Führerschein-Änderungen: Das plant die EU für 125er

Führerschein-Änderungen für B196
:
Das plant die EU für 125er-Leichtkrafträder

© Zep Gori

Im ersten Quartal 2023 möchte die EU einige Änderungen zum Führerschein beschließen, auch die in Deutschland so beliebte B196-Regelung ist betroffen.

Kompletten Artikel anzeigen

Bisher galt die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl B196 ausschließlich für Deutschland. Wer also, ohne Prüfung, seinen Autoführerschein erweiterte, um ein 125er-Motorrad oder einen 125er-Roller fahren zu dürfen, der war damit bisher nur auf der sicheren Seite, wenn er innerhalb Deutschlands unterwegs war.

Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie werden künftig auch Pendler in Grenzregionen vom B196 profitieren können. Und natürlich all diejenigen, die ihre Leichtkrafträder und Leichtkraftroller auch dazu nutzen möchten, eine Tour ins Ausland zu machen, oder die 125er beispielsweise ins Wohnmobil zu laden und mit in den Camping-Urlaub zu nehmen. Denn bald soll die B196-Regelung EU-weit gültig sein.

© Honda
125er fahren mit dem Autoführerschein Mit B196-Schein ohne Prüfung Motorrad fahren

B196 – so funktioniert’s

Ausführlich erklären wir euch die B196-Führerscheinerweiterung hier. In aller Kürze gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren den Pkw-Führerschein Klasse B haben
  • und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen 12 Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition bis 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg). Dreiräder: bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann außerdem legal bis zu 59 PS Spitzenleistung nutzen, denn das 11 kW-Limit gilt für die Dauer-Nennleistung.

© Honda
B196-Erweiterung und A1-Führerschein Warum führt nur einer zum Motorradführerschein A?

Weitere EU-Änderungen zum Führerschein

Unter anderem soll das Gewichtslimit in der Klasse B von 3,5 auf 4,25 Tonnen angehoben werden, was v. a. die Wohnmobilisten freuen dürfte. Des Weiteren könnte ein Digitalführerschein kommen und neue Regeln für Fahrschüler. Zudem sind vereinheitlichte sowie international gültige Strafen und Punkte im Gespräch. Mehr dazu bei unseren KollegInnen von auto-motor-und-sport.de.

© Tyson Jopson
Motorradführerschein Klasse A, A2, A1 und B196 Alle Kosten, Klassen & Voraussetzungen

Fazit

Der B196 soll EU-tauglich werden. Das ist absolut zu begrüßen, und das wird den 125er-Markt weiter befeuern.

Dieser Artikel kann Links zu Anbietern enthalten, von denen MOTORRAD eine Provision erhalten kann (sog. „Affiliate-Links“). Weiterführende Informationen hier.

Meist gelesen 1 Tolle Kisten in der Kiste Motorräder in originalen Transportkisten 2 Royal Enfield Himalayan 750 und Electric HIM-E Welche neue Himalayan-Enduro wird die Beste? 3 Nerva EXE II für die 125er-Klasse A1/B196 Starker Elektro-Scooter mit BYD-Eisen-Akku 4 Kawasaki Ninja ZX-6R (2025) – Rückruf? Verkaufsstopp und Fahrverbot für die 6er-Ninja 5 Forte Cross XSR 300 als Militär-Enduro China-Enduros im Ukraine-Krieg
Mehr zum Thema 125er