Ab 1. Januar 2021 gilt die neue Euro 5-Norm. Um danach noch ein neues Euro 4-Motorrad erstmals zuzulassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten – so warnt jetzt der Industrie-Verband Motorrad e.V. – nicht automatisch für Privatpersonen, die noch im alten Jahr eine neue, noch nie zugelassene Euro 4-Maschine gekauft haben und nun mit der Zulassung bis zum nächsten Frühjahr warten wollen, um ein wenig Kfz-Steuern und Haftpflicht zu sparen. "Wer das versucht, könnte eine böse Überraschung erleben", sagt IVM-Technikchef Christoph Gatzweiler.
Neuzulassung nicht verschleppen
Hintergrund: Um auch 2021 noch Euro 4-Motorräder in den Verkehr bringen zu können, müssen sich die Hersteller für ihre restlichen Euro-4 Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung einholen. So sieht es eine Regelung vor, mit der die EU die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Hersteller abfedern will. Aber, so IVM-Technikchef Gatzweiler, " für bereits verkaufte Fahrzeuge werden von den Herstellern natürlich keine Ausnahmen mehr beantragt, da diese nicht mehr zum Restbestand an Euro-4 Fahrzeugen gehören. Hier trägt der Eigentümer selbst die Verantwortung, sich rechtzeitig um die notwendige Zulassung zu kümmern." Wer also 2020 noch ein neues Euro 4-Motorrad gekauft hat, sollte es auch unbedingt 2020 noch zulassen. Ab Januar kann die Erstzulassung sonst extrem schwierig bis unmöglich werden und in jedem Fall teuer.