Ein paar Spielregeln müssen beim Umbau des Motorrads eingehalten werden. Deshalb an dieser Stelle die wichtigsten Hinweise zum Papierkrieg rund um Prüfzeichen, Eintragungen und die berühmte Allgemeine Betriebserlaubnis.
Ein paar Spielregeln müssen beim Umbau des Motorrads eingehalten werden. Deshalb an dieser Stelle die wichtigsten Hinweise zum Papierkrieg rund um Prüfzeichen, Eintragungen und die berühmte Allgemeine Betriebserlaubnis.
Jedes Motorrad auf unseren Straßen benötigt nach Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Betriebserlaubnis. Die Allgemeine Betriebserlaubnis – bekannt unter dem Kürzel ABE – wird vom Kraftfahrt-Bundesamt für Serienfahrzeuge eines Herstellers vergeben. Die ABE ist also sozusagen die Bestätigung, dass ein Motorrad den deutschen Standards entspricht. Durch Umbauten am Fahrzeug kann die ABE allerdings erlöschen, nämlich dann, wenn…
…durch die Umbauten das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. Das ist vor allem beim Motor- und Leistungstuning der Fall. Dieses ist zwar erlaubt, allerdings darf das Motorrad nicht mehr Lärm und Schadstoffe produzieren, als gesetzlich zugelassen ist.
…aufgrund der Umbauten eine Gefährdung des Verkehrs zu erwarten ist. Zum Beispiel wenn sicherheitsrelevante Bauteile wie etwa Bremsen, Bereifung oder Lenkung verändert werden.
…oder das Motorrad durch die Umbauten einer anderen Fahrzeugart zugerechnet werden muss, also wenn etwa aus einem Kraftrad ein Personenkraftwagen wird. Zugegeben, dieser Fall klingt doch sehr unwahrscheinlich. Generell sollte der Hobbyschrauber vor dem Griff zum Werkzeug ein paar Punkte beachten. Hier unser kleines Rechts-Abc für die Garage.
Alle hier genannten Umbauten am Motorrad sind eintragungspflichtig. Für Zubehörteile werden ABE (in diesem Fall korrekt: Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile) oder Teilegutachten benötigt. Bauteile, für die eine ABE vorliegt, müssen nicht vom TÜV abgenommen werden, sind aber trotzdem eintragungspflichtig, es sei denn, die ABE wird ständig mitgeführt. Bei komplizierteren Umbauten ist meist ein Teilegutachten nötig. Dieses wird vom amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer nach erfolgreicher Abnahme ausgestellt, die Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist zwingend. Das gilt besonders für folgende Bauteile:
Demgegenüber stehen Bauteile, die am Motorrad nicht nur die Optik verändern, sondern auch Einfluss auf den Komfort oder die Funktionalität nehmen. Diese Veränderungen müssen weder eingetragen werden, noch benötigen sie Teilegutachten, ABE oder EG-BE. Alles entscheidender Grundsatz ist aber, dass sie die Verkehrssicherheit des Motorrads nicht beeinflussen. Ist man sich unsicher, sollte man sich vorab bei einer Prüfstelle vor Ort (TÜV, Dekra, GTÜ) erkundigen.
Unter diese Kategorie fallen vor allem Bauteile, die zur Beleuchtung gehören. Diese benötigen keinerlei Eintragung, sondern müssen lediglich über ein EG- oder ECE-Prüfzeichen verfügen. Das ECE-Prüfzeichen kann von Genehmigungsbehörden aller Staaten vergeben werden, die dem ECE-Rechtskreis angehören. Das EG-Prüfzeichen wird von einem EU-Mitgliedsstaat mit Geltung für die gesamte Europäische Gemeinschaft vergeben. Hierbei handelt es sich jedoch nur um Bürokratie, in der Praxis besteht kein Unterschied zwischen den Symbolen. Mittlerweile selten, aber trotzdem weiterhin gültig sind die nationalen Prüfzeichen, die vom Kraftfahrt-Bundesamt vergeben werden und damit die Allgemeine Betriebserlaubnis eines Bauteils nach deutschem Recht bestätigen. Allerdings müssen beim Anbau bestimmte Grundregeln eingehalten werden. Im Idealfall wird das in einer gut dokumentierten Anleitung beschrieben. Deshalb sollte auch darauf beim Kauf geachtet werden. Über eine Bauartgenehmigung müssen unter anderem diese Teile verfügen:
In der Regel sind TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS für alle Abnahmen, Eintragungen und Gutachten gleichermaßen zuständig. Ist jedoch aufgrund von Sonder- oder Einzelanfertigungen, massiven Umbauten oder weiteren Gründen nach § 21 StVZO eine Einzelabnahme zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis (EBE) nötig, so darf diese nur von Technischen Prüfstellen durchgeführt werden, welche in den alten Bundesländern nur vom TÜV und in den neuen Bundesländern nur von der Dekra betrieben werden.
Wer sich nicht sicher ist, ob seine geplanten Umbauten überhaupt genehmigungsfähig sind, der sollte vorher ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Sachverständigen oder Prüfer suchen und dabei natürlich auch die entsprechenden Details parat haben. Denn diese können ganz schnell entscheidend sein, ob eine Genehmigung erteilt werden kann und welche Art von Gutachten erforderlich ist. Auch was der Spaß dann kostet, sollte vorher erfragt werden, denn die Preise für Abnahmen und Eintragungen steigen mit dem Begutachtungsaufwand. Bundesweit einheitliche Preise gibt es dafür nicht, die Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern betragen aber selten mehr als ein paar Euro. Eine Einzelabnahme kostet wenigstens 30 Euro, die zwingend erforderliche Eintragung schlägt mit mindestens genauso viel zu Buche.