Report: So macht Österreichs Polizei Kasse

Report: Abzocke oder gerechte Strafe? So macht Österreichs Polizei Kasse

Richtige Linie oder klarer Verkehrsverstoß? Im Fall zweier Motorradfahrer aus Deutschland entschied sich die österreichische Polizei für Letzteres und verschickte Knöllchen. Abzocke oder gerechte Strafe?

So macht Österreichs Polizei Kasse Archiv

Die beiden Schreiben der Tiroler Bezirkshauptmannschaft Reutte kamen zeitgleich knapp drei Wochen nach einer Samstags-Tour aus dem heimatlichen Bodenseekreis ins benachbarte Österreich. Ihren Inhalt hielten Heinz Binder und Ralf Jötten erst einmal für einen schlechten Scherz: Per "Anonymverfügung" teilte ihnen die Tiroler Polizei mit, dass sie 58 Euro (Ralf auf GSX-R) und 80 Euro (Heinz auf CB 1300) zu zahlen hätten. Grund: Auf der Abfahrt vom 1894 Meter hohen Hahntennjoch ins nördlich, in Richtung Deutschland gelegene Lechtal hatten sie nicht etwa gegen das geltende Tempolimit (80, stellenweise 50 km/h), sondern gegen das allgemein in Österreich (wie auch in Deutschland) herrschende Rechtsfahrgebot verstoßen. Bei Heinz wurde das Foto gleich mitgeschickt. Ralf, der mit 58 Euro das Billig-Ticket gezogen hatte, forderte sein Beweisbild erst an. Mit der Konsequenz, dass sich seine Strafe mit Eintrudeln des Bilds kommentarlos auf ebenfalls 80 Euro erhöhte. Foto kostet eben extra.

Die zwei erfahrenen Motorradfahrer, beide Ende 40, hatten nicht bemerkt, dass sie am 1. August 2009 nach der Passhöhe, die sie unmittelbar hintereinander überquert hatten, von einem abseits der Fahrbahn stehenden Polizisten fotografiert worden waren. Heinz: "Da stand wohl ein Auto. Aber das hätte auch einem Wanderer gehören können." Bemerkenswert: Die beiden waren gemeinsam mit drei be-freundeten Motorradfahrern aus Österreich unterwegs gewesen - deren Bikes (mit österreichischen Kennzeichen) hinter den Deutschen fuhren. Von ihnen bekam keiner Post. Ob die Österreicher wohl alle brav rechts geblieben waren?

Da Heinz und Ralf niemanden behindert oder gar gefährdet hatten – die Strecke war an der fraglichen Stelle frei, das zeigen die Bilder - und nicht einmal eine durchgezogene Linie überfahren hatten, sich also keiner Schuld bewusst waren, beschlossen sie, Einspruch einzulegen. "Wir sind nur gefahren wie immer. Nicht mal zu schnell, weil das in Österreich ja teuer werden kann." Tatsächlich zucken die meisten Motorradfahrer beim Anblick der Beweisfotos nur mit den Schulter: "Was soll das? Die Fahrweise ist doch normal." Sogar ein von MOTORRAD nach seiner (Privat-)Meinung befragter Polizist, selbst gern auf einer CBR 1000 unterwegs, sah das so (siehe Stellungnahme). Anders seine österreichischen Kollegen, die Jörg und Heinz für ihr Vergehen anstelle der 80 Euro wahlweise auch "Ersatzfreiheitsstrafen" von 24 Stunden anboten.

Die von den beiden Beschuldigten frist-gerecht eingelegten Einsprüche wurden Mitte Dezember abgelehnt. Bei Heinz, dessen Honda tatsächlich mit beiden Rädern auf der Gegenfahrbahn war, mit dem Hinweis, dass das Hahntennjoch nun mal "keine abgesicherte Rennstrecke" sei.

Bei Ralf, der wie Heinz argumentiert hatte, lediglich vor der Kurve ausgeholt und sie hinterschnitten zu haben, um ihren Verlauf besser einzusehen, mit der Begründung, dass "der anzeigende Beamte mit Angaben wie sogenanntes Hinterschneiden oder Ausholen nichts anfangen" kann. Im Januar haben Heinz und Ralf schließlich bezahlt.

Lesererfahrungen

Als "Abzocker" und "Wegelagerer" werden Österreichs Polizisten an deutschen Motorradstammtischen gern tituliert. MOTORRAD wollte wissen, was dran ist und bat um Konkretes. Ergebnis: Umgekehrt gibt es dieselben Probleme.

Wir waren 2009 am letzten Septemberwochenende in den Dolomiten und sind sonntags über das Timmelsjoch wieder über Bregenz Richtung Heimat an den Bodensee gefahren. Irgendwo im Bregenzer Wald muss ein Blechsoldat gestanden haben, der drei von sechs Leuten noch eine Freude machen sollte. Da ich leider gerade der Hinterste war, war ich natürlich auch der Schnellste. Meine FJ 1200 wurde dann bei erlaubten 60 mit 94 km/h geblitzt, meine beiden Freunde vor mir jeweils mit 91 und 90. Der Strafzettel ging bei allen am gleichen Tag ein. Während die Strafe bei 90 km/h 137 Euro und bei 91 km/h 187 Euro war, langten die Ötzis bei mir mit 225 Euro richtig hin. Allerdings muss man fairerweise dazu sagen, dass es in Deutschland auch 160 Euro sowie drei Punkte und vier Wochen ohne Bike gewesen wären. Widerwillig haben dann auch alle bezahlt. Blieb ja nix anderes übrig. Im Juni und September fahren wir wieder in die Dolomiten, allerdings werden alle ein bisschen besser aufpassen auf Blechsoldaten-BMWs und sonstiges. Die Laune wird uns dadurch nicht verdorben, dafür ist es in den Dolomiten mit über 200 Pässen viel zu schön.
Uwe Sieger, Owingen am Bodensee

Ich habe am 21. Juni 2009 ein sehr nachhaltiges Erlebnis mit der Polizei in Österreich gehabt! Aber im positiven Sinn. Wir waren mit einer Gruppe von zehn Motorrädern (jupp-biker.de) aus NRW in den Bergen um Paternion (Kärnten, Red.) unterwegs, als es uns böse erwischte. In einer Rechtskurve, die unvermittelt zu einer 90-Grad-Links wurde, geriet ein Mitglied der Gruppe in den Gegenverkehr und stieß mit einem Auto zusammen. Das Motorrad wurde zurückgeschleudert und traf mich trotz Vollbremsung, dass ich mitsamt meiner SV 1000 einen kompletten Salto machte. In dieses Trümmerfeld fuhren dann noch zwei nachfolgende Mitglieder der Gruppe. Ein hübscher Haufen kaltverformten Metalls! Für die Unfallaufnahme, nachdem der einzige Verletzte versorgt und ins Krankenhaus gebracht worden war, kann ich den aus zwei Wachen zusammengerufenen österreichischen Polizisten nur ein dickes Kompliment machen! Wir wurden sehr freundlich und zuvorkommend behandelt. Da der Unfall oben in den Bergen passiert war, mussten wir mit auf die Wache, um unsere Aussagen zu Protokoll zu geben. Das geschah in einer lockeren und angenehmen Atmosphäre. Danach brachten uns die Polizisten mit zwei Einsatzwagen wieder zur Unfallstelle, um unsere Motorräder bergen zu können. In den Gesprächen auf dem Weg stellte sich heraus, dass der Wachleiter selbst begeisterter Motorradfahrer ist und sich gut in unsere Lage versetzen konnte.
Hans-Peter Beckmann, Haltern am See

Ich bin seit 1992 im Besitz des Führerscheins (Motorrad und Auto) und seit rund einem Jahr wieder aktiver Biker. Im Rahmen meiner Außendiensttätigkeit bin ich in Spitzenjahren zwischen 70000 und 100000 km mit dem Auto unterwegs und kann aus meiner Erfahrung sagen, dass die österreichische Polizei weit besser ist als ihr Ruf. Im Gegensatz zu den deutschen Kollegen kann man mit unseren Beamten sehr wohl reden, und es wird bei uns auch nicht alles so heiß gegessen. Natürlich hängt es immer von der Schwere des Vergehens ab, und natürlich gilt auch hier der altbekannte Spruch „Wie man in den Wald hinein ruft ...“ . Als aktiver Biker kann ich sagen, dass unsere Polizei Motorradfahrer weder schikaniert noch besonders auf dem Kieker hat – auch wenn die Brülltüte vorher meilenweit zu hören war.
Fritz Rambousek jun., A-Kufstein

Erfahrung mit der Polizei im Salzburger Land kann ich gern weiter-geben, da ich aus Salzburg stamme: Es gibt hier die kulanten Polizisten, die, solange man nicht übertreibt, gern mal ein Auge zu drücken. Heikel ist das Thema nur dann, wenn rücksichtslos gefahren und das Tempolimit weit überschritten wird. Dann kann das auch sehr teuer werden. Im normalen Rahmen (leichte Geschwindigkeitsübertretung, Überholen usw.) kann man auf jeden Fall mit den Herren reden – die Damen der Polizei sind nicht ganz so redebereit. Die zweite Kategorie besteht aus sogenannten Prüfzügen. Wenn man davon aufgehalten wird, gibt es kein Pardon. Lautstärke, Bremsen, Reifen usw. werden hier sehr genau kontrolliert und gemessen. Sollten etwa laute Auspuffe montiert sein, (egal ob mit oder ohne EU-ABE) wird das Fahrzeug abgestellt. Die Lautstärke kann gemessen oder geschätzt werden. Aber da man meistens auf die erste Kategorie trifft, merkt man, dass sie hier in Österreich wesentlich toleranter sind, als im benachbarten Bayern. Hab ich aus Erfahrung lernen dürfen.
Peter Buttinger, A-Ostermiething

Als Ducati-Monster-Fahrer ist meine Erfahrung, dass man am Wochen-ende Österreich entweder meiden oder sich an die Vorschriften halten sollte. Polizei steht mit Radarpistolen hinter Hausecken oder Holzstapel. Die sieht man überhaupt nicht. Wenn man erwischt wird, sind sie aber locker drauf und nicht so belehrend wie bei uns (Wiener Schmäh).
Wini Zirafi, Sonthofen

Ich hatte eine Erfahrung mit den Ösis, die uns nach einer Kurve aufgehalten haben und den Autofahrer hinter mir gefragt haben, ob ich ihn auf meiner CBR 600 RR überholt habe. Da er das verneinte (was nicht stimmte) durften wir weiterfahren. Ich frage mich, was sie gemacht hätten, wenn er ihnen gesagt hätte, dass ich ihn vor der Kurve überholt habe? Was die Ösis sich auf Verdacht erlauben, ist eine Frechheit.
Rudolf Schuster, Dachau

Tatort: alte Brenner-Staatsstraße Richtung Norden, gleich nach der Grenze. Vor mir ein Auto, hinter mir mein Kumpel mit seiner ZZR 1200. Ich überhole noch schnell, dann kommt Überholverbot auf dem Gefällestück mit Linkskurve runter nach Gries am Brenner. Was macht mein Kumpel? Zieht raus und überholt auch noch (die Sicht war bis runter frei). Am Ortseingang, der von oben nicht einsehbar war, steht schon der freundliche Herr mit Kelle. Er schaut auf das Kennzeichen meiner R 1200 GS und sagt, ich könne weiterfahren. Er schaut bei meinem Kumpel und fragt, ob er nicht was falsch gemacht hätte. Der sagt, er wisse nix. Dann erklärt der Polizist, er hätte eine Zivilstreife überholt im Überholverbot. Mein Kumpel sagt, er hätte das Schild nicht gesehen, weil er sich auf meinen Überholvorgang und auf den anschließenden seinen konzentriert hätte. Darauf hat der Polizist gemeint, ob 40 Euro Bußgeld in Ordnung wären. Schwupp, mein Kumpel zahlt, bekommt anstandslos eine Quittung, und der Herr wünscht uns noch eine gute Fahrt. Die gesamte Prozedur war sehr freundlich. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das in Deutschland mehr gekostet hätte.
Thomas Wolf

Stellungnahmen

MOTORRAD bat einen deutschen Polizisten, den ADAC und einen Anwalt um ihre Einschätzung im "Fall Hahntennjoch" und um eine allgemeine Bewertung.

Deutscher Polizeibeamter (Name der Redaktion bekannt): "Er fährt, wie eigentlich alle fahren würden."

„Das Beweisfoto wäre auch in Deutschland durchaus ein Nachweis für einen Bußgeldbescheid. Er (gemeint ist Ralf Jötten auf GSX-R, Red.) fährt zwar so, wie eigentlich alle fahren würden - rein rechtlich ist es aber zu beanstanden. Nur wird hierzulande dagegen so gut wie nicht eingeschritten. Da kommt das Opportunitätsprinzip zum Tragen, das dem Polizeibeamten einen gewissen Ermessenspielraum gibt. Die Geldstrafe hätte er gleich bezahlen sollen, wenn er zugibt, selber gefahren zu sein. Wird die Geldstrafe nicht bezahlt, dann muss der Vorgang an die Behörde vor Ort abgegeben werden, die dann eine Strafverfügung erlassen muss. Die Strafverfügung ist  immer deutlich teurer. Weiterhin hat er durch seine Einlassungen zugegeben, dass er selber gefahren ist. Eine Anonymverfügung wird immer dann erlassen wenn der Fahrer nicht namentlich bekannt ist. In Österreich gibt es in diesen Fällen die Halterhaftung. D. h. der Halter muss die Strafe bezahlen und die ist dann sogar hier in Deutschland eintreibbar. Legt er gleich beim ersten Schreiben fristgerecht Einspruch ein und verweist darauf, dass er selber nicht gefahren ist, dann bekommt er trotzdem eine Strafverfügung. Diese Strafverfügung ist jedoch hier nicht durchsetzbar, weil wir keine Halterhaftung haben. Eingetrieben werden können nur Bußgelder für Tatbestände, die in beiden Ländern gleichermaßen bestehen. Allerdings wird er natürlich im österreichischen Fahndungssystem ausgeschrieben, ich weiß aber nicht, wie lange.


Maximilan Maurer, ADAC-Sprecher: "Schikane? Der Sinn ist schon fragwürdig"

„Solche Situationen sind immer Auslegungssache. Geht es hier um einen klaren Regelverstoß oder um Schikane? Streng nach der Regel muss das auch in Österreich gültige Rechtsfahrgebot eingehalten werden, darf man nirgendwo eine Idealline fahren. Aber Regeln dienen auch dem Zweck, eine Gefährdung entweder seiner selbst oder anderer auszuschließen. Und wenn keine Gefährdung vorliegt, ist der Sinn einer solchen Anzeige schon fragwürdig.


Stuttgarter Rechtsanwalt Ingo Becker: "In Österreich gibt es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog"

Verkehrsverstöße im Ausland

Wer in Zukunft im EU-Ausland bei einem Verkehrsverstoß erwischt wird, dem droht voraus-sichtlich ab Oktober 2010 auch die Vollstreckung der Strafe in Deutschland. Dann hat nicht nur der etwas zu befürchten, der an Ort und Stelle des Verkehrsverstoßes von den Ordnungshütern belangt wird. Ab einer Bußgeldhöhe von 70 Euro sollen zukünftig auch deutsche Behörden ermächtigt sein, die Auslands-Strafe einzutreiben. Dieser EU-Rahmenbeschluss ist bereits 2005 in Kraft getreten, wurde aber bis- lang noch nicht in nationales Recht umgesetzt. Bisher gab es Vollstreckungsabkommen nur zwischen Deutschland und Österreich sowie der Schweiz. Bei in der Schweiz begangenen Verkehrsverstößen wird ab einer Sanktion in Höhe von 40 Euro auch in Deutschland vollstreckt, österreichische Geldbußen werden bereits ab einer Höhe von 25 Euro vollstreckt.

Beispiel Österreich
Im Gegensatz zu Deutschland besteht in Österreich kein einheitlicher Bußgeldkatalog. Dies führt häufig dazu, dass für einen Verkehrsverstoß unterschiedlich hohe Bußgelder festgesetzt werden. So kostet z. B. das Überfahren einer durchgezogenen Linie in Österreich zwischen 35 und 80 Euro, beim Überholen „Ohne ausreichende Sicht“ sind zwischen 58 und 100 Euro fällig. Viel gravierender sind Delikte im Zusammenhang mit Alkohol oder Verkehrsverstöße, bei denen andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Hier können Strafen von bis zu 5900 Euro verhängt werden, z. B. bei Fahrten ab 1,6 Promille. Weiteres Beispiel: Wer besonders rücksichtslos überholt und dabei andere gefährdet, dem kann eine Geldbuße von 36 bis 2180 Euro drohen. Im Fall des Nichtbezahlens kann Arrest von bis zu sechs Wochen angeordnet werden.

Regelungen in anderen europäischen Ländern
Da die Bußgelder aus anderen europäischen Ländern mit Ausnahme von Österreich und der Schweiz bis jetzt nicht in Deutschland vollstreckt werden können, kann es passieren, dass die Ordnungshüter bis zum Bezahlen der Geldstrafe an Ort und Stelle das Motorrad beschlagnahmen. Es wird dann von ertappten Verkehrssündern an der Kontrollstelle eine Kaution oder Sicherheitsleistung gefordert, die in ihrer Höhe meistens der späteren Strafe entspricht. Hierdurch wird der Vollzug der Geldbuße faktisch sichergestellt. Wer nicht bezahlen kann, läuft Gefahr, seinen fahrbaren Untersatz vorübergehend zu verlieren.

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