Streckensperrung für Motorräder alt und ungültig

Streckensperrungen für Motorräder wackeln
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Alte Streckensperrungen ungültig?

© BVDM

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat eine 40 Jahre alte Streckensperrung in einem Urteil gekippt.

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Mit Urteil vom 31. März 2022 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg die seit 40 Jahren bestehende Streckensperrung der L 701 zwischen Breckerfeld und Hagen-Priorei (NRW) für unrechtmäßig erkannt und seine Aufhebung angeordnet, die allerdings erst mit der Demontage aller entsprechenden Verkehrsschilder vollzogen ist.

40 Jahre alte Daten

1981 hatte der Ennepe-Ruhr-Kreis die rund zwei Kilometer lange und kurvenreiche "Prioreier Straße" für Motorräder zunächst nur an Sonn- und Feiertagen, 1982 langzeitig sperren lassen. Als Begründung nannte der Kreis die Häufung von Unfällen mit verletzten und auch toten Motorradfahrern. Die Strecke sei von Motorradfahrern immer wieder als Rennstrecke missbraucht worden, andere Maßnahmen wie Tempolimit oder Überholverbot seien ignoriert worden. Zur Schwere der Unfallfolge habe nach Ansicht der örtlichen Polizei auch beigetragen, dass die Leitplanken zu hoch und ohne Unterfahrschutz angebracht worden waren.

© Foto: bilski-fotografie.de
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Unterfahrschutz "gefordert"

Gegen die Sperrung hatte ein Mitglied des Bundesverbands der Motorradfahrer, BVDM, nun erfolgreich geklagt. In ihrer Urteilsbegründung verwies die Richterin darauf, dass die Gemeinde in all den Jahren die Voraussetzungen für die Dauersperrung "fortlaufend unter Kontrolle halten" sprich prüfen hätte müssen. Immerhin sei die Datengrundlage für die Sperrung, also die Unfallzahlen, jetzt 40 Jahre alt. Indirekt forderte das Gericht den Kreis auch auf, die Strecke endlich mit einem Unterfahrschutz zu versehen und somit zu entschärfen. Die Sperrung ist so lange noch in Kraft, wie die Verkehrsschilder hängen und so lange droht noch ein Bußgeld bei Missachtung.

© Prof. Dr. Knut Scherhag - Hochschule Worms
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Verband hofft alte Sperrungen fallen

Der BVDM erhofft sich von dem Urteil auch eine Wirkung auf andere, teilweise seit etlichen Jahrzehnten bestehende Streckensperrungen, wie etwa der seit 1985 bestehenden Wochenendsperrung der Neuffener Steige in Baden-Württemberg oder die 1978 ausgesprochene Wochenend-Nord-Süd-Sperrung der Kesselbergstrecke in Oberbayern.

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Fazit

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat das 40 Jahre alte Fahrverbot für Motorräder auf der Priorei aufgehoben und für ungültig erklärt. Ein Mitglied des BVDM hat gegen die alte Sperrung geklagt und Recht bekommen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der alten Datenlage, aufgrund derer die Sperrung in Kraft trat und verlangt, zwischen den Zeilen, das Anbringen eines Unterfahrschutzes. Der Landkreis hat nun die Möglichkeit neue Unfalldaten zu erheben, muss die Streckensperrung aber aufheben. Der BVDM hofft nun auf einen Domino-Effekt gegen sehr alte Fahrverbote für Motorräder.

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