Halter*innen von Elektrorollern und Elektromotorrädern können mit der Treibhausgas-Minderungsquote Geld verdienen, indem sie CO2-Zertifikate verkaufen. Auch für 45 km/h-Fahrzeuge ist das möglich.
Halter*innen von Elektrorollern und Elektromotorrädern können mit der Treibhausgas-Minderungsquote Geld verdienen, indem sie CO2-Zertifikate verkaufen. Auch für 45 km/h-Fahrzeuge ist das möglich.
Zertifikatshandel heißt das Stichwort. Tesla verdiente jahrelang Milliarden mit dem Verkauf von Emissionsrechten. Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) schreibt Mineralölunternehmen seit 2015 Ziele zur Einsparung von CO₂-Emissionen vor. Seit 2019 wird auch Strom als umweltfreundlicher und emissionsarmer Kraftstoff mit THG-Quoten belohnt. Und seit 2022 sogar dreifach angerechnet. Hiervon können nun private Halter und Halterinnen von Elektrorollern und Elektromotorrädern profitieren.
Ob der Strom für das Elektrofahrzeug aus regenerativen Quelle stammt, ist derzeit (noch) egal. Halter von Elektrorollern oder Elektromotorrädern könnten also ihre Fahrzeuge mit Kohlestrom laden und ihre Zertifikate dann an den Kohlestromerzeuger verkaufen, mögen einige an dieser Stelle vielleicht denken. Theoretisch, ja. Praktisch "kann aber niemand nur Kohlestrom buchen. Und gegenüber anderen Antriebsarten spart ein Elektroauto im Betrieb immer CO₂, weil es erheblich effizienter ist.", so Kollege Gregor Hebermehl von auto-motor-und-sport.de über den Zertifikatshandel bei Elektroautos.
Außerdem stieg der Anteil des Grünstroms in Deutschland in den letzten Jahren rasant an: "Laut dem Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme (ISE) betrug der Anteil grünen Nettostroms in Deutschland im Jahr 2020 erstmals 50,5 Prozent – über die Hälfte des erzeugten Stroms war also nachhaltig (…)", so Hebermehl. Weiter heißt es im Artikel auf auto-motor-und-sport.de:
"Ob das Fahrzeug privat oder gewerblich zugelassen ist, spielt für die Berechtigung keine Rolle – und Halter mehrerer Fahrzeuge können auch für jedes einzelne Fahrzeug ein Zertifikat verkaufen. Die Berechnung der Kosten erfolgt auf einem pauschal vom Bundes-Umweltministerium (BMU) festgelegten Wert, der eine jährliche Anpassung erfährt. Für das Jahr 2022 hat das BMU einen Wert von 1.943 Kilowattstunden bekannt gegeben. Die CO2-Differenz, die bei der Erzeugung von 1.943 kWh durch Benzin entsteht, schreibt also das BMU dem Elektroautohalter gut."
Jeder Halter und jede Halterin könnte selbst beim BMU ein Zertifikat beantragen, doch die Abwicklung über einen Zwischenhändler ergibt mehr Sinn. Denn großen Abnehmern, wie beispielsweise Kohlekraftwerk-Betreibern, ist der Verwaltungsaufwand für kleine Einzelzertifikate zu hoch. Im Zuge dessen entwickelte sich bereits eine ganze Start-up-Szene, die die Zertifikate einzelner Fahrzeughalter bündelt und diese paketweise anbietet. Die Zwischenhändler verdienen ihr Geld dann mit einer Provision, die vom Zertifikatserlös der Halter abgezogen wird. Wie das genau funktioniert, beleuchten unsere Kollegen von auto-motor-und-sport Luca Leicht und Gerd Stegmaier im Podcast mit Marcus Fendt.
Je nach Anbieter und Marktwert soll der Zertifikatserlös für das Jahr 2022 wohl zwischen 250 und 350 Euro bringen. Die Höhe der Vergütung richtet sich dabei auch nach der Fahrzeugklasse. Da das Bundesumweltministerium für die THG-Prämie nur drei Klassen unterscheidet – M1 (Pkw), N1 (Nutzfahrzeuge) und M3 (Busse) – fallen alle E-Zweiräder automatisch in die Klasse der Pkw und kassieren auch die gleiche Prämie. Für die Beantragung brauchen die Halter nur den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Hier muss im Feld P.3 der Vermerk "Elektro" eingetragen sein. Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich. Die Höhe schwankt wegen der sich ständig ändernden gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese Einnahmen sind steuerpflichtig, können aber unter Umständen unter eine zur Einnahmeart passende Freigrenze fallen, wobei der Freibetrag bei 256 Euro pro Jahr liegt.
Auch Fahrzeuge der Klasse L1e/L1e-A, also 45 km/h-Elektroroller, 45 km/h-Elektromotorräder sowie S-Pedelecs können von der neuen Regelung profitieren. "Allerdings wird für eine erfolgreiche Zertifizierung ebenso wie bei einem E-Pkw eine Zulassungsbescheinigung Teil 1, also der sogenannte Fahrzeugschein, benötigt", so die Information vom Anbieter Elektrovorteil.de. Das heißt, statt dem normalerweise ausreichenden Versicherungskennzeichen, müssen Halter*innen ihre 45-km/h-Zweiräder freiwillig zulassen. Das funktioniert genauso wie beim Auto oder Motorrad. Steuern werden dafür nicht fällig und auch eine HU braucht es weiterhin nicht. Wie alle anderen Elektroroller und E-Motorräder können dann auch die 45 km/h-Zweiräder dieselbe Prämie bekommen, wie ein E-Pkw.
Anbieter | Link zum Anbieter |
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Carbonify | https://www.carbonify.eu |
Elektrovorteil | https://elektrovorteil.de |
Emobia | https://emobia.de |
Emovy | https://www.emovy.de |
Enercity | https://www.enercity.de |
eQuota | https://equota.de |
Fairnergy | https://www.fairnergy.org |
Geld für E-Auto | https://geld-fuer-eauto.de |
Green Income | https://www.green-income.de |
M3E | https://www.thgquoten.com |
Maingau Energie | https://www.maingau-energie.de |
Smartificate | https://smartificate.de/ |
The Future Drive GmbH | https://www.co2-quote.de/ |
The Mobility House | https://www.mobilityhouse.com |
Quotlix | https://quotlix.de |
HUK Coburg | https://thg.huk-mobilitaet.de/ |
Inwiefern es sinnvoll ist, auch Strom aus nicht regenerativen Quellen zum Zertifikatshandel zuzulassen, ist fraglich. Doch angesichts dessen, dass es in Deutschland für Elektro-Krafträder keine andere Subventionsmöglichkeit gibt, ist die THG-Quote besser als nichts. Und wenn über die Prämie schonmal der Jahresversicherungsbeitrag eingestromert wird, freut das bestimmt jede/n Halter*in.