Führerschein-Änderungen 2023: B196 für 125er

Führerschein-Änderungen für B196 Das plant die EU für 125er-Leichtkrafträder

Im ersten Quartal 2023 möchte die EU einige Änderungen zum Führerschein beschließen, auch die in Deutschland so beliebte B196-Regelung ist betroffen.

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Bisher galt die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl B196 ausschließlich für Deutschland. Wer also, ohne Prüfung, seinen Autoführerschein erweiterte, um ein 125er-Motorrad oder einen 125er-Roller fahren zu dürfen, der war damit bisher nur auf der sicheren Seite, wenn er innerhalb Deutschlands unterwegs war.

Mit der neuen EU-Führerscheinrichtlinie werden künftig auch Pendler in Grenzregionen vom B196 profitieren können. Und natürlich all diejenigen, die ihre Leichtkrafträder und Leichtkraftroller auch dazu nutzen möchten, eine Tour ins Ausland zu machen, oder die 125er beispielsweise ins Wohnmobil zu laden und mit in den Camping-Urlaub zu nehmen. Denn bald soll die B196-Regelung EU-weit gültig sein.

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Verkehr & Wirtschaft

B196 – so funktioniert’s

Ausführlich erklären wir euch die B196-Führerscheinerweiterung hier. In aller Kürze gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Anwärter müssen mindestens 25 Jahre alt sein,
  • seit mindestens 5 Jahren den Pkw-Führerschein Klasse B haben
  • und es sind neun 90-minütige Doppelstunden Fahrschule zu absolvieren – 4 in Theorie und 5 in Praxis.

Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen 12 Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition bis 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg). Dreiräder: bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen. Wer sich mit der Erweiterung B196 für ein Elektromotorrad entscheidet, der kann außerdem legal bis zu 59 PS Spitzenleistung nutzen, denn das 11 kW-Limit gilt für die Dauer-Nennleistung.

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Weitere EU-Änderungen zum Führerschein

Unter anderem soll das Gewichtslimit in der Klasse B von 3,5 auf 4,25 Tonnen angehoben werden, was v. a. die Wohnmobilisten freuen dürfte. Des Weiteren könnte ein Digitalführerschein kommen und neue Regeln für Fahrschüler. Zudem sind vereinheitlichte sowie international gültige Strafen und Punkte im Gespräch. Mehr dazu bei unseren KollegInnen von auto-motor-und-sport.de.

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Fazit

Der B196 soll EU-tauglich werden. Das ist absolut zu begrüßen, und das wird den 125er-Markt weiter befeuern.

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