Die Straßenverkehrsnovelle, die das Bundesverkehrsministerium Ende 2019 in den Bundesrat eingebracht hatte, sah in erster Linie vor, die Rechte von Fahrradfahren zu stärken, Bußgelder für Falschparker anzuheben und auch das Nichtbilden einer Rettungsgasse unter Strafe zu stellen.
Tempolimit durchs Hintertürchen
Nach wochenlangen Verhandlungen in den Länderausschüssen der 16 Bundesländer an denen unter anderem die Innen-, Justiz-, Verkehrs- und Umweltministerien beteiligt waren, kam unter der Drucksache 591/1/19 am 4.2.2020 die Empfehlungen der Aussschüsse zur 985. Sitzung des Bundesrats zurück nach Berlin. Und siehe da, unter Artikel 5a ist eine Folgeänderung unter dem Titel „Aufhebung der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V)“ eingefügt. Weiter heißt es dort: „Die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird aufgehoben.“ Sprich, das Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen hätte so durchs Hintertürchen eingeführt werden können.
Tempo 130 für Verkehrssicherheit und Luftreinhaltung
Die Begründung: „Aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Luftreinhaltung, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz ist die Einführung eines Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen und den bisher in Satz 2 genannten Straßen sachgerecht und notwendig. Ein allgemeines Tempolimit auf bundesdeutschen Autobahnen ist geeignet, zur Harmonisierung der europaweiten Verkehrsverhältnisse beizutragen, den Kraftstoffverbrauch sowie klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auf rund 70 Prozent der Autobahnen besteht derzeit keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Insofern hätte ein Tempolimit von 130 km/h einen nicht unerheblichen Rückgang der von Pkw auf Bundesautobahnen verursachten CO2-Emissionen und anderer Schadstoffemissionen (insbesondere Stickoxide) zur Folge. Über eine stärker auf die Energieeffzienz (statt auf hohes Tempo) ausgerichtete Fahrzeugtechnik könnte sich als Sekundäreffekt eine neue Mobilitätskultur herausbilden, die mehr an Zielen der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes orientiert ist. Mit der Einführung einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h auf Autobahnen und den bisher in Satz 2 genannten Straßen in der StVO wird die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) obsolet und ist daher aufzuheben“.
Bundesrat sagt Nein zum Tempolimit
In der Sitzung des Bundesrats am Freitag (14.2.2020) wurde dann zwar die Straßenverkehrsnovelle mit Änderungen angenommen, das Tempolimit aber abgelehnt.