ja auch keinen typischen Unfall. Das ist abhängig vom Hersteller und den verwendeten Materialien beziehungsweise deren Zusammensetzung. Es gibt 1000 verschiedene Möglichkeiten.

Was schafft da Klarheit?

Bei jeder Unfallmaschine müssen eine Rahmenvermessung und eine Begutachtung durchgeführt werden.

Infos: www.motorrad-koester.de

Gebrauchtmotorräder: Tipps für Käufer und Verkäufer

Wer Fehler vermeiden will, muss als Verkäufer die Karten auf den Tisch legen und als Kaufinteressent die Maschine gründlich unter die Lupe nehmen.

Juristisch gesehen muss jeder Unfall zur Absicherung des Vorbesitzers im Verkaufsgespräch angegeben werden, sonst kann die Rücknahme erzwungen werden. Laut Bundesgerichtshof (BGH) darf der Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs grundsätzlich erwarten, dass dieses keinen Unfall hatte, bei dem es zu mehr als einem Bagatellschaden gekommen ist. Als Unfallmaschine gilt ein Fahrzeug im Zweifel bereits dann, wenn der Schaden über einen geringfügigen Lackschaden hinausgeht.

Darauf muss man bei der Besichtigung achten: Schleifspuren oder Bruchstellen an den Fußrasten oder am Schalldämpfer deuten auf Stürze hin. Gleiches gilt für die Lenkerenden und Armaturen: Sind hier Schleifspuren sichtbar, muss der Lenkanschlag überprüft werden. Verformungen oder Risse sind klare Anzeichen eines Unfalls. Eine Reparatur ist meist nur in Form von Austausch des Rahmens möglich, da der in der Regel nicht geschweißt werden darf. Schleifspuren am Rahmen weisen ebenfalls auf Unfälle hin. Gleiches gilt für Höhen- oder Seitenschlag der Felgen und für Bremsscheiben mit seitlichem Schlag.

Vorsicht bei nachträglich bearbeiteten – etwa polierten – Rahmen oder auch Schweißnähten. Sie werden bei der Hauptuntersuchung bemängelt. Soweit der Rahmen frei zugänglich ist, können Schweißnähte im Bereich Lenkkopf, Federbeinaufnahme, Schwingenlagerung und Heckträgerbefestigung gecheckt werden. Tipp: Auf Zweiräder spezialisierte Sachverständige findet man unter: www.bdzs.de

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