Wer an seinem Motorrad Wartungsarbeiten selbst durchführt und dabei auch die Batterie nicht außen vor lässt, agiert künftig unter erschwerten Bedingungen.
Im Visier Bombenbauer, getroffen Motorradfahrer
Der Grund dafür ist eine seit dem 1. Februar 2021 gültige neue EU-Verordnung, welche den Verkauf von Batteriesäure regelt. Ziel der Verordnung waren nicht Motorrad-Selberschrauber. Vielmehr geht es in der VO (EU) 2019/1148 um die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe. Diese untersagt den Verkauf von Batteriesäure oberhalb einer Konzentrationsgrenze von 15 Prozent an Privatpersonen und nicht gewerbliche Endkunden. Heißt im Klartext: Man will es potenziellen Bombenbauern erschweren an die enthaltene Schwefelsäure zu kommen. Weiter erlaubt bleibt aber der Verkauf an Endkunden von bereits gefüllten Batterien, AGM / Gel-Batterien sowie Lithium (LiFEPo4) Batterien.

Wer also eine trocken vorgeladene Batterie für sein Motorrad kauft, muss für die passende Säurefüllung eine Fachwerkstatt ansteuern. Nur die darf die Batterie dann entsprechend befüllen. Aber auch der Fachhandel wird durch die neue Verordnung schärfer überwacht, muss er doch den Vertrieb von Batteriesäure genau dokumentieren.
Fazit
Mit der neuen Verordnung will die EU potenziellen Bombenbauern das Handwerk erschweren, als Kollateralschaden erwischt es leider selbst schraubende Motorradfahrer. Die einschlägigen Fillialisten und der Versandhandel dürfen so keine kompletten Batterie-Sorglos-Pakete mehr anbieten. Der Kunde muss in den Fachhandel oder zu anderen Batterieprodukten ausweichen. Die sind aber nicht immer mit jedem Motorrad kompatibel.