Es geschah an einem heißen Sommersonntag. Mit seiner blauen Suzuki Bandit 600 war Peter Valerius auf dem Heimweg. Er hatte einen Freund besucht. Die beiden hatten sich übers gemeinsame Hobby Modellbau unterhalten. Es ist etwa 17 Uhr, als Peter Valerius auf der Kreisstraße 84 in Richtung seines Heimatortes Meudt unweit von Montabaur im Westerwald fährt. Zu Hause wartet seine Frau Lilly auf ihn. Auf der Straße kommt dem Suzuki-Fahrer ein Traktor entgegen, sonst ist an diesem Nachmittag hier in der nördlichen rheinland-pfälzischen Provinz kaum Verkehr.
Tempo 100 erlaubt
Die ersten Häuser von Meudt sind schon zu sehen, als dem Suzuki-Fahrer am Fahrbahnrand ein dunkelblauer Golf auffällt. Er steht links in einer leichten Biegung, halb in der Wiese, halb auf der Straße. Der Warnblinker ist an. Am rechten Fahrbahnrand, wo ein Feldweg einmündet, steht ein Warndreieck. Auf der in Richtung Meudt leicht abschüssigen Kreisstraße ist Tempo 100 erlaubt, aber aufgrund der schmalen, etwas holprigen Fahrbahn praktisch kaum möglich. Valerius nimmt Gas weg, rollt mit geschätzten 60 bis 70 km/h auf die Biegung zu. Er nimmt an, dass der Golf wohl eine Panne hat. Einer von Valerius’ Nachbarn kommt aus der Wiese in Richtung Auto und scheint zu grüßen. Was Peter Valerius in seinem Glauben an eine Panne beim VW sogar noch bestärkt. Grund anzuhalten sieht er aber nicht. Warum auch?
„Ich hatte dabei noch Glück“
Doch plötzlich knallt es. Die Suzuki keilt aus wie ein Rodeo-Bulle, Peter Valerius wird abgeworfen. Der damals 49-Jährige fällt mit der linken Körperseite auf den Asphalt und rutscht in den Straßengraben. Seine Hand ist aufgeschürft, im linken Knie ist ein Band gerissen. „Ich hatte dabei noch Glück“, sagt er heute. „Jetzt, wo ich weiß, was hier wirklich passiert ist, ist mir klar, dass ich hätte tot sein können.“ Wirklich passiert ist an jenem Sonntag, dass Peter Valerius’ Suzuki von einer in zirka 90 Zentimetern Höhe quer über die Straße gespannten Weidezaunlitze von den Rädern gerissen worden war. Ein Bauer aus demselben Ort wie Valerius hatte zusammen mit seinem Bruder gleich zwei der reißfesten Bänder, die Kühe auf der Weide halten sollen, quer über die Kreisstraße gespannt. Zwischen den beiden Bändern wollte er seine Rinder auf die Weide auf der anderen Fahrbahnseite treiben. Einzige Sicherung des geplanten Viehtriebs: die Warnblinkanlage am VW Golf und das Warndreieck.

Das gaben der Bauer und sein Bruder anschließend so auch der Polizei zu Protokoll, die den Unfall aufnahm. In der Zeugenaussage heißt es weiter: „Als sich Herr Valerius mit dem Motorrad näherte, sei ihm (dem Bauern, Red.) zunächst nicht der Gedanke gekommen, die über die Straße gespannte Litze zu lösen. Er hätte jedoch durch entsprechende Armbewegungen versucht, Herrn Valerius auf die Gefahrenstelle aufmerksam zu machen“ – es war der neben dem Auto winkende Nachbar. Und Valerius’ Glück war, dass die Litze die Motorrad-Verkleidung traf und nicht seinen Oberkörper oder gar seinen Hals.
Situation falsch eingeschätzt?
Peter Valerius’ Pech aber war, dass er noch am Unfallort – verletzt und sicherlich auch etwas unter Schock stehend – den Polizisten sagte, er habe „die Situation vor Ort falsch eingeschätzt“, wie es im Vernehmungsprotokoll heißt. Denn Kühe habe er nirgendwo gesehen, und die gespannten Zaunlitzen erst recht nicht. Also warum anhalten? Für die Koblenzer Staatsanwaltschaft war offenbar diese protokollierte „falsche Einschätzung“ Grund genug, das Ermittlungsverfahren gegen den Bauern wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ein knappes halbes Jahr nach dem Unfall einzustellen. Die bemerkenswerte Begründung dafür: „Das Verschulden des Motorradfahrers überwiegt erheblich.“ Und „öffentliches Interesse an der Strafverfolgung“ bestünde nicht. Einer von MOTORRAD geäußerten Bitte um Erklärung dieser an sich unerklärlichen Entscheidung konnte die Staatsanwaltschaft Koblenz „nicht zeitnah und belastbar“ nachkommen.
„Es muss doch ein Zeichen gesetzt werden“
Für Peter Valerius bedeutet dies, „dass der Bauer also munter weiter irgendwas über die Straße spannen darf.“ Doch damit will und kann sich der ehemalige Fernfahrer bis heute, zwei Jahre nach dem Unfall, nicht abfinden. „Ich bin 19 Jahre lang in ganz Europa Lastwagen gefahren. Aber so etwas habe ich noch nirgendwo erlebt.“ Den Bauern, der sich ihm gegenüber auch nie entschuldigt oder sonst irgendwie entgegenkommend gezeigt habe, sieht Peter Valerius in der 1.700-Seelen-Gemeinde Meuth „wohl jeden zweiten Tag.“ Eine Situation, die belastet. „Ich habe nichts gegen ihn persönlich. Aber es muss doch ein Zeichen gesetzt werden, dass man so etwas nicht einfach machen darf! Auch ein Bauer muss wissen, was er tut.“ Die Frist für einen Einspruch gegen die Entscheidung des Koblenzer Staatsanwalts ist längst abgelaufen. Eine Zivilklage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld ist noch anhängig. Neben dem körperlichen Schaden – zwei Jahre nach dem Unfall hat Peter Valerius weiterhin Schmerzen im linken Knie – war die Suzuki Bandit nach dem Crash nur noch Schrott.
Rechtliche Situation
„Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, dass er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Aus § 315b StGB, auch Fahrlässigkeit ist hierbei strafbar.