Wenn der Motor zweimal klingelt, der Schuh drückt, ein Reifen nicht die Kurve kriegt oder der Kofferträger nicht das hält, was er verspricht was dann? MOTORRAD hilft Ihnen weiter.
Wenn der Motor zweimal klingelt, der Schuh drückt, ein Reifen nicht die Kurve kriegt oder der Kofferträger nicht das hält, was er verspricht was dann? MOTORRAD hilft Ihnen weiter.
Diana Kösterkamp, Sprecherin von Sympatex, www.sympatex.de
Entgegen anders lautender Berichte ist die Textil- und Textilveredlungsindustrie und damit auch Sympatex Technologies nicht von der Entscheidung des Europäischen Parlamentes vom
25. 10. 2006 betroffen, die die Substanz Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) für die meisten Anwendungen verbietet. Eine wasser- und ölabweisende Eigenschaft von Textilien wird in der Regel nicht mit PFOS erreicht, sondern mit fluorierten Polymeren. Bei deren Produktion wird kein PFOS eingesetzt und kann auch nicht entstehen. Im Übrigen weist PFOS selbst die notwendigen wasser- und ölunlöslichen Eigenschaften nicht auf.
Michael Haag, Sprecher von W. L. Gore, www.gore-tex.com
Richtig ist, dass in der Vergangenheit einige Textilkonfektionäre ihre wetterfeste Kleidung mit Imprägniermitteln, die PFOS in Spuren enthalten, ausgestattet haben. Außerdem kann PFOS unter Umständen auch in geringen Dosen in Imprägniersprays für den Hausgebrauch vorkommen. Allerdings haben die meisten Anbieter die Gefahren von PFOS schon vor Jahren erkannt und entsprechende Produkte vom Markt genommen. Für die Firma Gore ist die neue EU-Direktive nicht relevant, weil wir zu keinem Zeitpunkt PFOS in unseren Produkten eingesetzt haben.
Welche Auswirkungen hat es, wenn ich einen unbenutzten Reifen nach fünf Jahren Lagerzeit montiere? Und kann man bei der Montage mit der Reifenmontierpaste etwas falsch machen?
Werner Koch, MOTORRAD-Testredakteur, www.motorradonline.de
Im Normalfall gibt es bei neuen Straßenreifen bis zu fünf Jahren Lagerzeit keine gravierenden Veränderungen bei der Gummimischung. Neue Reifen sind meist mit einer Schicht überzogen, die ein Ausgasen verzögert. Anders bei gebrauchten Reifen, die nicht mehr vor dem Ausgasen geschützt sind: Sie lassen schon nach rund drei Jahren in der Haftung spürbar nach. Rennreifen können deutlich schneller altern, da sie nicht auf Langlebigkeit getrimmt sind. Zur Reifenmontagepaste: Sie hat auf die Reifenfunktion keine Auswirkungen, wenn die überschüssige Paste nach der Montage abgewischt wird. Frisch montierte Reifen können sich jedoch auf der Felge verdrehen, wenn sofort voll beschleunigt oder gebremst wird. Besser ist es, die Reifen auf den ersten hundert Kilometern behutsam zu bewegen. An einem Strich mit Reifenkreide auf Flanke und Felge lässt sich erkennen, ob der Reifen in der korrekten Montageposition sitzt.
In den Internet-Motorradbörsen vermerken viele Händler bei den angebotenen Gebrauchtmaschinen, dass der Verkauf we-
gen der Gewährleistung nur für den Export oder an Gewerbetreibende möglich ist. Die Angebote klingen manchmal aber sehr attraktiv. Wie kann ich als Privatmensch trotzdem einen solchen Kauf tätigen, und sollte ich ihn überhaupt wagen?
Dr. Nicola Carbonari, Geschäftsführer AutoScout24, www.motoscout24.de
Es ist richtig, dass einige Händler vorzugsweise ältere Maschinen nur für den Export vorgesehen haben oder ausschließlich an andere Händler verkaufen wollen. Aus Gewährleistungsgründen ist dies durchaus verständlich, bei manchen Maschinen allerdings sehr schade. Besonders für Bastler und Schrauber oder auch Sammler können einige dieser Motorräder sehr interessant sein. Der Hintergrund ist jedoch rechtlicher Natur: Nach § 475 BGB kann ein Händler die Gewährleistung gegenüber einem Verbraucher nicht vollkommen ausschließen. Dieser Paragraph wirkt zum Schutz des Verbrauchers. Der Ausschluss über die Bezeichnung des Motorrads als »Bastlerstück« ist ebenfalls nicht möglich, da dies als verbotene Umgehung des Verbraucherschutzes gewertet werden kann und wieder direkt zum Gewährleistungsanspruch führt. Möglich ist dagegen, bei Vertragsschluss alle vorhandenen Mängel an dem Motorrad im Vertrag festzuhalten und so für diese die Haftung einzuschränken. Wir können daher nur empfehlen, sich bei interessanten Angeboten unmittelbar mit dem jeweiligen Händler in Verbindung zu setzen.
Ich habe mir eine gebrauchte Suzuki 1200 Bandit, Baujahr 2000, gekauft. Die Maschine ist offenbar ein Importmodell oder eine »Graue«, denn sie hat einen Tacho, der die Geschwindigkeit in Meilen/h anzeigt und auch Meilen zählt. Meine Frage, die mir auch die Suzuki-Fachwerkstatt nicht beantworten konnte: Ist es erlaubt, den Tacho einfach gegen ein Modell auszutauschen, das die Geschwindigkeit in km/h anzeigt?
Peter Ludwig, Dekra Technologie Center, www.dekra.com
Alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch Krafträder, müssen mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, der die Geschwindigkeit in km/h anzeigt. Ein Importfahrzeug mit einem Meilentacho ist immer auf eine Anzeige in km/h umzurüsten. Dabei kann entweder der vorhandene Tacho modifiziert werden, indem die Skala mit einer km/h-Angabe neu oder zusätzlich gekennzeichnet wird. Oder das Gerät wird komplett ausgetauscht. Der Umbau sollte durch eine Fachwerkstatt erfolgen, kann bei einfachen Systemen aber auch selbst vorgenommen werden. Ob der Geschwindigkeitsmesser nun den gesetzlichen Vorschriften entspricht, würde bei der Begutachtung zur Betriebserlaubnis für das Importfahrzeug (§ 21 StVZO) durch den Sachverständigen festgestellt. Es gibt exakte Anforderungen in Hinblick auf Genauigkeit, Skalierung und Beleuchtung der Anzeige. Nicht vorgeschrieben ist jedoch ein Wegstreckenzähler. Ist dieser aber vorhanden, darf die Abweichung nach oben oder unten maximal vier Prozent betragen.
Ich bin auf der Suche nach einer neuen Motorradkombi, die auch sicher sein soll. In meiner alten fühle ich mich nicht mehr wohl, da die Protektoren, obwohl nach europäischer CE-Norm zertifiziert, bei diversen Schlagdämpfungstests in MOTORRAD durchgefallen sind. Hätte ich eigentlich aufgrund dieser Testergebnisse die Möglichkeit, den Kauf zu wandeln?
Thomas von der Heide, Rechtsanwalt, www.ra-vonderheide.de
Grundsätzlich muss man sagen, dass das Gesetz den Begriff der Wandlung nach der so genannten »Schuldrechtsmodernisierung« seit dem 1. 1. 2002 so nicht mehr kennt. Der Verbraucher hat unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, bei einem fehlerhaften Produkt vom Kaufvertrag zurückzutreten und gegen Rückgabe den Kaufpreis vom Verkäufer zu fordern. In diesem Fall müsste die Motorradkombi nicht die Beschaffenheit aufweisen, die man durchschnittlich erwarten kann. Dass diese Durchschnittswerte hier aber vorliegen, zeigt die Zertifizierung nach CE-Norm. Ein Rücktrittrecht, welches nur darauf basiert, dass die Kombi in Tests schlecht abgeschnitten hat, existiert nicht. Von daher bleibt nur der Rat, sich vor dem Kauf umfangreich zu informieren.
Vor über zehn Jahren habe ich den Uvex SR 900 Carbon gekauft. Der Helm war richtig teuer, ist aber ultraleicht, und ich bin damit auch heute noch sehr zufrieden. Trotz guter Pflege lässt inzwischen allerdings die Innenausstattung zu wünschen übrig. Kann man den Helm mit einem neuen Innenleben ausstatten oder ist es nicht ratsam, in einen so alten Helm zu investieren? Welcher Helm wäre denn momentan der leichteste auf dem Markt?
Holger Hertneck, Service-Redakteur, www.motorradonline.de
Helme, die zehn Jahre alt sind, haben ihr Soll definitiv erfüllt. Helmaußen- und Helminnenschale altern tatsächlich. Unter anderem sind Temperaturunterschiede, Nässe, Schweiß und UV-Strahlung die Ursache. Deshalb ist es ratsam, sich wenigstens alle fünf Jahre einen neuen Kopfschutz zuzulegen. Zwar bieten renommierte Hersteller Ersatz- und Austauschteile für ihre Helme an, manche sogar einen Reparaturservice. Allerdings wird es sehr schwer werden, Ersatzteile für zehn Jahre alte Modelle zu bekommen. Und allein aus Haftungsgründen werden viele Hersteller die »Restauration« sehr alter Helme ablehnen. Den leichtesten Helm bietet derzeit BMW mit dem SportIntegral Karbon an. Der rund 950 Gramm leichte Helm kostet 1450 Euro.