Im Zuge der Corona-Krise schränken immer mehr Zulassungstellen ihren Betrieb ein, oder machen gar völlig dicht. Fahrzeuge an-, ab- oder umzumelden wird damit immer schwieriger. Bayern bietet jetzt eine vereinfachte Online-Zulassung.
Im Zuge der Corona-Krise schränken immer mehr Zulassungstellen ihren Betrieb ein, oder machen gar völlig dicht. Fahrzeuge an-, ab- oder umzumelden wird damit immer schwieriger. Bayern bietet jetzt eine vereinfachte Online-Zulassung.
Wer derzeit sein Motorrad an-, ab- oder ummelden möchten, steht vielfach vor verschlossenen Türen. Im Zuge der Corona-Pandemie schränken immer mehr Zulassungstellen ihren Service ein – und das zum Saisonauftakt.
"Fahrzeugzulassungen sind aktuell nicht möglich", hört man von immer mehr Landratsämtern. In anderen Ämtern geht der Zulassungsbetrieb aber uneingeschränkt weiter. Da es im Bereich Zulassungsstellen keine landes- oder gar bundeseinheitliche Regelungen gibt, bleibt den Bürgern also nur, bei jeweiligen Landratsamt nachzufragen, ob noch Zulassungsdienste angeboten werden und wenn ja welche. Teilweise geben auch die Internetseiten der Behörden Auskunft. Oftmals ist auch eine telefonische Voranmeldung oder eine Terminreservierung online zwingend erforderlich. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Gewerbetreibende. Die Ämter wollen unbedingt Menschenansammlungen vermeiden.
Eine Liste über den aktuellen Status der einzelnen Zulassungsstellen ist auf der Internetseite des Zulassungsdienstleisters Kroschke zu finden, die täglich zweimal aktualisiert wird.
Seit Oktober 2019 können Motorräder auch über die Online-Zulassung "i-Kfz" zugelassen werden, allerdings sind die Hürden hierzu hoch. Zudem fehlt es bei den Zulassungsbehörden vielfach an der entsprechenden Softwareausstattung oder der passenden IT-Anbindung.
Bayern kommt hier Zulassungswilligen entgegen. Ab sofort und mindestens bis zum 2. Juni 2020 wird der Zugang zu i-Kfz-Online-Diensten erleichtert. Damit ist es nicht mehr notwendig, sich mit der eID-Funktion des Personalausweises (nPA) zu authentifizieren, um Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen über das Bürgerservice-Portal der AKDB online zu beantragen. Eine mit Benutzername und Passwort angelegte BayernID reicht aus. Diese neue Handhabung ist zwar nicht für alle bayerischen Zulassungstellen verbindlich, die meisten Behörden haben aber schon ihre Zustimmung signalisiert. Damit können Motorradfahrer ihr Bike zwar zulassen, bewegen dürfen sie es derzeit aber kaum, denn Spritztouren sind in Bayern verboten.
Eine Liste der Zulassungsstellen, bei denen die vereinfachte Anmeldefunktion in Bayern bereits möglich ist, finden Sie hier.