Verkehrsregeln in den Reiseländern
Vorsicht, Falle!

Aufgepasst: Die Geldbußen für ­Verkehrssünden in den europäischen Reiseländern haben sich gewaschen. Und es gibt jede Menge Besonderheiten für Motorradfahrer, die man kennen muss, um nicht zur Kasse ­gebeten zu werden.

Vorsicht, Falle!
Foto: Biebricher

Jammern auf hohem Niveau zählt zu den Lieblingsbeschäftigungen der Deutschen. Doch wer sich hierzulande über die Strafen für Verkehrsverstöße beklagt, dem sei der Blick auf die Bußgeld-Praxis im europäischen Ausland empfohlen. Was dort für Verfehlungen im Straßenverkehr kassiert wird, ist meist viel mehr als in Deutschland. Bei den Sanktionen für Temposünder schießt Norwegen den Vogel ab: Erwischt die norwegische Polizei beispielsweise einen Biker, der 20 km/h schneller als erlaubt unterwegs ist, werden mindestens 480 Euro fällig.

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Auf Schnellstraßen und Autobahnen gibt es in einigen Ländern abweichend vom generellen Tempolimit je nach Witterungsverhältnissen oder Tageszeit unterschiedliche Beschränkungen. So darf in ­Österreich auf bestimmten Autobahnen nachts zwischen 22 und fünf Uhr nur 110 km/h gefahren werden. In Frankreich, Ita­lien und Luxemburg gilt bei Nässe Tempo 110 auf Autobahnen. Achtung auf großer Fahrt in Griechenland: Dort weicht die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Motor­räder vom Tempolimit für Pkws ab. Für Biker heißt das: innerorts Tempo 40, außerorts 70 und auf Autobahnen Tempo 90.

Keine Punkte für Verkehrsverstöße im Ausland

Generell gilt: Wer gegen die Verkehrsvorschriften des Gastlandes verstößt und dabei erwischt wird, erhält sofort ein Verwarnungs- oder Bußgeld von der Polizei. Bei sogenannten Kennzeichenanzeigen ergeht ein schriftlicher Bescheid an die Heimatadresse des Betroffenen. In Spanien können mittlerweile ausländische Verkehrssünder ihre Strafe per Kreditkarte im Internet bezahlen. Verkehrsverstöße im Ausland ziehen keine Punkte in Flensburg nach sich. Auch gelten im Ausland verhängte Fahrverbote nicht in Deutschland.

Neben der unterschiedlichen Ahndung von Verkehrsdelikten gibt es eine Vielzahl landestypischer Vorschriften. So sind Motorradfahrer in den meisten europäischen Ländern von der Warnwestenpflicht für den Pannenfall ausgenommen. Ein Muss sind die grellen Überzieher im Handgepäck dagegen in Belgien, Bulgarien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Moldawien, Montenegro, Norwegen, Portugal, Serbien, Ungarn und in der Slowakei.

3. EG-Führerschein-Richtlinie

Unter Umständen kann sogar die unvollständige Umsetzung der 3. EG-Führerschein-Richtlinie in Deutschland zum Risiko geraten. Diese besagt, dass Motorräder der Klasse A2, die auf 48 PS gedrosselt sind, nicht von Maschinen abgeleitet werden dürfen, deren Basismotorisierung mehr als 95 PS hat. Die auch in der 48-PS-Version ­beliebte Triumph Street Triple, die ungedrosselt mit 106 PS an den Start geht, ist so ein Beispiel.

Bislang gab es nach Aussage des ADAC noch keine Beanstandungen im Ausland. Es bleibt aber abzuwarten, wie künftig in der Praxis verfahren wird. Der Verzicht Deutschlands auf diese Einschränkung bei der Umsetzung der EU-Richtlinie, die Anfang vorigen Jahres eingeführt wurde, könnte dennoch heikel werden: Wie sieht es etwa aus Sicht der Versicherer nach unverschuldeten Unfällen von Fahrern solcher Maschinen mit der Haftung aus?

Die Regelungen

FIA, AvD
Die Regelungen im Überblick.

Belgien
Auf Straßen mit durch Markierungen getrennten Fahrspuren darf in einer Gruppe von mehr als zwei Motorradfahrern auch nebeneinander gefahren werden. Das Vorbeischlängeln anstehenden oder langsam fahrenden Kolonnen ist mit höchstens 50 km/h erlaubt. Die Differenzgeschwindigkeit zwischen Motorrad und zu überholendem Fahrzeug darf nicht mehr als 20 km/h betragen. Die Nutzung von Busspuren ist erlaubt, sofern eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist. Die Geldbußen für Verkehrssünden sind im Vergleich zu Deutschland recht hoch. Sie werden – sofern nicht an Ort und Stelle kassiert – in der Regel von einem Gericht verhängt. Es sei denn, die Staatsanwaltschaft bietet dem Betroffenen einen Vergleich an. Da nach belgischem Recht der Halter auch als Täter vermutet wird, haftet er, wenn der Fahrer nicht genannt wird.

Dänemark
Motorräder dürfen nicht nebeneinanderfahren. Die Ahndung von Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr ist sehr streng. Für Trunkenheitsfahrten kann neben einer Geldstrafe bis zur Höhe eines Monatseinkommens auch eine Haftstrafe verhängt werden. Ab einem tatsächlich gefahrenen Tempo von 140 km/h werden die Bußgelder zusätzlich um einen Hochgeschwindigkeitszuschlag von umgerechnet 135 bis 740 Euro erhöht.

Frankreich
Motorräder dürfen nicht nebeneinanderfahren. Rechts zu überholen und rechts an wartenden Kolonnen vorbeizufahren, ist ebenfalls verboten. Links – etwa vor roten Ampeln – zu passieren ist dagegen erlaubt, sofern der Gegenverkehr nicht behindert wird. Achtung: Durchgezogene Linien auf der Fahrbahn dürfen nicht überfahren werden. Es gibt fünf Bußgeldkategorien je nach Schwere des Verstoßes. Tempodelikte schlagen mit 68 bis 1500 Euro zu Buche. Der Besitz von Navigationsgeräten mit POI-Funktion, die vor Messstellen warnen können, wird mit 1500 Euro sanktioniert. Kann der Verstoß nur durch ein Gericht (Tribunal de Police) geahndet werden, ist eine Kaution in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes und der Verfahrenskosten zu hinterlegen. Im folgenden Gerichtsverfahren wird der endgültige Betrag festgelegt und gegebenenfalls mit der Kaution verrechnet. Bei Kennzeichenanzeigen haftet der Halter.

Italien
Das Straßenverkehrsgesetz enthält einen detaillierten Bußgeldkatalog, der jeweils eine Mindest- und Höchstbuße vorsieht, die alle zwei Jahre leicht erhöht werden – zuletzt 2013. Es dürfen nur Helme benutzt werden, die das ECE 22.05-Etikett tragen. Verstöße gegen diese Vorschrift sowie gegen die generelle Helmpflicht werden mit einem Bußgeld von 84 bis 355 Euro geahndet. Gleiches gilt für Wheelies, die tabu sind, und wenn der Fahrer nicht korrekt sitzt oder freihändig fährt. Zusätzlich zur Geldbuße wird bei diesen Delikten die Maschine für 60 Tage beschlagnahmt.
Wer mit 40 km/h schneller als erlaubt unterwegs war, muss 527 bis 2108 Euro bezahlen. Für zwischen 22 und sieben Uhr begangene Temposünden erhöht sich die Buße um ein Drittel. Wird nicht sofort bezahlt, ist eine Kaution in Höhe der Mindestbuße fällig. Andernfalls beschlagnahmt die Polizei das Fahrzeug. Ist für den Verkehrsverstoß auch ein Fahrverbot vorgesehen, kann zusätzlich der Führerschein einbehalten werden. Man darf dann lediglich bis zur Grenze beziehungsweise zum Urlaubsort weiterfahren. Bei Kennzeichenanzeigen haften sowohl Halter als auch Fahrer für die Geldbuße.

Luxemburg
Der sehr detaillierte Verwarnungsgeld-katalog des Großherzogtums enthält über 800 Tatbestände. Tempodelikte werden mit 49 bis 145 Euro geahndet. Kann oder will der Betroffene nicht gleich bezahlen, ist eine Kaution in Höhe des doppelten Verwarnungsgeldes – mindestens aber 74 Euro – fällig, sonst kann das Fahrzeug sichergestellt werden. Bei Überschreitungen der erlaubten Geschwindigkeit um über 50 Prozent kann die Polizei den Führerschein sofort beschlagnahmen – vorausgesetzt, man war mindestens 40 km/h zu schnell.

Niederlande
Biker dürfen an Fahrzeugkolonnen vorbeifahren, wenn die Differenzgeschwindigkeit nicht mehr als zehn km/h beträgt. Die Niederländer verstehen keinen Spaß bei Temposünden: Wer ab 20 km/h zu schnell unterwegs war, zahlt mindestens 162 ­Euro auf Autobahnen und mindestens 180 Euro innerorts. Bei Tempodelikten oberhalb von 30 km/h Überschreitung markieren 271 Euro die Untergrenze. Bei Kennzeichenanzeigen haftet der Halter nur dann nicht, wenn das Fahrzeug gegen seinen Willen benutzt wurde – etwa nach einem Diebstahl – oder in der fraglichen Zeit gewerblich vermietet war. Entscheidungen über Einsprüche erfolgen erst nach Hinterlegung des Bußgeldes als Sicherheit.

Österreich
Motorräder dürfen sich vor Kreuzungen, Straßenengen oder Bahnübergängen an wartenden Fahrzeugen nach vorne vorbeischlängeln, sofern andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. In der Alpenrepublik werden die Bußgelder – mit Ausnahme einiger Tempodelikte außerorts – nicht per Katalog, sondern nach Obergrenzen festgelegt. Jedes Bundesland hat dazu eigene Richtlinien. Geschwindigkeitsüberschreitungen werden aber generell mit Beträgen zwischen 21 und 726 Euro geahndet, bei besonderer Rücksichtslosigkeit sogar mit bis zu 2180 Euro. Für bestimmte Geschwindigkeitsüberschreitungen sind einheitliche Mindeststrafen festgelegt – etwa 150 Euro für 40 km/h über dem Limit. Wird nicht sofort bezahlt, ergeht eine Strafverfügung mit deutlich höheren Beträgen, die grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden kann.

Polen
Bei der Festsetzung der Bußgelder haben die Behörden einen recht weiten Ermessensspielraum. Ausländische Verkehrssünder werden im Regelfall an Ort und Stelle zur Kasse gebeten.

Schweiz
Motorräder dürfen weder nebeneinander noch neben Fahrrädern fahren. Es ist zudem verboten, an Fahrzeugkolonnen rechts vorbeizufahren. Bestimmte Delikte werden in der Schweiz einheitlich nach der sogenannten Ordnungsbußenliste geahndet: Selbst geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen können schon mehrere Hundert Franken kosten. Ganz besonders achtet die Polizei auf mitgeführte Navigationsgeräte mit POI-Funktion. Wer damit erwischt wird, muss mindestens 400 Franken (325 Euro) berappen. Die Geldbußen für größere Tempodelikte – etwa auf Autobahnen ab 26 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung – fallen in jedem Kanton unterschiedlich aus: Sie betragen mindestens 400 Franken (325 Euro) und können bis auf 40000 Franken ansteigen. Ab 80 km/h Überschreitung auf Autobahnen beziehungsweise 50 km/h innerorts droht sogar ein Jahr Haft. Wird ein ausländischer Fahrer von der Polizei an Ort und Stelle angehalten, hat er eine entsprechend hohe Kaution – zuzüglich der Verfahrenskosten – zu hinterlegen. Stattdessen können auch das Fahrzeug oder Wertsachen wie etwa Uhren oder Golfausrüstungen beschlagnahmt werden.

Spanien
Anhänger an Motorrädern sind verboten. Mitgeführte Ladung darf zudem seitlich nicht mehr als 50 Zentimeter und nach hinten nicht mehr als 25 Zentimeter überstehen. Es gibt einen Bußgeldrahmen, der den Behörden nach der Schwere des Verkehrsdelikts weiten Ermessensspielraum einräumt. Leichte Verstöße werden mit bis zu 100 Euro, schwere mit 200 Euro und sehr schwere Verstöße mit 500 Euro geahndet. Geschwindigkeitsverstöße sind in der Regel mit Bußen von 100 bis 600 Euro belegt. Wird die Geldbuße von der Polizei an Ort und Stelle festgesetzt und kassiert, bekommt man 50 Prozent Nachlass. Das Gleiche gilt bei Bezahlung innerhalb von 20 Tagen. Bußgelder können auch über das Internet bezahlt werden.

Tschechien
Verkehrsdelikte werden mit hohen Geldstrafen geahndet. Bußgelder bis 5000 Tschechische Kronen (rund 200 Euro) – etwa für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 20 km/h – werden in der Regel sofort an Ort und Stelle kassiert. Bei schweren Verkehrsverstößen droht die Beschlagnahmung des Führerscheins.

Europäischer Austausch

FIA, AvD
Die Regelungen im Überblick.

Europa nimmt seine Verkehrssünder an die Kandare: Seit Ende vorigen ­Jahres ist eine Richtlinie in Kraft, mit der ein schnellerer Austausch der Fahrzeughalterdaten bei acht sicherheitsrelevan­ten Verkehrsdelikten auf den Weg gebracht wurde. Im Visier sind unter anderem Tempo-, Rotlicht- und Überholverstöße sowie die Nichtbeachtung der Helmpflicht. In der Vergangenheit bestand in vielen Ländern wenig Bereitschaft, den Behörden in Nachbarstaaten bei der Verfolgung von Verkehrsverstößen behilflich zu sein. Das hat sich jetzt geändert. Aber auch die ertappten Sünder haben etwas davon: Sie werden im Zuge des neuen Verfahrens in ihrer jeweiligen Landessprache über den konkreten Vorwurf und die drohenden Sank­tionen informiert.

Die grenzüberschreitende Vollstreckung von Bußgeldern ab einem Gesamtbetrag (Geldstrafe plus Verfahrenskosten) von mindestens 70 Euro ist bereits seit Oktober 2010 möglich. Knapp 10 000 Anträge auf Bußgeldvollstreckung gingen inzwischen an ausländische Behörden. Mit rund einem Drittel wurden die meisten davon nach Polen gesandt, ­gefolgt von Frankeich, den Niederlanden und Rumänien. Aus dem Ausland kamen im selben Zeitraum knapp 17 800 Vollstreckungsersuchen nach Deutschland – Tendenz steigend. Das Gros der Anträge stammt mit über 16 000 allein aus den Niederlanden, gefolgt von Slowenien und Polen. In eindeutigen Fällen ist in der Regel davon abzuraten, den ausländischen Strafzettel überhaupt nicht oder nicht fristgerecht zu bezahlen. Denn wer trödelt, muss mit saftigen Aufschlägen rechnen.

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Erscheinungsdatum 15.09.2023