Teure Wheelies in Österreich
10.000 Euro Strafe, Beschlagnahmung, Enteignung

Bisher waren Führerscheinentzug und Bußgelder in 3-stelliger Höhe möglich. Nun drohen für Wheelies & Co. bis zu 10.000 Euro Strafe und Fahrzeugbeschlagnahmung. Und bei schwerwiegenden Geschwindigkeitsübertretungen sogar Enteignung.

Wheelie
Foto: Jörg Künstle
In diesem Artikel:
  • Fehlzündungen, Donuts und Burnouts verboten
  • Im Wheelie an der Polizei vorbei
  • Fahrzeugentzug und Versteigerung ab 2023
  • Fahrzeugentzug auch in Deutschland möglich
  • Fazit

Aus dem österreichischen Bundesgesetzblatt vom 13. Mai 2022 geht hervor, dass die Regierung künftig härter gegen "Wheelies, Stoppies und andere Fahrmanöver" vorgehen kann: 10.000 Euro Strafe und drei Tage Beschlagnahmung des Fahrzeugs können laut dem neuen § 102 Abs. 3c die Folge sein. Das Gesetz ist Teil einer Novelle zum Kraftfahrzeuggesetz des Landes.

Fehlzündungen, Donuts und Burnouts verboten

Die Novelle verbietet auch Fehlzündungen, Donuts, Burnouts oder auch das Blockieren der Räder, z. B., um schwarze Streifen auf dem Asphalt zu ziehen. Im Fokus der aktuellsten Änderungen steht die Autotuning-Szene, anwendbar sind die neuen gesetzlichen Regelungen aber auch auf Motorradfahrer.

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Im Wheelie an der Polizei vorbei

Absolut unverhältnismäßig? Übertrieben? Mag sein. Doch der neuen Regelung ging wohl ein in den österreichischen Medien sehr präsentes Beispiel voraus, das beispielhaft zu den Verschärfungen beigetragen haben könnte: Im Mai 2020 überholte ein Motorradfahrer ein anderes Fahrzeug – und zwar im Wheelie. Was der Motorradfahrer scheinbar nicht wusste: das Fahrzeug, welches er überholte, war ein Zivilfahrzeug der Polizei. Damit nicht genug. Der Mann war innerhalb des Ortsgebiets mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs (100 km/h statt erlaubten 60 km/h) und überfuhr einrädrig auch noch eine durchgezogene Linie und einen Zebrastreifen. Die Beamten nahmen dem Motorradfahrer den Führerschein ab.

Damit aber immer noch nicht genug. Gegen 12 Monate Führerscheinentzug und Nachschulungsmaßnahmen legte der Wheelie-Fahrer Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ein. Und der wies die Revision zurück. Unter anderem mit der Begründung, dass das Verhalten des Fahrers "an sich geeignet sei, besonders gefährliche Verhältnisse (…) herbeizuführen, und welches zwingend zur Entziehung der Lenkberechtigung (…) führe." Der VwGH bezog sich unter anderem auf einen Beschluss vom September 2018 (Ra 2017/02/0201). Wonach "die volle Beherrschbarkeit eines Motorrads nur dann gewährleistet ist, wenn beide Räder Kontakt zur Fahrbahn aufweisen, und dass der solcherart vom Gesetzgeber definierten Eigenart des Motorrads das absichtliche Fahren nur auf dem Hinterrad widerspreche. Die bloße Möglichkeit, das Vorderrad während der Fahrt von der Fahrbahn abzuheben, reiche nicht aus, diese Fahrweise gemäß dem KFG 1967 als der Eigenart des Kraftfahrzeugs entsprechend anzusehen." Außerdem handelte es sich bei diesem Verstoß bereits um den zweiten innerhalb 15 Monate. Wegen eines entsprechenden Vorfalls wurde dem Fahrer der Führerschein schonmal für neun Monate entzogen.

Fahrzeugentzug und Versteigerung ab 2023

Die neueste Anpassung der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht sogar Enteignungen vor, womit eine Praxis aus dem Strafrecht in die StVO übernommen wird. Die Behörden können demnach Vermögenswerte einziehen, die für die Begehung einer strafbaren Handlung verwendet wurden. Derlei Fahrzeuge können dann versteigert werden. 70 Prozent des Erlöses sollen direkt in den Verkehrssicherheitsfonds fließen. Mitte 2023 sollen die Gesetzesänderungen umgesetzt werden.

Laut unserer Kollegen von 1000PS soll das Verfahren in folgenden Schritten aufgebaut sein:

Schritt 1: Bei einer schwerwiegenden Geschwindigkeitsübertretung vorläufig an Ort und Stelle bereits von der Polizei beschlagnahmt. Schwerwiegend bedeutet: im Ortsgebiet das Tempolimit um mehr als 60 km/h oder außerhalb des Ortsgebiets um mehr als 70 km/h zu überschreiten. Gleichzeitig wird künftig immer sofort der Führerschein vorläufig abgenommen.

Schritt 2: Die Bezirksverwaltungsbehörde hat dann zwei Wochen Zeit, zu entscheiden, ob ein Verfall – die Enteignung des Motorrades wahrscheinlich ist. In diesem Fall wird das Verfallsverfahren eingeleitet. Als Grundlage denkbar wären zum einen extreme Überschreitungen und zum anderen Tatwiederholungen.

Option 1: Bedeutet das, dass jemand, der etwa zweimal hintereinander mit 110 km/h durch das Ortsgebiet rast, sich von seinem Bike verabschieden muss.

Option 2: Das Gleiche gilt, wenn die Geschwindigkeitsübertretung mehr als 80 km/h innerorts oder 90 km/h außerhalb des Ortsgebiets beträgt. Das wäre etwa der Fall, wenn man mit 220 km/h über die Autobahn brettert.

Gilt auch für Fahrer aus dem Ausland

Auch Gäste, die nach Österreich zum Motorradfahren kommen, seien vor solchen Konsequenzen nicht gefeit, berichten unsere österreichischen Kollegen. Allerdings muss der Pilot dazu in der Praxis auf frischer Tat ertappt werden. Bei einer Wiedereinreise nach Österreich müssen Betroffene jedoch mit einer Abnahme rechnen.

Fahrzeugentzug auch in Deutschland möglich

Ein Fahrzeugentzug mit anschließender Versteigerung ist auch in Deutschland möglich. Wir berichteten 2019 von einem solchen Fall.

Fazit

Bei manch einem könnte das neue Strafmaß für Raunen und Erstaunen sorgen, andere wiederum werden es wahrscheinlich begrüßen. Klar ist, dass der Fokus auf der Autotuning-Szene liegt und die neuen Regelungen für Extremfälle gelten sollen.

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MOTORRAD 12 / 2023

Erscheinungsdatum 26.05.2023