Das aufgetauchte Patent wurde bereits 2016 in Japan und 2017 in Europa eingereicht. Jetzt scheint das Patent offensichtlich alle Instanzen durchlaufen zu haben.
Dargestellt wird der aufgeladene Zweizylinder in der Patentschrift im Fahrwerk der Yamaha MT-09. Bei der scheint sich der Zweizylinder auch motorisch zu bedienen. Der ursprünglich 847 cm³ große Dreizylinder wurde um einen Zylinder gekappt. Daraus ergibt sich dann ein Zweizylinder mit rund 565 cm³ Hubraum. Der Abgasturbolader sitzt vor dem Zylinderblock, die verdichtete Ansaugluft wird linksseitig um die Zylinder herum durch einen wassergekühlten Ladeluftkühler zum Ansaugbereich geführt. Das Patent zeigt dabei zwei mögliche Positionen des Laders: Version 1 platziert die Turbine unten vor dem Kurbelhaus; Variante 2 sieht den Lader hoch vor dem Zylinderkopf vor. Entsprechend ändern sich die Platzverhältnisse für den Katalysator.
Turbo für die Euro 5
Warum überhaupt einen Turbo? Mit der kommenden Euro 5-Norm verschärfen sich die Emissionsvorgaben und vermutlich auch die Geräuschgrenzwerte. Der Turbomotor hat gegenüber einem gleich starken Saugmotor einen geringeren Verbrauch, weil ein sonst nicht genutzter Teil der Abgasenergie zur Leistung des Motors beiträgt. Die Reibungs- und Wärmeverluste des hubraumkleineren Turbomotors sind geringer. Der Drehmomentverlauf eines Turbomotors kann günstiger gestaltet werden. Der Turbomotor ist leiser als ein gleich starker Saugmotor, weil er unter anderem kleiner ist und damit die Schall abstrahlende Fläche des Motors geringer ist. Der Turbolader selbst wirkt als zusätzlicher Schalldämpfer.
Unter dem Strich hilft der Turbo die kommenden Vorgaben zu erfüllen, ohne Leistung zu verlieren.