Was kostet ein Motorradführerschein? Welche Motorradführerscheinklassen gibt es? Wie alt muss man für welche Klasse sein? Hier haben wir alle Infos zum Motorradführerschein für euch zusammengefasst.
Was kostet ein Motorradführerschein? Welche Motorradführerscheinklassen gibt es? Wie alt muss man für welche Klasse sein? Hier haben wir alle Infos zum Motorradführerschein für euch zusammengefasst.
Welche Klassen gibt es? Ab welchem Alter kann welcher Führerschein gemacht werden? Was kostet ein Motorradführerschein? Und wie sieht die Fahrschulausbildung aus? MOTORRAD beantwortet alle wichtigen Fragen zum Motorradführerschein.
Die Kosten eines Motorradführerscheins hängen stark davon ab, wo er gemacht wird. So sind die Fahrschulpreise in süddeutschen Großstädten um ein gutes Drittel höher als etwa in Brandenburg auf dem Land. Bei der Anzahl der nötigen Übungsstunden kommt es aufs Talent des Fahrschülers an.
Diverse Portale nennen in aktuellen Preisbeispielen rund 1.250 Euro inklusive aller Gebühren für Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs oder Prüfungsanmeldung für die Klasse A, errechnet auf Basis der Fahrschulpreise in Berlin bei zwölf Übungsstunden. Braucht ein Fahrschüler 20 Stunden (Durchschnittswert), kostet der Schein schon über 1.500 Euro – im günstigen Berlin. Diese Preiseinschätzung erachten wir allerdings als zu gering. In Stuttgart oder München sind 2.000 bis 2.500 Euro realistischere Größen für einen Motorradführerschein.
Motorradführerschein-Kosten im Überblick
Kosten | von | bis |
---|---|---|
Anmeldegebühr | 200,00 € | 300,00 € |
Sehtest | 6,43 € | 6,43 € |
Erste-Hilfe-Kurs | 20,00 € | 40,00 € |
Übungsfahrten (ø 20 Stunden) | 600,00€ | 1000,00 € |
Sonderfahrten (12 Fahrten) | 480,00 € | 720,00 € |
Theorieprüfung TÜV-Gebühr | 22,49 € | 22,49 € |
Theorieprüfung Fahrschulgebühr | 30,00 € | 60,00 € |
Praxisprüfung TÜV-Gebühr | 90,00 € | 150,00 € |
Praxisprüfung Fahrschulgebühr | 80,00 € | 180,00 € |
Gesamt | 1528,92 € | 2478,92 € |
Wer die Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, darf ab 20 Jahren auf die Klasse A umsteigen – dafür ist allerdings nochmal eine praktische Prüfung notwendig. So auch beim Aufstieg vom A1 zum A2: Wer zunächst zwei Jahre Erfahrung in der Führerscheinklasse A1 sammelt, muss für die Klasse A2 nur noch eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Wer seinen Autoführerschein vor dem 1. April 1980 gemacht hat, damals Klasse 3, darf auch Fahrzeuge der Klasse A1 führen. Inhaber der Führerscheinklasse 4, "80er-Führerschein", dürfen je nach Ausstellungort und -datum ebenfalls Fahrzeuge der Führerscheinklasse A1 führen. Dazu muss der Führerschein vor dem 1. April 1980 in der Bundesrepublik oder DDR ausgestellt worden sein. Der Tüv Nord sagt außerdem: "Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen."
Für den Motorradführerschein ist eine umfangreiche Ausbildung in Theorie und Praxis nötig. Der theoretische Teil besteht aus 12 Unterrichtsstunden zu je 90 Minuten, in denen der Grundstoff vermittelt wird und vier 90-minütigen Theoriestunden mit speziellem Wissen zum Thema Motorrad. Bei einer Erweiterung des Führerscheins verkürzt sich der Grundstoff bei Inhabern der Klasse B auf 6 Theoriestunden. Inhaber der Führerscheinklassen A1 oder A2 können nach 2 Jahren die nächsthöhere Klasse erlangen und müssen dafür nur eine verkürzte praktische Prüfung ablegen. Wer für den Theorieunterricht oder die theoretische Prüfung üben möchte, kann bei MOTORRAD kostenlos online Führerscheintest mit den Fahrschulbögen aller Klassen machen.
Um die Theorieprüfung für den Motorradführerschein zu bestehen, gilt es in der theoretischen Prüfung 30 Fragen zu beantworten. Davon befassen sich 20 Fragen mit dem Grundstoff, sowie zehn mit dem Zusatzstoff Motorrad. Insgesamt dürfen maximal 10 Fehlerpunkte gemacht werden, wobei alle Fragen jeweils fest definierte Werte von 2 bis 5 Fehlerpunkten haben. Beim Vorbesitz der Führerscheinklasse B und einer Führerscheinerweiterung reduziert sich der Fragenkatalog auf 20 Fragen und maximal 6 Fehlerpunkte, um noch zu bestehen. Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters für den entsprechenden Motorradführerschein absolviert werden. Für den Beginn der theoretischen Ausbildung gibt es kein vorgeschriebenes Mindestalter, in der Regel wird frühestens ein Jahr vor dem nötigen Mindestalter begonnen.
Der praktische Ausbildungsteil auf dem Weg zum Motorradführerschein unterteilt sich in Übungsstunden und Pflichtstunden. Für die Pflichtstunden sind 12 Sonderfahrten zu jeweils 45 Minuten vorgeschrieben. Diese sind in 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit aufgeteilt. Die Anzahl der Übungsstunden liegt im Ermessen des Fahrlehrers und hängt individuell von Können und Lernfortschritt des Fahrschülers ab.
Die praktische Prüfung für den Motorradführerschein dauert mittlerweile 70 Minuten. Vor Januar 2021 waren es noch 60 Minuten. Die "Optimierte Praktische Fahrerlaubnisprüfung" (OPFEP) sieht fünf Minuten mehr Zeit für Fahraufgaben während der Prüfung vor sowie fünf zusätzliche Minuten für das Feedbackgespräch mit Kompetenzeinschätzung. Damit geht eine 20-%ige Gebührenerhöhung einher (146 Euro). Bei einer Führerscheinerweiterung von A1 oder A2 auf die nächsthöhere Klasse reduziert sich die Prüfung auf 40 Minuten. Das Ablegen der Prüfung darf erst einen Monat vor Erreichen des Mindestalters für den Motorradführerschein stattfinden.
Viele Fahrschulen bieten Schnellkurse für den Erwerb des Motorradführerscheins an. Dabei wird innerhalb sehr kurzer Zeit das volle Fahrschulprogramm abgespult. Die Vorteile solcher Crash-Kurse liegen auf der Hand. Statt mehrere Monate in die Ausbildung zu investieren, ist man teilweise bereits innerhalb einer Woche am Ziel Motorradführerschein. Zudem bleibt man durch das regelmäßige Motorradfahren in Schwung und muss sich nicht immer wieder auf die Fahrt mit einem Motorrad einstellen. Bei der normalen Ausbildung kann es teilweise zu längeren Pausen zwischen den Fahrstunden kommen. Dafür müssen die meisten Teilnehmer Urlaub für die Bewältigung eines Schnellkurses nehmen. Preislich ist der Schnellkurs zum Motorradführerschein meist etwas teurer als die normale Ausbildungsvariante.
Fahrschule ist nicht gleich Fahrschule. Entsprechend ist die Wahl der passenden Fahrschule für den Erwerb des Motorradführerscheins von enormer Bedeutung. Wir haben einige Tipps für die Auswahl der passenden Motorradfahrschule:
Ein Leser schrieb uns zu diesem Thema: "Meine Freundin ist mit 1,57 Meter wahrlich kein Riese und aktuell mit folgender Problematik konfrontiert: Laut mehrerer Fahrschulen ist es für ein Bestehen der Motorradführerscheinprüfung unabdingbar, dass beide Füße eben auf den Boden aufgestellt werden können. (...) Einzige Möglichkeit für sie, einen Motorradführerschein zu erhalten, war daher der Erwerb der Führerscheinklasse A2, da in dieser Klasse kleinere Ausbildungsmotorräder vorhanden sind, obwohl sie bereits über 24 Jahre ist, und damit ein Direkterwerb der Klasse A möglich gewesen wäre."
Unsere Recherchen haben ergeben: Hierzu gibt es keine Rechtsgrundlage. Zumindest nicht, bei Führerscheinanwärtern mit einer Körpergröße über 150 Zentimeter. Aber: Es liegt im Ermessen und in der Verantwortung des Fahrlehrers, die Ausbildung nicht zu beginnen beziehungsweise abzubrechen, wenn ein sicherer Umgang mit dem Fahrzeug (z.B. wegen der geringen Körpergröße) nicht möglich sein sollte.
Auf Anfrage gab uns der Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. folgende Auskunft: "Dass ein Fahrschüler sicher mit einem Motorrad üben kann, wenn er nur mit einem Fuß den Boden erreicht, ist für uns nicht vorstellbar. Er muss mindestens mit beiden Füßen auf den Ballen (nicht Zehenspitzen) auf den Boden kommen, damit es verantwortbar ist, mit ihm Fahrstunden durchzuführen. Wir würden deshalb, auch aus haftungsrechtlicher Sicht, jedem Fahrlehrer dringend davon abraten, in derartigen Fällen mit einer Ausbildung zu beginnen."
Die Dekra, neben dem TÜV eine der Prüforganisationen, gibt dazu folgendes Statement ab: "Es gibt keine Vorgabe, dass als Voraussetzung für ein Bestehen der praktischen Zweiradprüfung beide Füße eben auf den Boden aufgestellt werden können. Entscheidend ist, dass während der Prüfungsfahrt die o.g. Anforderungen (Anm. d. Red.: Fahrzeugbeherrschung in sämtlichen Verkehrssituationen) inklusive der Grundfahraufgaben erfüllt werden und das Kraftrad in der praktischen Prüfung sicher beherrscht wird."
Der TÜV zitiert aus der Prüfungsrichtlinie (IV Nr. 2.3.1.1.2):"Voraussetzung für die Ablegung der Fahrprüfung ist die Fähigkeit des Bewerbers, das Kraftrad selbstständig zu handhaben. Hierzu gehört das Aufstellen und Herunternehmen vom Ständer – Mittel-oder Seitenständer – und ggf. das seitliche Schieben ohne Motorkraft in die Abfahrtposition sowie das Anlassen (mit elektrischem Anlasser, soweit vorhanden) des Kraftrades mit allen damit in Zusammenhang stehenden Handgriffen. Die Fähigkeit zur selbstständigen Handhabung ist nicht gegeben, wenn der Bewerber das Kraftrad nicht auf den Ständer stellen oder von ihm herunternehmen kann, ihm das Kraftrad umkippt oder wenn er mit nicht ordnungsgemäß eingezogenem Ständer anfahren will."
Motorradführerschein mit Körpergröße unter 1,50 Meter
Stellt die Fahrerlaubnisbehörde beim Antrag auf den Führerschein fest, dass der Bewerber minderwüchsig ist (Körpergröße unter 150 cm), "beauftragt die Behörde eine Eignungsbegutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (aaSoP) der Technischen Prüfstelle (in den westdeutschen Bundesländern die TÜVs, in den ostdeutschen Bundesländern DEKRA).", so die Auskunft der Dekra-Sachverständigen. Weiterhin heißt es in der Stellungnahme:
"Die Begutachtung erfolgt entsprechend dem VdTÜV Merkblatt 745. Im Falle des Erwerbs einer Zweiradfahrerlaubnis erfolgt die Begutachtung am betreffenden Zweirad, indem überprüft wird, inwieweit Lenkung, Pedalerie, Sitzposition und Sitzgestaltung abgestimmt werden müssen. In dem Fall, dass der Minderwuchs mit einer Krafteinschränkung verbunden ist, kann als Voraussetzung der Begutachtung ein fachärztliches Gutachten erforderlich sein. (...) Wie jeder andere Bewerber muss auch der Bewerber mit Minderwuchs in der Prüfungsfahrt nachweisen, dass er u.a. fähig ist, selbständig sein Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrssituationen verkehrsgerecht und sicher zu führen. Der Bewerber muss zeigen, dass er mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. Im Falle einer Zweiradprüfung sind Grundfahraufgaben, wie z.B. Slalom, Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung u.a. zu fahren. Diese dienen dem Nachweis, dass der Bewerber das Kraftrad selbständig handhaben kann. Wird dies nachgewiesen, ist die praktische Prüfung bestanden."