In den laufenden Tarifverhandlungen mit rund 20.000 Beschäftigten mehrerer TÜV-Gesellschaften hat die Gewerkschaft ver.di zu Warnstreiks aufgerufen. Betroffen sind dabei vor allem TÜV Nord, TÜV Hessen sowie der TÜV Süd. Die Warnstreiks sind Teil einer weiteren Eskalationsstufe nach ergebnislosen Verhandlungsrunden in den vergangenen Wochen. Neben HU-Dienstleistungen sind auch Prüfungen im Bereich Anlagensicherheit, Produkttests und Zertifizierungen von den Ausständen betroffen.
Die kommenden Tarifgespräche rund um den 24./25. Juli (Nord/Hessen) und 1. August (Süd) werden entscheidend darüber sein, ob die Streikmaßnahmen fortgesetzt oder beendet werden.
Was bedeutet das für uns Motorradfahrer?
- Hauptuntersuchungen (HU) für Pkw und Motorräder könnten regional ausfallen oder massiv verzögert werden – ver.di spricht von einem "relevanten Anteil".
- Norddeutschland (TÜV Nord, Hessen): Warnstreiks am 22. und 23. Juli, gekoppelt an die nächste Verhandlungsrunde am 24./25. Juli.
- Süddeutschland (TÜV Süd): Aktionen bis zum 1. August, da die Gespräche später stattfinden.
Warum wird gestreikt?
Für den Bereich TÜV Süd fordert ver.di 8 % mehr Gehalt, mindestens 300 Euro zusätzlich monatlich über 12 Monate.
Für TÜV Nord und Hessen sind es 7,5 %, mindestens 330 Euro.
Motorräder alle 2 Jahre zur HU
Die HU ist rechtlich verpflichtend: Neue Motorräder müssen nach § 29 StVZO in der Regel zunächst nach 3 Jahren, danach alle 2 Jahre zur Untersuchung. Ein entfallener Termin kann zu Bußgeldern oder Punkten beim KBA in Flensburg führen, wenn die Frist überschritten wird.
Folgen der Fristüberschreitung
- 20 % Aufschlag: Überschreitet man die Frist um mehr als 2 Monate, muss bei der Prüforganisation (z. B. TÜV, Dekra, GTÜ) eine sogenannte "erweiterte HU" bezahlt werden – etwa 20 % teurer als die Standarduntersuchung.
- Versicherungsrisiko: Fällt im Kontrollzeitraum ein Mangel auf, der bei einer fristgerechten HU festgestellt worden wäre, kann die Kfz-Haftpflicht womöglich Regressansprüche stellen. Die Kaskoversicherung kann im schlimmsten Fall die Leistung verweigern.
- Nachprüfungspflicht: Werden bei HU-Mängeln (Nachuntersuchung nötig) die Mängel nicht innerhalb eines Monats behoben und vorgeführt, droht ein zusätzliches Verwarngeld (häufig ca. 40 Euro) oder sogar eine komplett neue HU-Gebühr.